Urteil über das einräumen von Alkohol (Islam)?
As selamu Aleykum, ich wollte fragen was das Urteil vom einräumen des Alkohols ist, wie zb im Einzelhandel. Ich weiß das الله den verflucht der etwas mit Alkohl zutun hat aber ob dann die Gebete noch angenommen werden für 40 Tage?
2 Antworten
Schau hier:
Dem Muslim ist nicht nur der Genuss alkoholischer Getränke verboten, sondern auch die Produktion von Alkohol und dessen Verkauf an Nichtmuslime. Deshalb darf ein Muslim weder in seinem Geschäft Alkohol verkaufen, noch darf er in einem Geschäft arbeiten, in dem Alkohol verkauft wird.
Der Prophet (s.a.w.s.) sagte dazu Folgendes:
"Verflucht wurde der Alkohol auf zehnfache Weise: Er selbst und der, der ihn produziert oder produzieren lässt, ihn verkauft oder kauft, ihn transportiert oder zu sich transportieren lässt, von seinem Erlös lebt, ihn trinkt oder ausschenkt."
In einer von Umer (r.a.) überlieferten Hadith sagte der Prophet (s.a.w.s.):
"Wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, der setze sich an keinen Tisch, an dem der Alkohol kreist."
Quelle: Halal und Haram - Erlaubtes und Verbotenes im Islam von Hasip Asutay, Seite 32
Das bloße Einräumen führt nicht dazu, dass deine Gebete 40 Tage lang nicht angenommen werden.
Wird aber anscheinend nicht überall so ernst gesehen.
In Ägypten war es für mich kein Problem an alkoholische Getränke, sehr teuer, zu kommen. In Ägypen wird auch eigener Alkohol hergestellt, "offiziell" ausschliesslich für Touristen.
Auch in der Türkei war es kein Problem Alkohol zu bekommen.
Wenn du die Flaschen ins Regal räumst, dann hilfst du damit beim Verkauf des Alkohols ohne dich wären die Flaschen nicht im Regal und man könnte sie nicht kaufen.
Bitte also darum, das diesen Bereich jemand betreut dem es nicht verboten ist, sollte kein Problem sein.