Wenn ich ein Sex Video von mir mache während ich 16 bin, und es später mit 21+ hochlade, ist das dann immer noch Illegal?
Das Ergebnis basiert auf 25 Abstimmungen
5 Antworten
kommt auf dein "hochladen" an. verkaufen kannst du es nicht; aber du hast das Privileg, deine heißen Bilder unentgeltlich zu verbreiten.
Stimmt: Wenn dann ein toller Mann für Dich auftaucht, das sieht oder zugeschickt bekommt: DAS war es!
Ja, weil du zu dem Zeitpunkt, in dem du in dem Video spielst, unter 18 Jahre alt bist. Du kannst es auch mit 80 Jahren hochladen, das würde keinen Unterschied machen.
Warum fragst du hier nach wenn es dir dir egal ist, oder bist du (gaaanz unauffällig) auf der Suche nach Kontakten.
Du kennst die Gesetze..
Ich brauche keine Kontakte, habe einen Freund und aus dem Internet lerne ich eh niemanden kennen. Habe jeden Tag das Postfach voll mit Perversen, also lass mal gut sein.
Ja klar.. deshalb reagierst du auch derart überzogen. Passt schon. :-D
Zeig mir mal wo ich überzogen reagiere. Wenn bloßer Widerspruch schon ausreicht um jemanden als emotional involviert zu brandmarken, oder noch besser, Intentionen zu unterstellen, ist es wohl mit deiner Logik nicht weit her. Reine Projektion, machs gut.
Du machst mit 16 Sexvideos von dir und bezeichnest dich als „gebrandmarkt“.
Pass mal auf Mädl, was du hier abziehst ist eine Schade für die Opfer solcher Taten - für Minderjährige die tatsächlich gezwungen werden derartige Aufnahmen zu machen - sexueller Missbrauch in Reinform. Wahre Opfer gibt es viel zu viele.
Das du auf Kritik mit der Opfernummer reagierst zeigt mir deine Unerfahrenheit / Unreife zu dem brisanten Thema. Zieh das wenn in deinem Privatleben durch und höre auf hier unterschwellig zu werben.
Das Gesetz dazu ist verständlich und eindeutig formuliert.
Ja natürlich...
Das Recht am eigenen Bild heißt nicht, dass du alles veröffentlichen darfst, nur weil du darauf zu sehen bist. Illegale Inhalte bleiben illegal, auch, wenn sie dich zeigen und du sie verbreitest.
Ja, weil die Person (du) im Video 16 ist.
Ja, weil es immer noch ein Kind auf dem Video ist und somit unter Kinderpornografie zählt
Unter 18 ist keine Pornografie erlaubt, auch wenn es im Video ist, was vorher gedreht wurde. Punkt. Es ist und bleibt Kinderpornografie
Kind ist nach deutschem Recht wer das 14te Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Würde mich wundern wenn es dann Kinderpornographie wäre.
Kinderpornografie und Jugendpornografie werden strafrechtlich exakt gleich behandelt.
Okay. Dachte eben dass es merkwürdig ist, da in so einem Fall kein Geschädigter exisitiert.
Ja. Aber sonst könnten Leute ja kinderpornografisches Material erstellen, warten bis die betroffenen Personen volljährig sind und das Material dann in den Verkehr bringen. Also völliger Unsinn wenn das erlaubt wäre...
Dann gäbe es aber immer noch den Geschädigten, der gezwungen wurde.
Kindesmissbrauch ist ja ein eigener Tatbestand.
Nein, das werden sie nicht. Jugendpornografie darf man mit Erlaubnis der gezeigten Person besitzen, Kinderpornografie darf man in keinem Fall besitzen.
Natürlich, stimmt. Aber es gibt mit Sicherheit auch Personen die sowas aus der frühen Leichtgläubigkeit heraus freiwillig machen. Dem sollte man schon einen Riegel vorschieben... deshalb ist es gut, dass solche Inhalte generell verboten sind. Unabhängig davon ob es sich im Missbrauch handelt oder nicht.
Dann zumindest auf die Veröffentlichung bezogen, dort ist es so.
Autsch, was passiert hier mit meiner Antwort, die wird länger und länger 🤣
Kinderpornografische Inhalte können auch von Kindern selbst hergestellt werden ohne, dass ein Erwachsener involviert ist. Der Erwachsene könnte seine eigene Kinder- oder Jugendpornografie selbst veröffentlichen darf, oder zumindest weitergeben wie bei Jugendpornografie. Darum geht es doch... Jemanden dazu zu zwingen Pornografie herzustellen und ohne Einwilligung zu veröffentlichen ist immer illegal, egal welches Alter.
nee, das zählt nicht mehr als Kinderpornografie
da gilt eher §184c StGB über "jugendpornographische Inhalte"
neee, da gibts ein gewisses Privileg für die Darsteller: die dürfen ihre Werke unentgeltlich weiterreichen. sonst wäre jedes heiße Bild, was eine ganz knapp noch nicht 18jährige ihrem Schatzi schenkt, verboten und das will man nicht kriminalisieren.
aus 184c:
(4) Absatz 1 Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 5, und Absatz 3 sind nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf einen solchen jugendpornographischen Inhalt, den sie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.
Musst du das jetzt zum 3. mal erwähnen? Das ist total wie es heißt, es ist und bleibt illegal
Nee unter Kinderpornographie fällt das nicht mehr sondern unter Jugendpornographie
Vielleicht mache ich das dann sogar^^ Ist doch egal ob die mich dann einbuchten.