Unter 18 beim Rauchen erwischt?

5 Antworten

Man nimmt ihm das jugendschädigende Gut gegen Quittung ab und fragt, wo er es her hat, weil in der Beschaffung/Überlassung eine strafbare Handlung liegt.

Gruß S.

Strafbar macht er sich nicht. Ein Jugendlicher kann nicht gegen sein Schutzgesetz verstoßen. Die Zigaretten werden ihm abgenommen. Das war es dann auch schon.

Also muss er Geld bezahlen

Geldstrafen gibt es im Jugendstrafrecht nicht.

Strafbar ist das für den Verkäufer, nicht für den Raucher. Die Polizei könnte aber das Jugendamt in Kenntnis setzen.

Kassiert es ein - den Ärger kriegt eher der, der ihm das überlassen hat..

Sie nimmt es ihm weg.

Vielleicht rufen sie noch die Eltern an.