Ohne ghusl fasten?

2 Antworten

1. Außer eheliche Beziehungen sind verboten und könnte zu Zinã führen!

2. Selbstbefriedigung ist ebenfall nicht erlaubt im Islam. Er sollte seine Tat bereuen und Allah um vergebung bitten.

3. Wenn er sich vor der Fastenzeit befriedigt hat, dann ist sein Fasten insallah gültig.

Ghusl ist keine Voraussetzung für ein gültiges Fasten. Die Person, die sich im Zustand der Janaabah (rituellen Unreinheit) befindet, hat trotzdem ein gültiges Fasten. Dennoch muss er Ghusl machen, um das Gebet zu verrichten, denn das Gebet ist ungültig, wenn man es verrichtet, während man sich im Zustand der Janaabah befindet. 

Allah weiß es am besten.

https://www.islamweb.net/en/fatwa/114860/ghusl-is-not-a-prerequisite-for-valid-fasting

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen gemäß der Ahlus Sunnah wal Jama'ah