Findet ihr, dass es eine Straftat sein sollte, wenn Frauen lügen beim Sex, dass sie die Antibabypille oder sonstige Verhütungsmethoden nehmen würden?

12 Antworten

Der Sex mit oder ohne Pille ist derselbe mit zumindest mal gesundheitlich den gleichen Risiken. Da ist das Kondomanstreifen ne anderes Sache, da ist eine Barriere weg. Und damit versuchte oder auch vollendete Körperverletzung.

Jeder ist für die Verhütung verantwortlich und im Zweifelsfall ist der Gummi immer noch sicherer als jemanden vertrauen den man nicht richtig kennt und vertraut.


simonpeters1979  20.02.2024, 18:09

Wenn der Mann die Frau mißbraucht: Straftat.

Wenn die Frau den Mann mißbraucht: Egal. Reden wir nicht drüber. 🤦‍♂️

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Ja. Auf jeden Fall. Die Frau fügt damit mit Arglist dem Mann einen erheblichen, finanziellen und gesellschaftlichen Schaden zu.

Väter, die als Samenspender missbraucht wurden, sollten zum einen von der Unterhaltspflicht entbunden werden und auch ein Schmerzensgeld von der Frau bekommen. Denn es ist nichts anderes, als das Kondom heimlich abzuziehen: Sexueller Mißbrauch!

Jeder ist grundsetzlich selbst für die Verhütung verantwortlich. Wenn die Frau beim Sex nicht achtsam ist, sodass der Mann unbemerkt das Kondom entfernen kann und der Sex weiterhin freiwillig ist, ist es ihr Pech. Sein Pech ist es, wenn er sich darauf verlässt, dass die Frau ihm sagt, sie nähme die Antibabypille, anstatt in jedem Fall mit Kondom zu verhüten und er dann im Fall des Austragens Unterhalt zahlen muss.


Loka95  20.02.2024, 15:03
sodass der Mann unbemerkt das Kondom entfernen kann und der Sex weiterhin freiwillig ist, ist es ihr Pech.

Das ist eine Straftat, da der Sex dann unter der Prämisse freiwillig war, dass das Kondom benutzt wird. Ohne Kondom = keine Einwilligung zum Geschlechtsverkehr = Vergewaltigung.

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11marion11  20.02.2024, 15:10
@Loka95

Ich bin stets bereit, dazuzulernen. Dann bitte ich aber um eine relevante rechtliche Quelle, die der Frau die Eigenverantwortung abspricht, auf die Verhütung zu achten. Oder aber zumindest Gerichtsbeschlüsse, die dies belegen. Denn soweit ich weiß, wird im Strafgesetzbuch nur der willentliche Sexakt an sich geregelt, nicht ob er verhütet oder unverhütet stattfindet.

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Loka95  20.02.2024, 15:20
@11marion11

Hier sind die Gesetzeslage und ein Fall mit Gerichtsurteil beschrieben:

https://www.wolterskluwer.com/de-de/expert-insights/strafbarkeit-des-sogenannten-stealthings#:~:text=%E2%80%9EStealthings%E2%80%9C&text=Wenn%20eine%20Person%20Geschlechtsverkehr%20ersichtlich,1%20StGB%20zu%20werten.

Falls du den Link nicht öffnen möchtest:

Wenn eine Person Geschlechtsverkehr ersichtlich nur unter der Voraussetzung zustimmt, dass dabei ein Kondom genutzt werde, so stehen ohne Präservativ vorgenommene sexuelle Handlungen ihrem erkennbaren Willen entgegen. Ein solches Geschehen ist als sexueller Übergriff gemäß § 177 Abs. 1 StGB zu werten.

Sachverhalt

Der Angeklagte und eine Besucherin wollten in seinem Schlafzimmer geschlechtlich verkehren. Nach einvernehmlichem Oralverkehr ging der Angeklagte an eine Kommode, holte sichtbar ein Kondom heraus und öffnete die Verpackung. Ihm kam es darauf an, dass die später Geschädigte davon ausging, er werde es beim Geschlechtsverkehr überziehen. Tatsächlich beließ er es aber ausgepackt und nicht abgerollt im Bett. Da die Besucherin sich kurz umdrehte, sah sie dies nicht und ging davon aus, er werde das Kondom benutzen. Ungeschützter Geschlechtsverkehr wäre für sie nicht in Frage gekommen. Der Angeklagte führte sodann einige Zeit bewusst ohne Kondom vaginalen Geschlechtsverkehr mit ihr durch. Später bemerkte sie, dass er kein Kondom trug, und verließ schließlich die Wohnung.

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung, schweren sexuellen Übergriffs sowie sexuellen Übergriffs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

(...)

Auf den Tatbestand des § 177 Abs. 2 Nr. 3 StGB, der sexuelle Handlungen unter Ausnutzung eines Überraschungsmoments unter Strafe stellt, kann nicht zurückgegriffen werden, wenn wie hier die Tatbestandvoraussetzungen des § 177 Abs. 1 StGB erfüllt sind.

