Verkehrskontrolle bei Cannabis?

RedPanther  02.04.2024, 17:05

Naja, hast du den schriftlichen Hinweis vom Arzt, demzufolge die Eingewöhnungszeit abgeschlossen und deine Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt ist?

Eichlober 
Fragesteller
 02.04.2024, 17:49

Ne, aber nach 2 Jahren dürfte die Eingewöhnungszeit rum sein und ich fahre ja nach dem Konsum nicht, sondern gehe schlafen

3 Antworten

Ein freiwilliger Drogentest ist wie der Name schon sagt immer freiwillig. Wird er verweigert und hat die Polizei eindeutige Hinweise auf einen Konsum, dazu ist auch der Geruch alleine ausreichend, dann darf eine Blutuntersuchung angeordnet werden. Hierzu, würde man mit auf die Dienststelle genommen werden und ein Arzt dort die Blutentnahme durchführen.

Wenn es ärztlich verordnet ist, dann sollte man das spätestens dann sagen, wenn die Blutentnahme angeordnet wird. Man hat jedoch auch das Recht zu Schweigen. Hilfreich wäre eine schriftliche Bescheinigung des behandelnden Arztes, in welcher dieser bestätigt, dass man es aus medizinischen Gründen verordnet bekommen hat.

Mfg

Eichlober 
Fragesteller
 02.04.2024, 17:21

Geruch ist nicht vorhanden, da ich ja nach dem Konsum nicht mehr fahre sondern ins Bett gehe.

Könnte evtl. ein Rezept mitnehmen, aber meine Krankenakte geht die Polizei nichts an, denke ich

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Rollerfreake  02.04.2024, 19:55
@Eichlober

Es war ja nicht die Rede von deiner Krankenakte sondern von einer schriftlichen Bescheinigung des behandelnden Arztes. Dieser muss darauf ja auch keinerlei Diagnosen vermerken sondern nur schreiben, dass du aus medizinischen Gründen medizinisches Cannabis unter ärztlicher Kontrolle konsumierst. Im Idealfall, kann der Arzt auch noch hinschreiben, dass deine Fahrtauglichkeit hierdurch nicht beeinträchtigt ist. Mfg

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Also, wenn du es verschieben bekommen hast, kann dir keiner was.

Den Paragraphen müssze ich raussuchen

Ich bekomme auch Medikamente, wo mir abgeraten wird, nicht am Verkehr teilzunehmen.

Mach ich auch nicht.

Man kann nicht sagen, hey, ich habe schwere gesundheitliche Probleme. Und auf der anderen Seite, mir egal, ich führe ne gefährliche Waffe

Ich habe nur ein, zwei FAQ-Seiten von Anwaltskanzleien durchgelesen.

Demnach kannst du entweder eine ärztliche Bescheinigung (Patientenpass) vorlegen, dass du eingewöhnt bist und deine Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt ist, oder du wirst erstmal behandelt wie jeder andere, der mit > 1 ng/ml im Blut erwischt wird. Es können zwar letzendlich die rechtlichen Folgen abgewendet werden (wenn du dem Gutachter dann deine Patientenakte vorlegst), aber bis dahin hast du erstmal Scherereien.

Freiwillige Drogentests und Aussagen, nach denen ich nicht explizit gefragt werde, würde ich generell vermeiden.