Nackt in wald angst?

4 Antworten

Das würde ich sein lassen, Nacktheit in der Öffentlichkeit ist verboten. Erregung Öffentlichen Ärgernisses.


SaschaL1980  02.07.2019, 11:13

Redest du jetzt von der Schweiz? In Deutschland stimmt das nämlich absolut nicht so!

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SaschaL1980  03.07.2019, 07:59
@Rolajamo

Nein, in Deutschland absolut nicht. Reine Nacktheit hat mit Erregung Öffentlichen Ärgernisses absolut nichts zu tun!

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SaschaL1980  03.07.2019, 20:38
@Rolajamo

Das ist natürlich richtig, ein Bußgeld nach §118 OwiG kann es natürlich evtl. geben. Aber, eine Straftat nach StGB bzw. eine Owi nach OwiG ist eben ein himmelsgroßer Unterschied. ;)

Und,wie du ja selbst schon sagst, gibt es in den meisten Fällen nicht mal ein Bußgeld. Gerade, wenn es eben nicht gerade in der Innenstadt oder an ähnlichen Plätzen ist.

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Rolajamo  03.07.2019, 22:06
@SaschaL1980

Dann hab ich wieder was neues gelernt, sorry für die Verwirrung :D

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Im Zwiefelsfall ziehst du dich einfach wieder an. Wenn jemand fragt wieso, dann sagst du eben weil du es angenehm findest und es dir gefällt. Das ist ja nun nichts schlimmes.

Solange du dich nicht jemandem extra zeigst und das ganze auf einer sexuellen schiene fährst ist da überhaupt kein Problem. Zudem, wo kein Kläger da kein Richter!

In Deutschland muss sich, soviel ich weiß, jemand gestört fühlen, dass er dich anzeigt (Erregung öffentliches Ärgernis), keine Ahnung, wie es in der Schweiz ist.

Das Problem jemandem bekannten zu begegnen oder dass deine Eltern das mitkriegen - damit musst du leben: geh das Risiko ein oder lass es bleiben.

Probieren kannst du es ja für nur kurze Zeit und an einem entlegenen Ort, dann ist das Risiko zumindest geringer


SaschaL1980  02.07.2019, 11:13

Leider hast du auch nicht viel Ahnung, wie es in Deutschland ist. Reine Nacktheit ist hier nämlich niemals "Erregung Öffentlichen Ärgernisses".

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