Darf eine 13-jährige mit einem 17-jährigen zusammen sein?

9 Antworten

Zusammen sein dürft ihr, da kräht kein Hahn nach.

Du darfst dahingehend mit ihm sowieso alles machen, wonach dir ist, da du, wenn es so wäre, vor dem Gesetz durch dein Alter immer das "Opfer" wärest.

Er darf nur keinen Sex (oder anderweitig sexuelle Handlungen) mit oder an dir vornehmen oder durch dich an sich vornehmen lassen, ebenfalls auf Grund deines Alters, er wäre immer der Täter, selbst wenn du freiwillig mit machst.

Sobald du 14 bist, dürft ihr auch das.

Hallo Merliilol,

zusammen sein dürft ihr selbstverständlich. Da gibt es absolut keine gesetzlichen Vorschriften bzw. Verbote.

Bei sexuellen Handlungen sieht es aber anders aus. Dazu zählt übrigens nicht nur der "richtige Sex", sondern auch Petting, Oral, Zungenkuss etc.

Bei sexuellen Handlungen würde dein Freund sich momentan noch strafbar machen, da du noch unter 14, und somit nach dem Gesetz, noch ein Kind bist.

Dabei spielt es auch keine Rolle, ob du es auch wollen würdest, bzw. ob eure Eltern damit einverstanden wären.

Sobald du aber 14 Jahre alt bist, sind auch sexuellen Handlungen, also auch Sex völlig legal. Und dabei ist es dann auch egal, ob dein Freund noch 17, oder bereits 18 ist.

Wenn du also 14 bist, müsst ihr euch keinerlei Sorgen mehr machen.

LG Sascha

ja und grundsätzlich gilt immer, wo kein kläger, da kein richter

Ja, dürft ihr.

Aber ist er denn so unreif, dass er als Fast-Erwachsener etwas mit einem Gerade-eben-noch-Kind anfangen kann?

Merliilol 
Fragesteller
 20.01.2019, 12:34

Was hat es mit unreife zutun, wenn man sich gut versteht? Wo die Liebe nun mal hinfällt :)

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MaraMiez  20.01.2019, 12:38

Meine Schwägerin war 13, als sie ihren Freund kennen lernte, er war 17.

Die beiden sind ihre jeweils ersten und bisher einzigen Partner gewesen, heute sind sie 30 und 26, verheiratet und haben ein Kind.

Wäre er "unreif" gewesen, nur weil er sie mochte, wären die im Leben nicht so lang zusammen.

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Hallo,

Beziehungen unterliegen keinerlei rechtlichen Regelungen, sie sind daher immer erlaubt. Leidlich die darin enthaltenen sexuellen Handlungen können verboten sein und in euren Fall würde sich dein Freund nach §176 StGB strafbar machen, sollte es dazu kommen. Sexuelle Handlungen beinhalten nicht nur den eigentlichen Geschlechtsverkehr, sondern auch schon leidenschaftliche Küsse.

Sobald du 14 Jahre alt wirst, ist das alles aber kein Problem mehr, auch dann nicht, wenn er 18 wird, solange weder Zwangslage noch Entgelt eine Rolle spielen (siehe §182 StGB).

Liebe Grüße und alles Gute

Woher ich das weiß:Recherche