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11marion11  20.02.2024, 15:28
@Loka95

Danke für den Link. Das leuchtet somit ein, allerdings scheitert sowas voraussichtlich so gut wie immer an der Beweiskraft. Eine Vergewaltigung im klassischen Sinne hinterlässt oft Spuren und der Tathergang ist plausibler, als wenn der Täter einfach heimlich das Kondom abstreift und es erst hinterher rauskommt. Hierbei braucht der Täter nur zu behaupten, dass sie beide auf die Verhütung gepfiffen haben und das Opfer ihm im Nachhinein etwas anhängen will. Das Gegenteil zu beweisen, dürfte unmöglich sein, wenn es nicht gerade Zeugen gab, die beim Sexakt dabei waren.

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Loka95  20.02.2024, 17:45
@11marion11

Das ist bei den meisten sexuellen Übergriffen so. Aussage gegen Aussage und letztendlich entscheidet die Glaubwürdigkeit der Personen und ob vll jemand sich verplappert.

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simonpeters1979  20.02.2024, 18:10
@Loka95
Ohne Kondom = keine Einwilligung zum Geschlechtsverkehr = Vergewaltigung.

Frau lügt bezüglich Verhütung = keine Einwilligung zum Geschlechtsverkehr = Vergewaltigung!

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Loka95  20.02.2024, 18:42
@simonpeters1979

Nein. Auch wenn ich persönlich dieser Meinung zustimme, nur ist es eben unmöglich zu beweisen.

Es zählt rechtlich nicht, weil die Frau schwanger wird, nicht der Mann.

Ohne Kondom besteht das Risiko auf Geschlechtskrankheiten - doch wenn beide einwilligen auf das Kondom zu verzichten, wissen beide um dieses Risiko.

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Mal abgesehen von Geschlechtskrankheiten - für deren Vorsorge jeder selbst verantwortlich ist - ist der große Unterschied der, dass der Mann primär nicht das Risiko einer Schwangerschaft trägt. Wenn du als Mann heimlich das Kondom abziehen würdest, und die Dame ein Kind dadurch bekäme, dann trifft dich das ja im ersten Moment mal gar nicht, weil du das ja nicht austragen musst. Und solange du keine Vaterschaft anerkennst, bist du erstmal auf der sicheren Seite. Zwar könnte die Frau die Vaterschaft, sowie Unterhaltszahlungen einklagen, meines Wissens geht das aber nicht, wenn die Frau dich bzgl. der Verhütung angelogen hat. Das wird dann in einem Zivilprozess ermittelt und bestimmt. Das Schwierige dabei ist, dass meist Wort gegen Wort steht und der Staat ein Interesse daran hat, jemanden zu finden, dem er die Unterhaltszahlungen aufs Auge drücken kann. Insofern wäre es besser, wenn du die Aussage über die Verhütung schriftlich hast, um das im Zweifelsfall belegen zu können.

Theoretisch ja, da es ziemlich asozial ist. Was hoffentlich jedem klar ist. Es ist fahrlässig gegenüber ihr selbst und einem möglichen Kind und schadet ggf sowohl dem Mann, als auch einem Kind und ihr selbst.

Doch praktisch sage ich nein, da es sich einfach nicht beweisen lässt, ob sie behauptet hat nicht zu verhüten. Selbst wenn sie es geschrieben hat oder es aufgenommen wurde, kann sie es zuvor / danach richtig gestellt haben.

Man kann auch nicht wissen, ob sie freiwillig auf das Kondom verzichtete oder genötigt wurde, bzw einfach ihre Grenzen nicht durchsetzen konnte und er einfach davon ausging das sie die Pille nimmt oder es ihm egal war. Kommt leider sehr oft vor.

Letztendlich weiß jeder Mann, dass er die Kontrolle über eine mögliche Schwangerschaft abgibt, wenn er auf das Kondom verzichtet (ohne unfruchtbar zu sein). Also, wenn man das Kondom weglässt - entweder man vertraut der (Sex-) Partnerin und lebt mit dem Risiko, dass sie lügt oder ihr ein Unfall passiert - oder man ist fahrlässig, scheißt auf die Konsequenzen und akzeptiert was auch immer passieren könnte.

Mein Wunsch wäre an sich, dass der Mann dann keinen Cent zahlen muss, wenn die Frau aufgrund einer Lüge zu verhüten schwanger wird. Ohne Strafe, da sie selbst die Folgen trägt. Allerdings ist das Geld ja für das Kind und nicht für die Frau. Und das Kind kann bedauerlicher Weise nichts dafür. Und, wie gesagt, man kann nichts beweisen. Daher wäre es nur eine willkommene Ausrede für Männer, die keinen Bock haben auf Kondome und die keine Verantwortung übernehmen wollen, für ihre Entscheidung.