Als Muslima Alkohol und Schweinefleisch verkaufen?

Regina3  27.08.2020, 03:28

Angeblich darfst Du es aus Glaubensgründen nicht. Was aber, wenn Du arbeitssuchend (ALG II) bist und das Jobcenter sagt, Du sollst Dich in einen solchen Beruf bewerben?

JuicyDrop123 
Fragesteller
 28.08.2020, 11:05

Gott sei dank ist es nur ein Ferienjob und es würde mir nicht ernsthaft schaden, da nicht zu arbeiten. Aber danke für dein Kommentar!!!

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Schau mal hier:

Dem Muslim ist nicht nur der Genuss alkoholischer Getränke verboten, sondern auch die Produktion von Alkohol und dessen Verkauf an Nichtmuslime. Deshalb darf ein Muslim weder in seinem Geschäft Alkohol verkaufen, noch darf er in einem Geschäft arbeiten, in dem Alkohol verkauft wird.
Der Prophet (s.a.w.s.) sagte dazu Folgendes:
"Verflucht wurde der Alkohol auf zehnfache Weise: Er selbst und der, der ihn produziert oder produzieren lässt, ihn verkauft oder kauft, ihn transportiert oder zu sich transportieren lässt, von seinem Erlös lebt, ihn trinkt oder ausschenkt."
In einer von Umer (r.a.) überlieferten Hadith sagte der Prophet (s.a.w.s.):
"Wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, der setze sich an keinen Tisch, an dem der Alkohol kreist."

Quelle: Halal und Haram - Erlaubtes und Verbotenes im Islam von Hasip Asutay, Seite 32


Mignon5  27.08.2020, 03:26

Es gibt viele unterschiedliche Interpretationen des Islam. Der eine erklärt ihn so, ein anderer gegensätzlich.

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ser999  27.08.2020, 05:43
@Mignon5

Ja, und in diesem Falle sind sich alle einig, dass Alkohol verboten und eine Sünde ist. Da darfst du es natürlich auch nicht verbreiten, indem du es zum Verkauf anbietest.

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Mignon5  27.08.2020, 05:47
@ser999

Die Fragestellerin bietet den Alkohol und das Fleisch nicht selbst an. Das macht der Laden, in dem sie angestellt ist. Sie sitzt nur an der Kasse und rechnet ab. Mehr nicht.

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mulan2255  27.08.2020, 07:21
@Mignon5

Wie lauten denn die anderslautenden Interpretationen?

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mulan2255  27.08.2020, 07:27
@Mignon5

Bin kein Gelehrter, aber ich vermute, dass es religionsrechtlich zumindest bedenklich ist. Denn auch eine Kassiererin ist im Betriebe dabei, dass ein Kunde den Alkohol usw. kauft bzw. an diesen verkauft wird. Und ob sie immer nur an der Kasse sitzen wird, weiß sie auch nicht.

aber ich will nicht leichtfertig behaupten, es sei Haram, da ich nicht Gelehrter bin.

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JuicyDrop123 
Fragesteller
 28.08.2020, 11:01

Vielen Dank für deine Mühe! Alhamdulillah, ich habe eine Arbeit gefunden, und werde mich heute dafür bewerben. Bitte macht Dua für mich!

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aber in meinem Ferienjob muss ich an der Kasse stehen und Schweinefleisch+ Alkohol scannen

Nein, musst Du nicht.

Du musst diesen Job nicht machen. Sollte er Dir nicht zusagen, einfach was anderes suchen.

Darf ich das?

Gesetzlich - je nach Alter - darf man das.

*Bitte mit Beweisen*

Wie soll man bitte beweisen, dass Du den Job nicht machen musst?

Das ist eine Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten. Die Mehrheit der Gelehrten sagt, dass man dies nicht darf aufgrund des folgenden Hadith:

Der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil) sagte: „Allah hat den Alkohol verflucht, und den, der ihn herstellt, den, für den er hergestellt wird, den, der ihn trinkt, den, der ihn bringt, den, der ihn trägt, den, für den er getragen wird, den, der ihn verkauft, den, der am Verkauf verdient, den, der ihn kauft.“ (Sunan Abu Dawud)

Einige Gelehrte (u.a. Abu Hanifa) sind der Meinung, dass dieses Verbot aber nicht gilt, wenn man in einem nicht-muslimischen Land lebt und Alkohol/Schweinefleisch an Nicht-Muslime verkauft: https://www.dar-alifta.org/Foreign/ViewArticle.aspx?ID=1853&CategoryID=6&fbclid=IwAR2Ru-0_zyj2kfebSoluaQaBjNAGX8KqlCzQnFL3ssWtWPQxDrO3nFeBvV8

Der Prophet sagte: „Wahrlich, das Erlaubte ist klar und das Verbotene ist klar, und zwischen diesen beiden gibt es zweifelhafte Dinge, die viele Menschen nicht kennen. Wer also die zweifelhaften Dinge meidet, der hat sich für seine Religion und seine Würde freigesprochen. Und wer in zweifelhafte Dinge verfällt, gelangt in das Verbotene." (Sahih Buchari)

Es ist bei zweifelhaften Dingen daher besser, es zu unterlassen. Wenn du das Geld also nicht dringend brauchst oder die Möglichkeit hast einen anderen Job zu machen, würde ich dir auf jeden Fall raten, es nicht zu tun. Wenn du das Geld aber dringend brauchst und keinen anderen Job findest, würde ich es wohl tun. Es ist deine Entscheidung und du musst vor deinem Schöpfer dafür gerade stehen.

Allahu alam


JuicyDrop123 
Fragesteller
 28.08.2020, 11:00

Vielen Dank für deine Mühe! Alhamdulillah, ich habe eine Arbeit gefunden, und werde mich heute dafür bewerben. Bitte macht Dua für mich!

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