Ich bin 16 und habe für "Taschengeld" Sex mit einem 17 Jährigen?

3 Antworten

Ja, strafbar ist es. Erst wenn Du 18 bist, ginge es und dann müsstest Du die Einkünfte eventuell versteuern.
Irgendwas moralisch Verwerfliches kann ich allerdings nicht erkennen. Du wirst wohl wissen, was und warum Du tust, genau wie Dein "Kunde", das geht dann unter ethischen Gesichtspunkten niemand was an. Aber strafrechtlich ist es eben doch relevant.

Artikel 34 der UN-Kinderrechtskonvention lautet:
Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen kommerzieller sexueller Ausbeutung zu schützen. Zu diesem Zweck treffen die Vertragsstaaten insbesondere alle geeigneten zweiseitigen und mehrseitigen Maßnahmen, um zu verhindern, dass Personen unter 18 Jahren
zur Beteiligung an rechtswidrigen sexuellen Handlungen verleitet oder gezwungen werden,
für die Prostitution oder andere rechtswidrige sexuelle Praktiken ausgebeutet werden,
für pornografische Darbietungen und Darstellungen ausgebeutet werden.
Aufgrund dieser Bestimmungen ist die Prostitution Jugendlicher auch in Ländern verboten, wo diese prinzipiell sexualmündig sind (etwa in Deutschland, Österreich und der Schweiz).

Quelle Wikipedia

Sex gegen Geld ist Prostitution, egal ob Taschengeld oder nicht. das ist in Deutschland erst ab 18 erlaubt und kann für den Freier erhebliche Strafen nach sich ziehen. Und das ist auch gut so.