Warum dürfen Muslime Fruchtsäfte trinken?(Da Gärung)

17 Antworten

Es gibt nur einen vernünftigen Grund, warum der Islam sich gegen den Genuss von Alkohol aussprechen kann - die erkannte Gefahr der Trunkenheit, des Rausches und daraus heraus unkontrollierter Handlungen - letztlich der Verlust der Selbstkontrolle.

Da Fruchtsäfte "unvergoren" sind, enthalten sie Alkohol entweder gar nicht, oder nur in verschwindend geringen Mengen, welche keinerlei Einfluss auf das körperliche Befinden und die Gesundheit des Menschen haben.

Dies ist sicherlich der Grund für ihre Unbedenklichkeit selbst im Islam.

Salamu Aleykum

Im Islam ist berauschendes Alkohol verboten. Bsp Wenn was in wenig Menge nicht berauscht aber in grosser dann ist es haram Wenn es aber in kleiner Menge nicht berauscht und nicht in grosser so ist es halal.

Wobei diese Regel nicht von jedem einfach angewendet darf sondern nur von Gelehrten auf Getränke wo man nicht weiss ob es haram oder halal ist

Waleykum Salam

Zuerst einem ist zu bemerken, dass Fruchtsäfte aus nicht verderbten Früchten gepresst werden, somit ist eine alkoholische Gärung ausgeschlossen.

Zudem mißverstehst Du die Ausführungen und Suren im Koran. Der Koran und Hadithe sprechen von rauschhaltigen oder rauschmachenden Stoffen, Ein Fruchsaft verursacht aber keinen Rausch oder macht süchtig.

Sobald Du einen Fruchtsaft getrunken hast, unterliegt dieser biochemischen Prozessen ( Glykolyse ) bei denen auch geringe Mengen an Ethanol frei werden. Aber das ist nicht das Entscheidene.

Das Entscheidene ist der Genuß oder Nichtgenuß eines rauschhaltigen Getränks, d.h. ein Getränk welches Ethanol enthält und den Moslem vom Weg zu Allah abbringen könnte.

Und außerdem: Du solltest Dir angewöhnen, nicht für jede Handlung eine Regel zu suchen. In Europa ist ein selbstverantwortetes Leben gefragt und nicht ein Leben nach dubiosen relöigösen Geboten und Verboten.

Wie schon mehrfach erwähnt, ist all das dem Muslim verboten, was in großen Mengen berauschend wirkt. Dies ist bei Fruchtsäften nicht der Fall.

Ein Getränk wird jedoch in dem Moment verboten, wenn ihm BEWUSST (also quasi als Zutat) Alkohol hinzugefügt wird - und sei es in noch so geringen Mengen. Im Islam zählt immer die ABSICHT, und wenn Alkohol mit Absicht hinzugefügt worden ist, oder das Getränk berauschend wirkt, ist das Getränk verboten. Alle natürlichen Gärungsprozesse in Säften etc. (die also nicht bewusst hervorgerufen worden sind) machen das Getränk nicht zu einem Verbotenen.

homme  08.05.2013, 19:12

Nach deiner Logik wäre also auch akkoholhaltige Arzneien verboten. - Na, dann, fröhliches Sterben bei manchen Krankheiten!

1
Astrolove  08.05.2013, 19:54
@homme

Entschuldigung, das hatte ich vergessen! Ich koche übrigens auch nur mit Wasser :-)

Wenn es der Heilung einer Krankheit dient, ist Alkohol erlaubt. Das geht sogar so weit, dass man es als Narkosemittel verwenden dürfte, wenn es keine andere Möglichkeit gäbe, jemanden zu operieren, d.h. ihn unter einen Rauschzustand zu bringen, damit er/sie möglichst wenig Schmerzen empfindet. Das ist damals auch unter den muslimischen Gefährten Mohammeds (Friede und Segen auf ihm) getan worden. Es gab dort einen, der es dennoch verweigert hat, sich zu betrinken, obwohl ihm ein Bein amputiert werden musste. Es wäre ihm definitiv erlaubt gewesen. Aber einfach aus seinem unbeschreiblich hohen Glauben (den du heute - aus meiner Sicht leider - kaum noch bei jemandem findest) und Respekt gegenüber seinem Schöpfer hat er darauf bestanden, sein Bein ohne jegliche alkoholische Betäubung amputieren zu lassen. Stattdessen hat er angeordnet, sein Bein in dem Moment zu amputieren, wo er mitten im Gebet ist. In dem Moment, wo dies geschah, viel er in Ohnmacht.

Wie gesagt, es wäre ihm mehr als erlaubt gewesen, sich für die Operation alkoholisch zu berauschen, er bestand aber (trotz vieler Überredungsversuche) darauf, es ohne zu tun!

Lange Rede, kurzer Sinn: Im Islam sind diejenigen Dinge verboten, die in Koran oder Sunnah von Gott (Allah) als verboten angeordnet wurden. Aber es steht IM SELBEN VERS des Korans drin, dass jemanden keine Schuld trifft, wenn er es in der Not tut. Im Notfall sind also auch die verbotenen Dinge erlaubt, sofern sie das Leben oder die Gesundheit des Menschen retten. Das gilt im Übrigen beispielsweise auch für Schweinefleisch, wobei ich mir eigentlich kaum vorstellen kann, dass der Punkt kommt, an dem es nur noch Schweine zu essen gibt :D aber sollte dies wirklich einmal der Fall sein, so hat das Leben des Menschen nach ISLAMISCHER Ordnung immer die höchste Priorität!

Danke für's Nachhaken, auch wenn dein Kommentar ja eher ironisch gemeint war, bin dir aber nicht böse ;-)

0

Wenn du deine Nahrung verdaust, entsteht durch den Verdauungsprozess in deinem eigenen Körper ebenfalls Alkohol ... das ist so ...das weiß jeder Mediziner, jeder Biologe ...;-)

Wenn du unpasteurisierte Fruchtsäfte trinkst, entsteht nach kürzester Zeit ein Gärungsprozess und dabei ensteht Alkohol (in geringen Mengen) dies ist kein alkoholische Getränk im üblichen Sinn .. und du brauchst keine Regel, kein Gebot oder Verbot zu beachten, diesen Saft darfst du trinken. Genauso wie du auch die Früchte essen darfst, aus welchen dieser Saft gepresst wird. ... denn auch diese Früchte enthalten, wenn sie wunderschön und köstlich duftend und reif sind, Alkohol ...