Nackt in wald angst?
Hallo, ich wollte mal fragen ob ich m, 15 eigentlich in der schweiz im wald nackt velo fahren Oder wandern kann, wenn da eigentlich keine Leute sind.jetzt ist meine frage(n) was ich mache wenn ich leute sehe , die ich evtl auch kenne und wie ich dann am besten reagiere und was soll ich tun das meine Eltern es nicht erfahren?
4 Antworten
Das würde ich sein lassen, Nacktheit in der Öffentlichkeit ist verboten. Erregung Öffentlichen Ärgernisses.
Nein, in Deutschland absolut nicht. Reine Nacktheit hat mit Erregung Öffentlichen Ärgernisses absolut nichts zu tun!
Dennoch gibts ein Bußgeld:
Strafrechtlich verboten ist öffentliche Nacktheit ohne sexuellen Bezug zwar nicht, doch auch hier kann durch den § 118 OWiG ein Bußgeld blühen. In der Praxis wird meist ein Platzverweis ausgesprochen, eine Verfolgung als Ordnungswidrigkeit geschieht dagegen nur selten.
Das ist natürlich richtig, ein Bußgeld nach §118 OwiG kann es natürlich evtl. geben. Aber, eine Straftat nach StGB bzw. eine Owi nach OwiG ist eben ein himmelsgroßer Unterschied. ;)
Und,wie du ja selbst schon sagst, gibt es in den meisten Fällen nicht mal ein Bußgeld. Gerade, wenn es eben nicht gerade in der Innenstadt oder an ähnlichen Plätzen ist.
Dann hab ich wieder was neues gelernt, sorry für die Verwirrung :D
Im Zwiefelsfall ziehst du dich einfach wieder an. Wenn jemand fragt wieso, dann sagst du eben weil du es angenehm findest und es dir gefällt. Das ist ja nun nichts schlimmes.
Solange du dich nicht jemandem extra zeigst und das ganze auf einer sexuellen schiene fährst ist da überhaupt kein Problem. Zudem, wo kein Kläger da kein Richter!
In Deutschland muss sich, soviel ich weiß, jemand gestört fühlen, dass er dich anzeigt (Erregung öffentliches Ärgernis), keine Ahnung, wie es in der Schweiz ist.
Das Problem jemandem bekannten zu begegnen oder dass deine Eltern das mitkriegen - damit musst du leben: geh das Risiko ein oder lass es bleiben.
Probieren kannst du es ja für nur kurze Zeit und an einem entlegenen Ort, dann ist das Risiko zumindest geringer
Leider hast du auch nicht viel Ahnung, wie es in Deutschland ist. Reine Nacktheit ist hier nämlich niemals "Erregung Öffentlichen Ärgernisses".
Redest du jetzt von der Schweiz? In Deutschland stimmt das nämlich absolut nicht so!