Darf man mit 15 Sex mit einem 30 jährigen haben?

14 Antworten

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In Deutschland haben Jugendliche ab 14 Jahren das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung - d.h. sie dürfen ihre Beziehungs- und Sexpartner unter allen wählen, die selbst ebenfalls mindestens 14 Jahre alt sind. Eine Alters-Obergrenze für den Partner kennt das deutsche Recht nicht - d.h. es spielt erst einmal KEINE Rolle, ob der Partner 14, 24 oder 84 ist! Das Einverständnis der Eltern ist dabei auch NICHT erforderlich!

Voraussetzung ist stets, dass der Sex freiwillig stattfindet, kein Geld dafür fließt und keine Zwangslage bzw. Abhängigkeitsverhältnis (z.B. Lehrer/Schüler...) ausgenutzt wird.

Theoretisch könnten Eltern einer 14- oder 15-jährigen zwar einen über-21-jährigen anzeigen, was aber nur in seltenen Ausnahmefällen Erfolg hat. Dazu muss nämlich ein Gutachter nachweisen, dass der über-21-jährige die Fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung der Jugendlichen AUSGENUTZT hat. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn dem/der Jugendlichen nicht bewusst ist, was Geschlechtsverkehr bedeutet und welche Folgen dies haben könnte. Alleine der Hinweis auf das Alter oder den Altersunterschied ist dazu NICHT ausreichend. Erst 2016 hat ein Gericht entschieden, dass eine 15-jährige gegen den Willen ihrer Eltern eine Liebesbeziehung zu einem 30 Jahre älteren Mann unterhalten darf:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

Ein solcher Altersunterschied ist natürlich schon eine echte Herausforderung für die Liebenden und auch schon 4 oder 5 Jahre machen es Teenagern oft nicht leicht eine Beziehung auf Augenhöhe zu führen.

Wenn der jüngere Partner zu etwas gedrängt wird, was er nicht möchte oder nur nachgibt, weil er glaubt dies dem Älteren "schuldig" zu sein, ist dies meist der Anfang vom Ende... .

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Life-Coach und Fachbuch-Autor
Charalambos  26.05.2023, 20:09

Du willst mir Doch nicht ernsthaft erklären, dass Du eine Beziehung zwischen einer 15 Jährigen und einem fast 50 Jährigen Mann als richtig empfindest? Oder sind das Deine eigenen Alt-Herren-Fantasien?!?

Zu Deinem Urteil hast Du vergessen ein wichtiges Detail zu erwähnen:

Die Brandenburger Richter machten jedoch auch deutlich, dass sie die Beziehung nicht gerade begrüßen. Zur nicht justiziablen Frage, ob ein gestandener 47-jähriger verheirateter Mann, die aus pubertärerer Schwärmerei entstandene Liebe "aus dem erweiterten Familienkreis tatsächlich erwidern muss, verbietet sich jede Stellungnahme des Senates."

Mit anderen Worten: es ist zwar nach Worten des Gerichtes juristisch nicht zu unterbinden, deswegen aber trotzdem nicht richtig....

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RFahren  26.05.2023, 20:54
@Charalambos

Die Frage war, ob es ERLAUBT ist - nicht, ob ICH es gut finde!

Andererseits frage ich mich, wer DICH dazu ermächtigt hat zu entscheiden, ob es um einen Fall echter Liebe geht, die womöglich ein Leben lang hält, oder nur irgendeine Verirrung oder Schwärmerei.

Wenn Du meine Antwort nochmal in Ruhe durchliest, wirst Du sehen, dass ich durchaus kritischen Anmerkungen geschrieben habe und nicht ohne weiteres als "richtig empfinde".

Ansonsten solltest Du an Ton und Ausdruck arbeiten und persönliche Angriffe unterlassen - wenn sich das steigert lasse ich kommentarlos löschen...

Seid NETT aufeinander!

R. Fahren

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Charalambos  26.05.2023, 20:58
@RFahren

Wenn kommentarlos löschen Deine Art ist mit Widerspruch umzugehen, dann tue das...

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RFahren  26.05.2023, 21:48
@Charalambos

Es ging mir nicht um Widerspruch - was eine sachliche Diskussion ermöglicht - sondern um die persönlichen Angriffe auf meine Person und Einstellung - von wegen "Alt-Herren-Fantasien".

Schade, dass Du das nicht kapierst...

R. Fahren

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Ja, rein rechtlich darfst Du das. Allerdings stellt sich schon die Frage, welcher 30 Jährige Mann sich auf eine ernsthafte Beziehung mit einem Teenager einlassen würde.

Ich habe mir auch Deine anderen Fragen angesehen und bin mir sicher, dass Du das nicht hören willst. Aber ich schreibe es Dir trotzdem, weil es einfach stimmt:

Gerade jüngere Jugendliche sollten in einer Beziehung eher gleich alt sein. Wenn der Altersunterschied zu groß wird, dann ist einfach der Entwicklungsstand und die persönliche Reife sehr unterschiedlich. (Dabei geht es gar nicht so sehr um den absoluten Altersunterschied, sondern darum, dass Du erst 15 bist. Wärest Du selbst bereits 30 und der Mann schon 45, dann wäre Die Situation eine völlig andere, da ihr beide erwachsen seit und über die nötige Reife und Einsichtigkeit verfügt.)

Es ist einfach so, dass eine Beziehung auf Augenhöhe zwischen einem 30 Jährigen und einer 15 Jährigen nicht möglich ist. Eine gemeinsame Basis setzt einen gemeinsamen Entwicklungsstand voraus. Und der ist schlichtweg nicht gegeben, auch wenn es sich für die Jüngere vielleicht sehr erwachsen anfühlt, von einen "echten Mann" begehrt zu werden. Aber das ist bereits der Keim dafür um ausgenutzt zu werden.

Unabhängig davon, ob der ältere das bewusst will, so ist die Gefahr einfach real, dass der 30 Jährige mit seinem Vorsprung an Lebenserfahrung die Jüngere manipuliert und keine echte Paarbeziehung besteht. Selbst wenn Der Mann es ehrlich meinen sollte, was ich eigentlich für fast ausgeschlossen halte...

Ja, darfst du, solange kein Abhängigkeitsverhältnis besteht, also, er zB dein Lehrer ist. 😊

Lg

Rein rechtlich gesehen ja, wenn es nicht gerade dein Lehrer oderso ist.

Sofern kein Abhängigkeitsverhältnis besteht, ist das gesetzlich kein Problem.

Allerdings sollte man sich fragen, was ein Erwachsener mit einer pubertären Heranwachsenden will.