Shisha rauchen auf der Abschlussfahrt?

7 Antworten

Wenn es heißt nein, dann heißt es auch nein. Ihr Schüler habt immer eine merkwürdige Auffassungsgabe. Dem Lehrer würde ich als Elternteil noch eine Glückwunsch Karte schicken, dass er so resolut gehandelt hat. Merkt euch das für die Zukunft. 

Indirekt ja!
Ihr oder eure Eltern haben eingewilligt, dass ihr euch an die festgelegten Regeln auf der Klassenfahrt halten werdet. Da ihr es nciht gemacht habt, musste eurer Lehrer Maßnahmen anwenden, um euch vor gesundheitlichen Schäden zu schützen. Der Lehrer hat nämlich während der Fahrt die Verantwortung für euch! 
Eigentlich hätte er aber die Sachen euch nach der Fahrt wiedergeben müssen, da es ja nicht sein Eigentum war. Wenn ihr aber jetzt etwas gegen ihn unternehmen wollt, wird es niemanden interessieren. Ihr habt schließlich gegen die Regeln verstoßen und der Lehrer hat eben seine Art an Maßnahme ergriffen.

Ihr habt getan  was ihr nicht dürft und sucht die Schuld woanders? Dürft ihr das?

Aus meiner Sicht darf er das nicht.

In Gewahrsam nehmen und es euren Eltern nach der Klassenfahrt wiedergeben? Sollte zulässig sein, sicher bin ich mir aber net. Euch nach Hause schicken? Sollte auch möglich sein.

Die nächste interessante Frage wäre: Wart ihr 18 oder älter?

Mal anders gefragt, durftet ihr dort Shisha rauchen und Tabak haben? Ganz klares Nein. 

Erst missachtet ihr die Regeln, aber dann müssen sich plötzlich alle anderen (euer Lehrer) an Regeln halten?

Wenn ihr unter 18 wart, so ist die Abgabe von Tabak an euch rechtswidrig und wenn der Lehrer euch das abnimmt, hat er kaum eine Wahl, außer es wegzuwerfen, denn wie gesagt, an euch zurückgeben darf er das auch nicht.

Einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf die Shisha und den Tabak habt ihr meines Wissens nach nicht.

Ihr hättet auch direkt nach Hause geschickt werden können, und wenn ihr bei der "abgeschwächten" Strafe, sprich der Wegnahme der Sachen überhaupt nichts einseht, dann wäre Ersteres vielleicht die bessere Lösung gewesen, auch wenn man euch dann wahrscheinlich sogar die Heimfahrt in Rechnung gestellt hätte. 

Nicht nur gegen das Rauchverbot zu verstoßen, sondern sogar im Zimmer zu rauchen und dann die eigentlich akzeptable Konsequenz nicht hinnehmen zu wollen, ist schon ein starkes Stück.

Etter  16.05.2016, 13:55

"Einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf die Shisha und den Tabak habt ihr meines Wissens nach nicht."

Die Shisha selbst ist ohne Probleme u18 möglich und mWn auch rechtlich kein Problem.

Hat also jmd. keinen rechtlichen Anspruch auf seine Besitztümer? Hat also jmd. dem ich das Auto klaue keine rechtlichen Ansprüche drauf?

Ich bin da irgendwie anderer Meinung.

0