Darf man auf seinemBalkon nackt liegen und sich sonnen?

10 Antworten

Wüßte nicht, warum Du das nicht dürfen solltest! Prinzipiell kannst Du überall in Deiner Wohnung nackt sein, so oft und so lange Du willst! Also, wenn Du kein Problem damit hast, dass dich möglicherweise jemand dabei sehen kann, geht das mit dem Sonnen auf jeden Fall in Ordnung!

Das mit der Selbstbefriedigung hingegen kannst Du nur machen, wenn sich niemand von Dir gestört fühlt! D.h., dass Dein Balkon auf jeden Fall uneinsehbar sein sollte, wenn Du es tust. Anderenfalls könnte man Dir das nämlich als Erregung öffentlichen Ärgernisses auslegen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Im Grunde ja. Du darfst grundsätzlich überall nackt sein. Auch auf der Straße. Auch wenn das viele denken, aber es gibt kein Gesetz, dass Nacktheit verbietet (solange es nur dabei bleibt).

Allerdings kommt es bei dem Sonnen an, wie offensichtlich Du das betreibst. Es kann sein, dass es Deine Hausordnung untersagt. Dann wäre das im Extremfall ein Kündigungsgrund. Auch wenn sich dadurch andere Mieter gestört fühlen und sich beschweren kann es Ärger mit dem Vermieter geben, da Du den Hausfrieden störst. Das der Balkon zur Wohnung gehört ist dabei keine Argument, wenn Du trotzdem von außen einsichtig bist und "nach außen wirkst". Von daher wäre es womöglich sinnvoll über so etwas wie einen Sichtschutz nach zu denken.

Aber rein rechtlich darfst Du das.

Ja darfst du, weil es zu deiner Wohnung gehört. Man darf auch nackt im Garten sein, dir muss halt klar sein, dass dich Leute sehen können, auch welche die dich kennen.

Balkon gehört zur Wohnung und deshalb darfst du den Balkon so nutzen wie die Wohnung, also nackt sonnen kein Problem. Wenn du magst, spricht auch nichts gegen Selbstbefriedigung auf dem Balkon. Könnte aber eine Anzeige kommen, wegen sexueller Handlung auf dem Balkon. Ist er aber nicht direkt einsehbar von den Nachbarn, dann kann dich auch keiner anzeigen.

Sonnen ja bei SB musst du soweit dafür sorgen das dich keiner dabei sehen kann! Sonst geht es obwohl es privat ist als Erregung der Öffentlichkeit durch!

Also den Lurch nicht über Brüstung hängen!

Charalambos  29.01.2023, 08:46

Es gibt keinen Straftatbestand "Erregung der Öffentlichkeit"

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AlpaChinosXxx  29.01.2023, 09:52
@Charalambos

Er meint Erregung öffentlichen Ärgernisses... aber der greift nur, wenn eine sexuelle Handlung involviert ist.

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Charalambos  29.01.2023, 09:56
@AlpaChinosXxx

Genau so ist es. Auch das greift hier nicht. Selbst der Sexuelle Kontext allein würde nicht reichen.

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AlpaChinosXxx  29.01.2023, 10:01
@Charalambos

Das kannst du gar nicht wissen, denn das würde im Regelfall ein Richter entscheiden und nicht du.Da wird jeder Fall einzeln geprüft und es gibt kein erlaubt oder verboten generell , da immer die Umstände persönlichen Umstände betrachtet werden müssen.

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gordiorbi  29.01.2023, 10:12
@AlpaChinosXxx

Sorry ja danke das war gemeint! Und eine sexuelle Handlungen vom FS ist ja gewollt!

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AlpaChinosXxx  29.01.2023, 10:17
@Charalambos

Ich habe es etwas anders verstanden, sorry.Dann war das mein Fehler, ist ja kein Weltuntergang.

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