Abstinenz anrechnen für Abstinenznachweis?
Hallo. Ich habe in 2 Wochen ein Gespräch mit einen Gutachter für die MPU. Da wird ja von dem Gutachter entschieden ob ich ein halbes oder ein ganzes Jahr Abstinenz nachweisen muss. Ich habe das letzte mal im August Alkohol getrunken und wollte wissen wenn ich ein halbes Jahr Abstinenz nachweisen muss ob man die Zeit von August bis jetzt quasi anrechnen kann . Durch den Haar Test kann man ja sehen dass ich seit August nichts mehr trinke . Danke im Voraus. Gruß.
1 Antwort
Woher weißt du denn dass du Abstinenz nachweisen musst? Evtl. kommt bei dir auch noch "kontrolliertes Trinken" infrage...
und wollte wissen wenn ich ein halbes Jahr Abstinenz nachweisen muss
Falls du wirklich abstinenzpflichtig bist, gilt dies immer für 12 Monate.
Kann es sein dass du dich noch gar nicht auf die MPU vorbereitet hast?
Evtl.e AN sind quasi nur die Eintrittskarte - worauf es wirklich ankommt ist die Aufarbeitung deiner Alk.vorgeschichte und Vorbereitung auf das Gespräch mit dem Gutachter...
Ab 1.6 Promill ist doch ein Abstinenznachweis anzuordnen.
Aber nein, ab 1,6‰ ist eine MPU anzuordnen aber doch nicht automatisch eine Abstinenz. Da müsste ja praktisch jeder der wegen Alk. zu einer MPU muss Abstinenz nachweisen... ;-)
Aber gut dass du dir prof. Hilfe für die MPU gesucht hast. Lass' dich aber bitte nicht "über den Tisch ziehen". Überteuerte Kursangebote solltest du gut überdenken - es gibt nämlich auch sehr gute alternative und günstige Angebote um sich adäquat auf die MPU vorzubereiten...
Hallo. Ab 1.6 Promill ist doch ein Abstinenznachweis anzuordnen. Ich liege leicht darüber . Ich habe nächste Woche ein Gespräch mit ein Psychologen . Da schätzt er mich ein und sagt mir was für ein Vorbereitungskurs ich machen soll und so weiter . Und da wo ich nächste Woche hin muss finden auch die Vorbereitungen für die MPU statt. Gruß.