Darf man unter 18 shisha rauchen wenn man statt Tabak Steine raucht?

4 Antworten

Die Seriöseste Quelle die ich gefunden habe, wäre diese:
https://www.jugendschutz-niedersachsen.de/wir-ueber-uns/faqs/

Im Gesetz steht, dass es Kindern und Jugendlichen verboten ist, Tabak und andere nikotinhaltige Erzeugnisse sowie nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronisch betriebene Zigaretten oder Shishas zu konsumieren. Nikotinfreie Ersatzprodukte, wie Kräuter und aromatisierte nikotinfreie Shiazo-Dampfsteine, fallen nicht unter den §10 Jugendschutzgesetz (JuSchG). Dieser bezieht sich ausdrücklich auf nikotinhaltige Tabakwaren und elektronisch betriebene Shishas. Der Konsum kohlebetriebener Wasserpfeifen mit Shiazo-Dampfsteinen von Kindern und Jugendlichen ist somit gesetzlich nicht verboten und stellt keinen Verstoß gegen §10 JuSchG dar. Es besteht eine Regelungslücke, die bei der Verabschiedung der Ausweitung des Rauchverbots nach §10 JuSchG auf E-Shishas und  E-Zigaretten nicht berücksichtigt wurde, da zu dem Zeitpunkt nicht alle erfoderlichen Informationen für ein Verbot konventioneller, mit Kohle betriebener Shishas vorlagen.

Im Übrigen 'Dampfsteine rauchen' != 'Steine rauchen' - ich hoffe mal du meinst Dampfsteine, sonst wärs illegal ;-)

Valnar52  23.07.2021, 14:51
Im Gesetz steht, dass es Kindern und Jugendlichen verboten ist, Tabak und andere nikotinhaltige Erzeugnisse sowie nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronisch betriebene Zigaretten oder Shishas zu konsumieren

Ne, das ist Unsinn. Im Gesetz steht, dass man Kindern und Jugendlichen das Zeug nicht verkaufen darf und das es strafbar für ANDERE ist Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit(!) zu gestatten.

Nicht der Rauchende Jugendliche verstößt gegen das Jugendschutzgesetz, sondern derjenige der ihm den Zugang zu dem Zeug verschafft hat. Es heißt Jugendschutzgesetz, weil es die Jugend schützen und nicht kriminalisieren soll.

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Anonymous874  24.07.2021, 22:19
@Valnar52

Leider hat er recht. Es gibt eine Gesetzeslücke, die Kinder un Jugendlichen unter 18 das Dampfen von Dampfsteinen erlaubt.

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Du darfst auch unter 18 Tabak Rauchen. Es gibt kein Gesetz welches dir das verbietet (Nein, auch nicht das Jugendschutzgesetz).

grrrml  23.07.2021, 14:55

Man 'darf' ist aber auch etwas weit interpretiert. Das JuSchG verfolgt keine Jugendlichen, sondern beschränkt Verantwortliche. Wenn zB ein Gastwirt oder die Polizei einen Jugendlichen rauchen sieht, muss dieser das geschehen unterbinden, ggf die Rauchwaren einziehen, da dieser es dir nicht gestatten darf.

Das Ergebniss ist schon dass der Jugendliche es nicht darf, nur wird er nicht konventionell der Jugendliche bestraft. Wohl aber kann das Kindeswohl in Frage gestellt werden und die Verantwortlichen, inklusive Eltern, überprüft werden.

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grrrml  23.07.2021, 15:01
@grrrml

Ich sehe du hattest mir oben in der gleichen Zeit geantwortet und wir meinen die gleiche Kernaussage. "Es heißt Jugendschutzgesetz, weil es die Jugend schützen und nicht kriminalisieren soll." hast du schön formuliert.

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Ja geht, fällt nicht unter das Tabakgesetz