Polizeikontrolle mit Alkohol im Blut?

5 Antworten

Musste auf die Wache und natürlich auch Blut abgeben, nur leider konnte mir man keinen Genauen Wert nennen, da das Pusten in der Wache bei dem Großen gerät nicht klappte.

Wenn man dir Blut abgenommen hat, dann dauert es auch, bis der genaue und gerichtsverwertbare Wert feststeht. Den Wert kann man dir nicht sofort nennen.

Dennoch warst du über der 0,5 Promillegrenze und der Blutwert wird vermutlich nicht darunter fallen. Erst ab einem Wert von 1,1 Promille gilt man als "absolut Fahruntüchtig". Das wird in deinem Fall nicht so sein. Dabei ist mit folgender Strafe zu rechnen:

  • 500€ Strafe
  • 2 Punkte in Flensburg
  • 1 Monat Fahrverbot (das ist kein Fahrerlaubnisentzug)

Dabei sei gesagt, dass die Strafe von einem Tatrichter auch anders verhängt werden kann. Da du aber ein Ersttäter bist, ist hier nicht davon auszugehen.

Quellen:

https://www.transparent-beraten.de/schadensfall-lexikon/alkohol-am-steuer-strafen/

https://www.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/

44 Tagessätze.

kommt halt drauf an .. in der Theorie kann das Gericht dir eine MPU aufbrummen, unter 1 Promille aber in der Regel nicht. Ansonsten 11 Monate Sperre +MPU wäre bei über 1 Promille.

laut Bußgeldrechner 500€ und 2 Monate Lappen weg

TechnikSpezi  19.10.2020, 11:22

Nein, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.

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Wenn du erwischt wirst mit Alkohol am Steuer war es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch nicht das erste Mal dass du alkoholisiert gefahren bist.

Ich gönne dir nicht dass du über Gebühr bestraft wirst, aber es soll schon auch weh tun. Hoffentlich überdenkst du dein Alkoholverhalten gründlich, denn meistens steckt ein Alkoholproblem dahinter.

( ich weiß wovon ich rede, ich war zwar meinen Lappen nie los aber ich kenne die "Karriere")

Vielleicht haben sie ja beim Bluttest herausgefunden dass du unter 0.5 Promille hast, bloß haben sie es dir nicht gesagt.

Das Pusten an sich reicht nicht um das festzustellen.

TechnikSpezi  19.10.2020, 11:21

Der Wert aus dem Blut muss erst untersucht werden, und zwar im Labor. Der Wert ist nicht sofort festzustellen.

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Das Pusten ist nicht rechtswirksam. Wenn die nur Daten vom Pusten haben, dann bekommst du garkeine Strafe. Weil die können nichts beweisen. Und beim nächsten mal einfach garnicht Pusten. Weil damit unterstützt du nur die Polizei. Die werden dich wenn sie denken das du betrunken bist sowieso immer auf die Wache nehmen und dann kannst du es gleich lassen.

iQhaenschenkl  19.10.2020, 11:14

Da haben wir sie wieder, die bösen Polizisten!

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bestfragen  19.10.2020, 11:22
@iQhaenschenkl

Kommt darauf an. Manche Polizisten benehmen sich halt wirklich assozial. Ich hatte zwar noch nie kontakt mit assozialen Polizisten, und mein alter Nachbar ist Polizist und er ist nett, aber ich würde niemanden unterstützen der sich so benimmt, als hätte er die volle Kontrolle über mich und denkt er sei der Chef. Wenn die Polizisten ihm gesagt haben, dass er jetzt pusten muss, und ihn nicht darauf hingewiesen haben, dass er es auch verweigern darf, dann waren es definitiv solche Polizisten. Und da er betrunken war und sie es es wussten, dass sie ihn sowieso auf die Wache nehmen müssen finde ich es einfach unverschämt, wenn man jemanden sowas antut.

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iQhaenschenkl  19.10.2020, 11:37
@bestfragen

Und da er betrunken war, glaubst Du ihn alles?

🙄

Also bleibt es dabei, immer die bösen Polizisten!

Herzlichen Glückwunsch zu Deinem Weltbild!

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TechnikSpezi  19.10.2020, 11:22

Der Fragesteller schrieb doch:

"Musste auf die Wache und natürlich auch Blut abgeben"

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bestfragen  19.10.2020, 11:25
@TechnikSpezi

Ja, aber er schrieb auch: "Hallo wurde vor kurzem angehalten beim fahren und musste Pusten". Also er musste auf der Straße pusten bevor sie ihn zur Wache gebracht haben. Und es ist unverschämt jemanden zu sowas zu zwingen, obwohl man weiß, das er sowieso auf die Wache kommt.

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TechnikSpezi  19.10.2020, 11:29
@bestfragen
Und es ist unverschämt jemanden zu sowas zu zwingen, obwohl man weiß, das er sowieso auf die Wache kommt.

Was ist daran bitte unverschämt? Das Einzige verwerfliche hier ist, dass der Fragesteller mit knapp 0,9 Promille ein Fahrzeug gelenkt hat und damit rechtswidrig gehandelt hat. Er hat damit nicht nur sich selbst, sondern auch andere unbeteiligte Menschen gefährdet. Das Pusten ist nicht gerichtsverwertbar und man muss es auch nicht tun. Die Polizisten dürfen einen dazu nicht zwingen. Auch bei meinen Kontrollen hat man gefragt, ob ich damit einverstanden bin. Man hat nicht gesagt, dass ich jetzt pusten müsse. Die Alternative ist dann eben die Wache. Hier kann man sich erst recht nicht beschweren, weil die Polizisten ja den richtigen Riecher hatten. Ich weiß nicht, wie du darauf kommst, sowas als "unverschämt" zu betiteln-

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bestfragen  19.10.2020, 11:44
@TechnikSpezi

Zumindest sind wir uns einig, das es unverschämt ist mit 0,9Promille Auto zu fahren. Wenigstens eines haben wir gemeinsam ;-)

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