Ist 13 und 15 erlaubt?

3 Antworten

Ja, da hast Du richtig gelesen. Allerdings gibt es eine Ausnahme.

Wenn Du Sex meinst, dann wäre es tatsächlich nicht erlaubt. § 176 Strafgesetzbuch (Sexueller Missbrauch von Kindern). Satz 1 in Absatz 1 dieses Paragraphen schreibt ganz klar folgendes vor:

Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt

Darüber hinaus gibt es (fast) keine Einschränkungen dieser Art mehr. Aber in diesem Falle macht sich der 15 Jährige rechtlich gesehen ganz klar des Kindesmissbrauchs schuldig. Die 13 Jährige ist (egal ob sie damit einverstanden war oder nicht) rechtlich gesehen ein Missbrauchsopfer.

Wichtig ist noch, dass es in dem Gesetz nicht nur um Sex, sondern um sexuelle Handlungen geht. Und als sexuelle Handlung zählt auch bereits nackt kuscheln oder wildes küssen!

Allerdings: der § 176 StGB hat noch einen zweiten Satz, und der sagt wörtlich folgendes:

In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 kann das Gericht von Strafe nach dieser Vorschrift absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus.

Das heißt konkret: obwohl das was der 15 Jährige gemacht hat, rechtlich nicht legal war kann ein zuständiger Richter den Betroffenen frei sprechen, was in der Regel auch passiert. Bzw. in den meisten Fällen kommt es dann gar nicht erst zur Gerichtsverhandlung.

Etwas anderes wäre es nur, wenn es Anzeichen gibt, dass der 15 Jährige Dich irgendwie manipuliert oder unter Druck gesetzt hätte. Dann muss er tatsächlich mit einem Strafverfahren wegen Kindesmissbrauch rechnen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Das kommt darauf an:

In Deutschland wären sexuelle Handlungen zwischen Kindern (unter 14) und Jugendlichen (ab 14) als "sexueller Missbrauch von Kindern" strafbar. In diesem Zusammenhang gelten bereits Zungenküsse oder Petting als "sexuelle Handlung"! Anzeigen könnte dies JEDER - also auch ein eifersüchtiger Nebenbuhler oder "aufmerksamer" Nachbar!

Dabei spielt KEINE Rolle, ob das Kind einverstanden ist oder die Eltern nichts dagegen haben! Ab 14 gilt ein Jugendlicher als "sexuell mündig" und darf nach Herzenslust mit jedem Sex haben, der selbst ebenfalls mindestens 14 ist - auch mit einem 80-jährigen.

In Österreich dagegen dürftet ihr sogar Geschlechtsverkehr haben, da der Partner einer 13-jährigen maximal 3 Jahre älter sein darf...

Wenn ihr in Deutschland zuhause seid, dann solltet ihr es also beim Händchenhalten belassen, bis Du mindestens 14 bist. Auch dann solltet ihr nichts überstürzen, einen Schritt nach dem anderen gehen und Euch langsam an "mehr" herantasten...

Ein deutscher Richter KANN zwar bei einvernehmlichem Sex und geringem Altersabstand von einer Strafe absehen, aber ein Risiko bleibt es trotzdem.

Seid (später mal) nett aufeinander!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sex-Coach und erfolgreicher Fachbuch-Autor
wasgehtjoooo 
Fragesteller
 05.02.2024, 14:31

Wie würde denn so eine Strafe aussehen?

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RFahren  05.02.2024, 18:16
@wasgehtjoooo

Normalerweise dürfte da kaum mehr als ein paar Sozialstunden rauskommen - aber diese Angabe ist ohne Gewähr!

Haltet den Ball flach, erzählt nicht herum, falls ihr doch Sex habt und haltet Euch in der Öffentlichkeit zurück, bis das Mädel ihren 14. Geburtstag gefeiert hat.

Seid (später mal) nett aufeinander!

R. Fahren

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ich habe halt schon öfters gelesen dass Sex zwischen Leuten die unter 14 und über 14 strafbar ist?

In Deutschland ist das so (in Österreich und Schweiz hingegen nicht).

Dann wäre es ja strafbar wenn ich mit meinem Freund S€x haben würde?

Ja, würde aber auch in Deutschland praktisch nicht bestraft, denn genau für SO einen Fall gibt es eine Ausnahmeregel im Gesetz: "[D]as Gericht [kann] von Strafe nach dieser Vorschrift absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist".

Check:

  • Einvernehmlich? ✅✅
  • Geringer Altersunterdchied? ✅
  • Geringer Entwicklungsunterschied? ✅✅ (quasi gleicher Entwicklungsstand, da Mädchen den Jungs in der Entwicklung 2 Jahre voraus sind.)

Fazit: Wenn ihr nicht gerade in einer erzkonservativen Ecke Bayerns oder Sachsens lebt, wird sich ein Richter dem ggf. kaum verschließen - sofern etwaige Ermittlungen nicht ohnehin schon im Ansatz gemäß §§ 153 ff. StPO, §§ 45, 47 JGG eingestellt würden ...