Blasen im Schwimmbad?

9 Antworten

Ja, mach mal...die Wahrscheinlichkeit ist sogar recht hoch, dass du dafür Applaus bekommst - Gesichts-Applaus...und Hausverbot obendrauf..^^

Das wäre sexuelle Nötigung. Ich würde es lassen.

Was geht in deinem Kopf vor sich?


Rollo489  07.04.2024, 13:56

Warum sollte das sexuelle Nötigung sein?

0
Rollo489  07.04.2024, 13:58
@isilang

Er fragt ihn ja nur. Soweit ich weiß ist das in Deutschland irrelevant.

0
isilang  07.04.2024, 14:00
@Rollo489

Laut Wikipedia:

Sexuelle Belästigung ist ein konkretes, sexuell bestimmtes Verhalten, das unerwünscht ist und durch das sich eine Person unwohl und in ihrer Würde verletzt fühlt.[2] Als sexuelle Belästigung gelten unter anderem sexualisierende Bemerkungen und Handlungen, die entwürdigend bzw. beschämend wirken, unerwünschte körperliche Annäherung, Annäherungen in Verbindung mit Versprechen von Belohnungen und/oder Androhung von Repressionen

Die Frage allein ist damit schon sexuelle Belästigung.

0
Rollo489  07.04.2024, 14:03
@isilang

Wie gesagt, in Deutschland ist die Frage rechtlich unbedeutend.

Von § 184 i StGB ebenfalls nicht erfasst sind Gesten, Hinterherpfeifen, Anstarren, Fotografieren oder sexuelle Handlungen ohne körperlichen Kontakt vor einer Person. Unter Umständen können einige dieser Handlungen in anderen Normen des StGB mit Strafe bedroht sein (z.B. Exhibitionismus oder sexueller Mißbrauch von Kindern durch Vornahme sexueller Handlungen vor einem Kind).

https://www.anwalt.de/rechtstipps/sexuelle-belaestigung-gemaess-184-i-stgb-fachanwalt-erklaerts-und-bietet-schnelle-hilfe-211265.html

0
isilang  07.04.2024, 14:05
@Rollo489

Wo soll in dem Absatz die "sexuelle Frage" zu finden sein?

Ich sehe darin eine sexuelle Belästigung und würde dem FS raten, dass unbedingt zu lassen.

1
Rollo489  07.04.2024, 14:08
@isilang

Habe extra den ganzen Text verlinkt.

Nach § 184i Abs. 1 StGB macht sich strafbar, wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt. Der Strafrahmen liegt bei einer Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe.
0

Die Wahrscheinlichkeit dass du Hausverbot bekommst ist um ein Vielfaches größer als das du deine Phantasien ausleben kannst.

Lass es. Allein diese schwule Frage an einen Hetero gerichtet stellt eine extrem ekelerregende Belästigung dar. Auch Schwule können sich normalerweise benehmen und kämen nie auf so eine Idee. Die Konsequenzen könnten für Dich schmerzhaft werden, allermindestens ein dauerhaftes Hausverbot.