Jobcenter - Antrag auf Auskunftserteilung nach § 34 BDSG?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das jobcenter tut gerne so das man keine rechte hat!

Und versuchen gerne eine Auskunft bzw Akteneinsicht zu verhindern wie jetzt hat keiner zeit!

Hat er den dem Jobcenter etwa erlaubt sein Daten weizerzugeben ?

Wen nicht liegt eine Straftat vom Jobcenter vor!

Der Datenschutz gilt besonders für Behörden!

Wen er dem amt nicht erlaubt hat sich an diese Zeitarbeitsfirma telefonisch zu wende liegen sogar schon 2 Straftaten vor!

Auch ein Profil darf nicht ohne einverständnies desjeniegen veröffentlicht werden!

Was dein bekannter tun sollte wen nichts davon zugestimmt hat den Bundes Daten Schutz beauftragen seines Bundesland darüber schriftlich zu informieren!

Dan hat er sogar was schriftliches wen der was findet!


Sternenlaternen 
Fragesteller
 28.10.2019, 17:38

Nein, er hat keine schriftliche Erlaubnis abgegeben dass die irgendwelche Daten an Dritte (z. Bsp. ZAF) weitergeben dürfen. Das hat auch sein Anwalt heute bestätigt.

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Sternenlaternen 
Fragesteller
 28.10.2019, 17:46

Noch eine Frage, muß ich den Datenschutzbeauftragen des Jobcenters, oder den Vermittler (SB) wegen dem Antrag auf Auskunftserteilung nach § 34 BDSG beim Jobcenter anschreiben? Ich weiß das nicht so genau.

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In Falle des Status "Arbeitssuchend" kann es durchaus sein, dass sein Profil ebenfalls für Arbeitgeber sichtbar ist.

Ganz sicher bin ich jedoch nicht.

Ich war nicht oft und lange Arbeitssuchend aber ein Profil musste ich wohl mal für solche Zwecke anlegen.