Führerscheinentzug erneut?

4 Antworten

Hi, mit den A- Verstößen nur, wenn er noch Probezeit hat.

Das wäre nach 4 Jahren noch möglich, denn mit dem A- Verstoß (Alk) verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre.

Wenn die Fahrerlaubnis entogen wurde, dann ruht die Probezeit. Wird die Fahrerlaubnis neu erteilt, läuft die Probezeit da weiter, wo sie aufgehört hat

Sebiiiii75 
Fragesteller
 20.02.2024, 18:51

Danke, ich meine allerdings wenn die (verlängerte) Probezeit vorbei ist

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Führerscheinentzug während der Probezeit

Mit dem Entzug des Führerscheins endet auch die Probezeit. Wird die Fahrerlaubnis neu erteilt, beginnt eine neue Probezeit, die jedoch nur die Dauer der ursprünglich noch verbliebenen Probezeit hat.

Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist erfahrungsgemäß von Auflagen abhängig. Etwa dem Nachweis über die Eignung des Fahrers.

Nach 4 Jahren, also nach der Probezeit wann droht dann ein erneuter Einzug der Fahrerlaubnis? Ich meine ohne Alkohol, nach 8 Punkten wie normal auch? Oder schneller? Z.b nach 3 a Verstößen oder so?

Tipp: Nach Ablauf der Probezeit können natürlich auch die Bestimmungen während der Probezeit, z.B A-Verstöße nicht mehr gelten.

Gründe für den Entzug der Fahrerlaubnis

Die Entziehung der Fahrerlaubnis durch ein Gericht wird in § 69 Strafgesetzbuch geregelt. Konkrete Gründe sind:

  • Alkohol
  • Drogen
  • Illegale Autorennen
  • Unfallflucht, obwohl der Täter weiß, dass ein Mensch getötet oder erheblich verletzt wurde oder hoher Sachschaden entstanden ist
  • Wer den Straßenverkehr gefährdet, also grob verkehrswidrig und rücksichtslos fährt und dabei Leib und Leben anderer gefährdet (§ 315 c StGB)
  • Auch wer sich im Straßenverkehr wiederholt aggressiv verhält, andere nötigt und dabei gefährdet, muss mit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen.

Neben einem Gericht kann auch die örtliche Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen, wenn der Verkehrsteilnehmer nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet ist. Das ist unter anderem der Fall, wenn jemand immer wieder im Straßenverkehr auffällig wird und acht Punkte in Flensburg hat. Das trifft auch Radfahrer, die mit mehr als 1,6 Promille unterwegs sind und die angeordnete MPU nicht bestehen oder machen.

https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/entzug-fahrerlaubnis/

Strafrechtlich relevante Alkoholvergehen bleiben bis zu über 15 Jahre in den Akten je nach Vergehens- oder Straftatengruppe in den Akten erhalten bis zur endgültigen Tilgungsreife, bzw. einen Anspruch auf unkenntlichmachung und nicht mehr belastend nutzbarer Nachverwertbarkeit zu eigenen Ungunsten.

Selbst ohne damalige MPU-Aufforderung durch Deine FSST könnte ein alkoholbedingtes Straftatverhalten mit KFZ > 1,1 Promille mit urteilendem Schuldspruch aber dann auch mit bis < 15 Jahre nachtatlich trotz seither absoluter Unbescholtenheit in diversen Deiner Akten erhalten bleiben.

Selbst "kleinere" Vergehen können dort fahrerlaubnisrelevant > 7 Jahre noch für die FSST urteilungsrelevant bleiben bei WH-Taten in fragen nach "vorbereitetem" FE-Entzug zur Prüfung der Fahreignung durch MPU.

Einmal mit 1,2 Promille erwischt und relativ knapp an der MPU vorbeigeschrammt.

Ok.

Nach vier Jahren noch mal aufgefallen?

Dann ist die Fahrerlaubnis weg!

Völlig Latte was für ein Verstoß das ist oder wieviel Punkte das gibt.

Sebiiiii75 
Fragesteller
 20.02.2024, 21:26

Bullshit

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