Hilfe, hab scheisse gebaut?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Das ganze bezieht sich auf ÖSEREREICH. Bin 70 Jahre und fix und fertig.

Mit 70 Jahren sollte man eigentlich vernünftiger agieren - auch unter Stress.

Grundsätzlich erfolgt bei dem gemessenen Blutalkoholwert nach aktuellem Katalog für Österreich nur eine Vormerkung für 2 Jahre (Vormerkdelikt) und kein FE-Entzug. Für das Delikt wird es aber eine Geldbuße von der BH geben. Außerdem kommt vermutlich eine weitere Geldbuße (Tateinheit) hinzu wegen des Nichtanhaltens auf Aufforderung.

Laut folgender Tabelle ist immer von einem Alkoholgehalt von mindestens 0,8 die Rede. Da bist du drunter:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/fuehrerschein/7/Seite.041020.html

All zu schlimm wird die Strafe also nicht.


reihor 
Fragesteller
 05.10.2020, 08:14

Die grössere Sorge macht mir die nicht Beachtung der Anhaltunga.

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Desba  05.10.2020, 08:19
@reihor

Dazu konnte ich jetzt nichts finden, außer, dass es sich dabei in deinem Fall nicht um Fahrerflucht (Straftat) handelt, sondern "lediglich" um eine Ordnungswidrigkeit. Auch hier sollte die Strafe nicht all zu schlimm sein.

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reihor 
Fragesteller
 05.10.2020, 08:21
@Desba

Würde mir nichts sehnlicher wünschen dass du rechr hast

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Servus, war beim Heurigen der most zu gut :-P.

Mach dir keinen Stress. Nachschulung ist lustiger als du glaubst. Kostet 500 euro und man geht ein paar Nachmittage rein. Wenn du nicht willst das dich jemand erkennt gehst in einen anderen Bezirk hin. Führerschein bist nicht los. Strafe wirds eine kleine geben aber auch nichts schlimmes. Vielleicht hast du sogar Glück und wegen Corona wirds noch bisserl humaner ausfallen und du musst garnicht in die Nachschulung.

Am wichtigsten ist nicht den Kopf hängen lassen, zum Glück ist nichts passiert. Am liebsten würdich dir ein Bierchen zum aufmuntern ausgeben :-)

Die grössere Sorge macht mir die nicht Beachtung der Anhaltunga.

Weiß jetzt nicht, wie das in Österreich ist. In D wären das noch mal 70 Euro zusätzlich. Wenn die Polizei es denn aufgenommen hat. Du hast ja angehalten, noch dazu auf einem Parkplatz, also an einer sicheren Stelle. Also, da kann nicht viel kommen.


wiki01  05.10.2020, 08:26
Also, da kann nicht viel kommen.

Antwort ohne Ahnung. Auch in Österreich gilt 0,5 Promille. Also eine Fahrt als alkoholisierter Lenker. Die Strafe richtet sich nach dem, was bisher vorgefallen ist.

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reihor 
Fragesteller
 05.10.2020, 09:30
@wiki01

Gottsei dank noch nichts was registriert ist.

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tinalisatina  05.10.2020, 14:37
@wiki01
Antwort ohne Ahnung.

Kommentar ohne Verstand. Du solltest schon auch lesen, was Du kommentierst.

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Geldstrafe für die Trunkenheitsfahrt plus einem Zuschlag für die Nichtbeachtung der Polizeikontrolle und eine Vorbemerkung (Eintrag).

Mit 70 Jahren sollte man eigentlich vernünftiger sein und auf Alkohol verzichten, wenn man noch fahren will/muss.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

reihor 
Fragesteller
 05.10.2020, 09:27

Hast ja recht. Ist nun mal passiert und ich kann es leider nicht rückgängig machen. War mir eine Lehre.

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