Cannabis patient. Trotzdem mpu?

5 Antworten

Hey, kommt drauf an ob deine Fahrtüchtigkeit dadurch beeinträchtigt wurde? Wenn nachweislich eine Krankheit festgestellt werden kann, dann verstößt du auch nicht gegen das Straßenverkehrsgesetz(es sei denn, deine Fahrtüchtigkeit wurde beeinträchtigt, damit ist nicht gemeint ein Verdacht von der Polizei, sondern z.B. merkwürdige Fahrweise, Wahnvorstellungen, oder ähnliches). Definitiv Einspruch/Widerspruch einlegen!

Hier noch zusätzlich ein Bericht:

https://www.augsburger-allgemeine.de/geld-leben/cannabis-autofahren-regeln-fuer-autofahrer-cannabis-patienten-fuehrerschein-id65763666.html#:~:text=Darf%20man%20als%20Cannabis%2DPatient,Patienten%20dürfen%20am%20Straßenverkehr%20teilnehmen.

Ich hoffe ich konnte helfen und ich drück dir die Daumen!

Als Cannabispatient (hoffentlich echter und nicht beim Telemediziner im EU Ausland) hast du erstmal keinen Grenzwert, also kein Bußgeld dafür.

Aber dazu muss die Medikation genau eingehalten werden. Keine höhere und keine niedrigere Dosis und genau in der vorgeschriebenen Konsumform. Der Arzt muss auch den Mischkonsum mit anderen Medikamenten abgeklärt und du musst die Vorgaben eingehalten haben. Dazu gehört dann auch ein striktes Alkoholverbot.

Genau das wird die Führerscheinstelle alles prüfen und dabei kann auch die Verhinderung des Fahrzeugführens herauskommen.

Nimm dir einen Anwalt!

Du hast gegen das Gesetz verstoßen.

Wer sich ins Auto setzt hat vorher seine Fahrtüchtigkeit zu Überprüfen. Das gilt nicht nur für Alkohol und Drogen, auch andere Medikamente (z.B Psychopharmaka/ Epelepsie Medikamente) können dazu Führen, dass du Fahruntauglich bist.

Wenn es medezinisches Canabis ist, wirst du von deinem Arzt und dem Beipackzettel darauf hingewiesen worden sein, dass du nach der Einnahme Fahruntauglich bist.

Du wüsstest das, dann wird es als Vorsatztat Gewertet und die Strafe fällt härter aus.

Canabis und Auto fahren ist nicht. Du musst dich schon Entscheiden. Bei anderen Krankheiten und Medekamenten kann dir der Arzt auch das Autofahren Untersagen.

Wenn du es trotzdem tust: "Selber Schuld"

Sonnenschein769 
Fragesteller
 16.04.2024, 23:43

Dann halt Bürgergeld 4 ever und die Strafe schön mit 5 Euro raten ab bezahlen 😊

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Materianer  17.04.2024, 01:19

Die Antwort ist Falsch als Patient darf man fahren, unter normaler Medikation ist man normalerweise nicht fahruntauglich.

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Rollerfreake  17.04.2024, 16:56

So ganz stimmt das nicht. Es gibt durchaus Cannabispatienten, welche ein Kraftfahrzeug führen dürfen, auch mit einer gewissen Konzentration an Cannabis im Blut, welche Patienten aufgrund des regelmäßigen Konsumes automatisch immer aufweisen. Der Arzt muss die Fahrtauglichkeit jedoch gesondert bescheinigen. Alleine die ärztliche Verordnung von medizinischem Cannabis, stellt noch keinen Beweis dafür dar, dass die Fahrtauglichkeit vorliegt. Diese kann nämlich vorrübergehend nicht vorliegen, insbesondere häufig nicht bei Beginn einer Behandlung mit medizinischem Cannabis oder bei Veränderung der Dosierung. Wenn jedoch eine Einstellung gefunden ist, bei welcher der Patient keine unerwünschten Nebenwirkungen mehr hat und kein Rauchzustand hervorgerufen wird und der Arzt die Fahrtauglichkeit bescheinigt hat, dann dürfen Cannabispatienten auch Kraftfahrzeuge führen. Das sie eine gewisse Konzentration Cannabis im Blut haben ist dann ganz normal aber es liegt keine negative Beeinträchtigung vor. Mfg

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Xplay  22.04.2024, 12:43
@Rollerfreake

Also laut meinem Anwalt ist es keine Vorgabe, so eine Bescheinigung zu besitzen.

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Rollerfreake  22.04.2024, 15:31
@Xplay

Nein, aber wie sonst sollte ein Cannabispatient gegenüber der Polizei den Nachweis erbringen, dass er laut seinem behandelnden Arzt trotzdem fahrtauglich ist?. Glauben wird es die Polizei so einfach nicht und sie kann auch nicht einfach beim Arzt anrufen und nachfragen, da dieser dann zuerst von seiner Schweigepflicht entbunden werden müsste oder gar nicht erreichbar ist (zum Beispiel in der Nacht oder am Wochenende). Eine schriftliche Bescheinigung zu besitzen und mitzuführen, erspart also unnötigen Ärger. Mfg

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Xplay  22.04.2024, 15:37
@Rollerfreake

Ich hatte es von ihm so verstanden, dass man sowas garnicht braucht. Man darf nur keine Ausfallerscheinungen haben und man muss selber schauen das man Fahrtauglich ist. So steht es zumindest auch überall im Internet.

