darf man mit 14 schon Sex haben?

18 Antworten

Du darfst rechtlich gesehen ab 14 Jahren Sex haben, solange dein Partner selbst auch 14 Jahre oder älter ist.

Dein Partner darf - streng gesehen - auch älter als 16, 18 oder 21 sein.

Das ist für den älteren Partner lediglich dann strafbar, wenn:

  • eine Zwangslage ausgenutzt wird (das gilt bei Sex mit allen Jugendlichen unter 18 Jahren; zum Beispiel weiß jemand etwas über dich und erpresst dich damit, um dich ins Bett zu kriegen)

  • Entgelt geleistet wird (gilt ebenfalls für Sex mit allen Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; das heißt Sex gegen Bezahlung oder auch Prostitution)

  • wenn die fehlende Fähigkeit zur Selbstbestimmung ausgenutzt wird (eine Person über 21 nutzt einen Jugendlichen unter 16 Jahren aus; fehlende Fähigkeit zur Selbstbestimmung dürfte beispielsweise bei einigen Formen geistiger Behinderung der Fall sein, könnte ich mir vorstellen)

  • Sex mit Schutzbefohlenen unter 16 Jahren ist verboten (Personen, die der volljährigen Partei zur Erziehung, Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut sind; beispielsweise wäre das bei einem (Pflege)elternteil und einem (Pflege)kind, bei einem Lehrer und einem Schüler oder bei einem Sozialarbeiter und seinem betreuten Jugendlichen der Fall)

  • Sex ist auch dann verboten, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wird (zum Beispiel zwischen Pflegepersonal und Patient)

Sex ab 14 Jahren ist GRUNDSÄTZLICH erstmal erlaubt, solange es freiwillig geschieht. AUCH wenn der Partner deutlich älter ist. Wenn kein Geld den Besitzer wechselt, niemand durch irgendwas dazu gezwungen oder überredet oder ausgenutzt wird, ist auch der ältere Partner rechtlich gesehen auf der sicheren Seite; ist der Partner jedoch älter als du und deine Eltern bekommen mit, dass ihr sexuell aktiv seid, KÖNNTEN sie ihn dennoch anzeigen. Da es Situationen gibt, in denen der Sex untersagt wäre, würde das geprüft werden.

http://www.bjr.de/fileadmin/user_upload/Praetect/Material/jugendschutz_sexualitaet.pdf

Auf der letzten Seite dieser Broschüre findest du eine kleine Tabelle, in der du ganz leicht ablesen kannst, wer mit wem darf. Die Informationen beziehen sich übrigens auf Deutschland; über die Rechtslage in anderen Ländern habe ich keine Kenntnis.

9SweEtheArt7  03.12.2013, 13:08

Endlich mal jemand, der sich auskennt :D

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Mach einfach das, was dir Spass macht, wenn du mit deinen Eltern darüber reden möchtest, ist es auch ok

Selbstverständlich muss man mit 14 die Eltern um Erlaubnis fragen. Mädchen müssen den Vater, Jungs müssen die Mutter um eine Unterschrift bitten. Wer das nicht macht, kommt zur Strafe nach Paraguay in den Urwald zu den strengsten Eltern der Welt!

Ab 14 darf man schon mit einer anderen Person schlafen solange die nicht älter ist als du z.b. 16 oder 18 Aber bist du nicht der Meinung noch warten zu können also ich bin 18 und hatte mein erstes mal nicht so früh somdern mit 16 mach dir mal Gedanken ob das sein muss aber letztendlich ist das deine Sache Lg Bella :)

Tatjana2000 
Fragesteller
 03.12.2013, 07:19

Also die Person muss 14 oder jünger sein ?

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Bella998877  03.12.2013, 07:36
@Tatjana2000

Jünger nicht, da man erst ab 14 Geschlechtsverkehr haben darf. Also ich glaube dee jenige darf nicht älter als 16 sein.

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Schlauerfuchs  03.12.2013, 10:13
@Bella998877

Das ist falsch, sie darf nicht juenger als 14 sein aber bis 20 . Ab 21 ist es nur verboten wenn die alter Persone die mangelde Reife der Juengern Ausnutzt.

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Grundsätzlich wird niemand staatlicherseits dafür bestraft, "im falschen Alter" Sex zu haben.

Alle Strafbestimmungen zielen darauf, Menschen davor zu schützen, von anderen Menschen sexuell missbraucht zu werden.

Ist man unter 14 Jahren alt, dann ist man noch nicht strafmündig und kann deswegen auch für sexuelle Handlungen nicht bestraft werden. Man hätte höchstens mit pädagogischen Maßnahmen zu rechnen.

Ist man schon 14 Jahre alt, so muss man beachten, dass man keinen Sex mit Kindern haben darf, weil das grundsätzlich verboten ist.

Ab 14 Jahren gilt jedoch grundsätzlich die sexuelle Selbstbestimmung und Mädchen ab 14 Jahren können auch die Pille verschrieben bekommen, ohne dass die Eltern darüber informiert werden.

Prostitution (Sex gegen Bezahlung) ist erst ab 18 Jahren zulässig.

Bis zum Alter von 18 Jahren ist man andererseits auch nicht volljährig, und die eigenen Eltern sind erziehungsberechtigt. Eltern dürften also ihren minderjährigen Kindern den Geschlechtsverkehr verbieten, wenn sie eben dieser Auffassung sind. Es gibt kein einklagbares Recht, sich den Eltern in diesem Punkt zu widersetzen.

Eine Ausnahme wäre ab 16 Jahren, wenn man unbedingt heiraten will und gegen den Willen der Eltern das Recht auf Heirat gerichtlich durchdrückt. Dazu müsste der zuständige Richter befinden, dass man schon reif genug ist. Ist man dann verheiratet, können die Eltern auch keinen ehelichen Geschlechtsverkehr ihres Kindes verbieten.