Dürfte meine Therapeutin das?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mit 16 bist Du in einer eigenständigen Behandlung. Deine - ich vermute Psycho- - therapeutin steht unter Schweigepflicht und diese gilt auch für die von Dir erwähnten Dinge. Es mag sein, dass sie mit Dir besprechen würde, Deine Eltern zu informieren, aber sie darf das nicht ohne Deine Zustimmung einfach machen.

Ob sie es darf bin ich mir nicht sicher wie weit die Schweigepflicht reicht. Aber sie wird es sicher nicht machen ohne das vorher mit dir zu besprechen, denn sonst würde sie das Vertrauen brechen welches für eine Therapie und den Erfolg vorhanden sein muss. Es bringt der Therapeuten nichts.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Also deine ärtzin hat schweigenpflicht.

Aber bei sowas könnte es möglich sein das sies deinen eltern sagt, da du noch nicht volljährig bist.

Harlekin888  27.10.2020, 18:51

ich habe sogar mal bei der polizei in form einer zeugenaussage gestanden das ich cannabis rauche und keine anzeige bekommen

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Harlekin888  27.10.2020, 19:43
@3XxAnonymxX3

nein aber ich hab selber damit erfahrung gemacht und zu dem zeitpunkt war ich minderjährig.. ausserdem darf deine therapeutin wirklich nichts erzählen solange dein leben nicht akkut in gefahr ist .. sie dürfte höchstens deine eltern zu einem gespräch einladen und ihnen mitteilen das sie ernsthaft um deine gesundheit besorgt ist.. das liegt aber auch in der vereinbarung die deine eltern mit ihr getroffen haben... wenn ihr zb vorab einen vertrag unterschrieben habt wo deine therapeutin bei bedenken deine eltern verständigen kann ist die schweigepflicht damit ausser kraft gesetzt

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Harlekin888  27.10.2020, 19:44
@Harlekin888

zusätzlich kannst du noch sagen das du nicht möchtest das deine eltern davon erfahren..

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Harlekin888  29.10.2020, 15:57
@Harlekin888

oh hab vergessen zu erwähnen das das erst im altern von 14 gilt.. darunter bin ich mir ehrlich gesagt nicht sicher weil ja eigentlich heisst das man mit unter 14 nicht altgenug ist für sich selber zu entscheiden

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nein.. da gilt immer noch schweigepflicht

da du dich nicht selbstverletzt

Die Schweigepflicht geht so lange bis schwerwiegende Straftaten passieren und dazu gehört weder Alkohol noch ab und an Gras rauchen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung