Ist es ok mit 15 sex zu haben?

13 Antworten

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Ist theoretisch strafbar. Wenn es in beiderseitigem Einverständnis passiert kann ich mir nicht vorstellen, dass sich in Deutschland die Strafverfolgungsbehörden dafür interessieren.

Okay du fragtest ob es "ok" ist- ich nehme das Mal von einem moralischen Standpunkt. Ob es "ok" ist musst du für dich selbst wissen.

Verhütet um Himmelswillen egal wie sehr es die Stimmung kaputt macht und benimm dich nicht wie ein Idiot. Achte auf ihre Bedürfnisse und Wünsche und wenn du auf Nummer Sicher gehen willst warte bis sie 14 ist. Besonders wenn sie dir etwas bedeutet solltest du dir und ihr Zeit lassen.

Redet darüber, ich weiß dass das schwer und merkwürdig sein kann, aber macht es.

Respektiere unbedingt ihre Wünsche. Wenn sie "nein" sagt dann hör auf egal "wie weit" ihr seid. Es ist nichts schlimmes dabei den Versuch "abzubrechen" und es später noch mal zu versuchen.

Ich will kein Moralapostel sein aber es ist für euer beider emotionales Wohlbefinden besser wenn ihr in einer festen Beziehung seid und auf einen guten Moment wartet. Es zu schnell, zu unbedacht oder an einem miesen Ort zu tun kann eine unangenehme Erinnerung sein an die man sein ganzes Leben zurück denkt.

Ein Mädchen kann sich ausgenutzt, missbraucht, im schlimmsten Fall vergewaltigt fühlen wenn es schlecht läuft. Das möchtest du nicht um ihretwillen aber auch für dich selbst.

Nein. Wenn man 14 oder älter ist darf man keinen Sex mit einer Person unter 14 haben, das ist strafbar. Mit 15 kannst du mit einer 14 jährigen oder einer älteren, die das auch möchte Sex haben. Mit jüngeren nicht.

Ist es ok mit 15 sex zu haben?

Natürlich. Wenn du jemanden passendes gefunden hast, der auch möchte, dann dürfen selbst die Eltern es nicht verbieten.

Ist es ok mit 15 eine 13 jährigen zu schlafen?

Das hingegen kommt auf das jeweilige Land an.

In Österreich und der Schweiz wäre es erlaubt, in Deutschland hingegen ist es gesetzlich verboten.

Zwar gibt es für einen solchen Fall eine Möglichkeit von Strafe abzusehen (die zudem bei Jugendlichen ohnehin sehr gering ausfallen würde), allerdings wurde das Gesetz erst vor kurzem geändert, und es gibt bislang noch kaum bis keine praktischen Erfahrungen damit: Bestraft wird, wer "sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt (...) wobei das Gericht von Strafe nach dieser Vorschrift absehen [kann], wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus."

Letzteres wäre der Fall, wenn der 13-Jährigen unwahrscheinlicherweise noch die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlt, und sie zum Spontansex verführt wird (ohne zu wissen, worum es eigentlich geht). Liebesbeziehungen betrifft das also nicht. Und vom "Reifegrad" liegen 13-jährige Mädchen und 15-jährige Jungs ohnehin ungefähr gleichauf.

Bevor das Gesetz geändert wurde, hat man da informell üblicherweise auch schon beide Augen zugedrückt.

Rein rechtlich nicht. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Nein, das ist nicht „ok“, zumindest nicht mit einer 13 Jährigen. Ist gesetzlich nicht erlaubt.