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Rollerfreake  22.04.2024, 16:32
@Xplay

Besser ist es auf jeden Fall meiner Meinung nach, eine entsprechende Bescheinigung von seinem behandelnden Arzt zu besitzen und auch mitzuführen. Ansonsten würde einem die Polizei höchstwahrscheinlich aufgrund des Konsumes zunächst immer die Fahruntauglichkeit unterstellen bzw. vermuten und das führt dann zur Untersagung der Weiterfahrt an Ort und Stelle und dazu, dass man zur Blutentnahme mitgenommen werden würde. Wenn man dann angezeigt wird, dann muss man spätestens den Nachweis über die Fahrtauglichkeit erbringen. Das Alles wäre ein Prozedere, welches man sich ersparen kann, indem man gleich eine Bescheinigung seines Arztes mitführt. Mfg

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Die ganze Sache kommt mir auf den ersten Blick sehr merkwürdig vor. Seit dem 01. April 2024, ist in Deutschland ja das Cannabisgesetz und das Medizinal- Cannabisgesetz in Kraft. Durch diese beiden Gesetze, stellt Cannabis grundsätzlich kein Betäubungsmittel mehr dar. Auch ohne medizinische Indikation, dürfen Erwachsene jetzt zu Hause bis zu 50 Gramm Cannabis aufbewahren und bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit mitführen. Schon alleine die Durchsuchung des Fahrzeuges, welche deiner Schilderung nach ja stattgefunden haben soll, halte ich deswegen für zweifelhaft und ggf. für rechtswidrig, sofern du dein medizinisches Cannabis ausgehändigt hast und die ärztliche Verordnung. Als Cannabispatient, muss der Arzt einem so einstellen, dass das medizinische Cannabis zwar die gewünschte medizinische Wirkung, jedoch keine unerwünschten Nebenwirkungen und auch keinen Rauchzustand mehr hervorruft. Dann ist auch die Kraftfahreignung gegeben und man darf unter dem Einfluss von Cannabis Kraftfahrzeuge führen. In diesem Fall, gibt es dann auch keinen gesetzlichen Grenzwert weil der behandelnde Arzt eben darüber entscheidet, dass man bei einer bestimmten Menge Cannabis, auf die man eingestellt ist, noch fahrtauglich ist. Als Cannabispatient, hat man immer einen gewissen "Spiegel" Cannabis im Blut und überschreitet automatisch die ansonsten geltenden gesetzlichen Grenzwerte. Das ist bei jedem Medikament so. Bei einer regelmäßigen Einnahme, ist nuneinmal ein gewisser "Spiegel" davon im Blut vorhanden und das muss es ja auch sein, damit kontinuierlich der erwünschte medizinische Effekt besteht. Alleine die ärztliche Verschreibung von medizinischem Cannabis, stellt jedoch noch keinen Beweis dafür dar, dass die Fahrtauglichkeit gegeben ist. Insbesondere am Anfang der Behandlung kann es nämlich durchaus sein, dass diese nicht gegeben ist, solange, bis eben die Dosierung gefunden ist, mit welcher der medizinische Nutzen ohne beeinträchtigende Nebenwirkungen vorhanden ist. Der behandelnde Arzt muss demnach gesondert bescheinigen, dass die Fahreignung vorliegt. Wahrscheinlich, musst du beim Einspruch gegen die dir zunächst vorgeworfene Verkehrsordnungswidrigkeit genau eine solche ärztliche Bescheinigung beifügen.

Mfg

Funship  17.04.2024, 13:08
Die ganze Sache kommt mir auf den ersten Blick sehr merkwürdig vor

Mir auch. Etwas dick aufgetragen.

Der flapsige Kommentar

Dann halt Bürgergeld 4 ever und die Strafe schön mit 5 Euro raten ab bezahlen

erhärtet den Verdacht, dass hier ein Troll am Werk ist.

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bielz54  23.04.2024, 22:49
@Funship

Kripo-Wagen und 10 Polizisten? Ich lach mich tot.

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Hallo, ich kenne mich zwar mit Cannabis nicht aus, aber ich weiss aus den Medien, dass 3,5 nanogramm pro Mililiter Blutserum nicht überschritten werden dürfen.

Da bei dir eine medizinische Indikation für den Konsum vorliegt, würde ich an deiner Stelle zunächst Widerspruch einlegen, falls Deine Fahrtauglichkeit angezweifelt und eine MPU angeordnet wird. Dabei solltest Du dich auf die medizinische Verordnung berufen. Außerdem würde ich an Deiner Stelle juristischen Rat einholen, dann weisst du wie die Rechtslage aussieht.