Beide Hoden beim rüden in der leiste. Muss der Züchter sich an den op kosten beteiligen?

8 Antworten

Hallo,

der Züchter muss sich nicht nur an den Kosten beteiligen - der Züchter muss diese Kosten vollständig übernehmen.

Der Hodenhochstand beim Rüden ist ein Sachmangel - so schrecklich sich das bei einem Tier anhört.

Zudem muss es unbedingt operiert werden, denn ansonsten sind böse Folgen für den Hund zu befürchten.

Für Sachmängel kommt der Verkäufer auf, das ist im BGB so geregelt und das trifft auch auf den Hundeverkauf zu.

Nach 6 Monaten haben sich die Hodenkanäle geschlossen, so dass die Hoden von alleine auch nicht mehr absteigen können. Das lässt sich aber eben operativ ändern und sollte so frühzeitig wie möglich gemacht werden - also nicht mehr lange warten!

Gutes Gelingen

Daniela

Wenn die Hoden nicht abgestiegen sind ist das ganz klar ein Zuchtfehler und wenn der Züchter nicht schon im Kaufvertrag festgehalten hat, das der Welpe diesen Fehler aufweist und er deswegen einen Preiserlass gibt, dann ist das ein Grund für einen nachträglichen Preiserlass.

 Normalerweise (also jedenfalls noch bei jedem Rüden den ich aus VDH Zucht gekauft habe) wird da gleich von Anfang an im Kaufvertrag festgelegt wieviel Geld zurück erstattet wird, sollten die Hoden nicht absteigen ... (bei uns wären das 400€ gewesen).

Liess mal deinen Kaufvertrag vielleicht steht da ja was deswegen drin und ansonsten setzt Dich mit dem Züchter in Verbindung normalerweise einigt man sich auf die OP Kosten.

Ab wann der Hund operiert werden sollte, musst du mit dem Tierarzt besprechen.

Der Züchter muss sich nicht an den Kosten beteiligen. Es war ja nicht absehbar, dass dieses Problem auftauchen könnte.


dsupper  20.09.2017, 10:13

Es kommt aber gar nicht darauf an, ob das "Problem" absehbar oder vorhersehbar war.

Lt. Kaufvertragsrecht BGB haftet ein Verkäufer immer innerhalb von 2 Jahren für auftretende Sachmängel einer Ware. Und bzgl. des Kaufvertragsrechts gilt auch ein Hund als Sache/als Ware.

Ein Hodenhochstand ist nun nichts, was der Käufer durch eine falsche Haltung oder Handhabung hätte verursachen können, sondern ein Hodenhochstand ist ein Erbfehler oder eben ein "Gesundheitsproblem" - beides in jedem Fall ein Sachmangel.

Und daher ist der Verkäufer für die Behebung des Sachmangels zuständig - das ist ganz klar geregelt.

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Ich denke nicht, da man sowas nicht absehen kann. Du hast immer das Risiko, dass das Tier krank wird, auch wenn es gesund ist beim Kauf.

haben ihn als er 8 Wochen war,bei einem eingetragenen Züchter gekauft (ahnentafel,Kaufvertrag

Wenn der Welpe länger bei dem Muttertier geblieben wäre, dann hätte man das als Züchter feststellen müssen. Denn die haben in den Bereichen mehr Ahnung.

Es war doch Deine Entscheidung so einen jungen Welpen zu kaufen.

Regulär hätte der Züchter den Hund zurücknehmen müssen.

Habe selber einen Yorki mit Herzfehler gehabt, die Züchterin hätte sie zurück genommen. Habe abgelehnt und habe mit den Folgekosten Leben müssen. Hündin wurde dreizehn Jahre alt.

Daher bist Du für die Kosten alleine verantwortlich. 


Goodnight  20.09.2017, 09:03

Der Züchter weiss natürlich, bei welchem Rüden die Hoden noch nie im Hodensack waren. Sie können und müssen aber bis zu ca. 6 Monaten  nach unten wandern und  da bleiben.

Geschieht das nicht, ist das ein Zuchtfehler wofür der Züchter haftet.( Auch wenn er dafür nichts kann.)

Ob er den Welpen billiger verkauf, den Hund gar nicht verkauft oder zurück nimmt oder die Operation bezahlt, entscheidet der  in Absprache mit dem Welpenkäufer. Oft ist das natürlich eine Herzensentscheidung.

Bei der Übergabe untersucht der Züchter den Hund und ertastet auch die Hoden und informiert den Käufer, dass beide Hoden unten sind oder noch gar nie vorhanden waren oder eben gerade hoch gezogen sind.

So oder so sind Hoden die bis ca. 6 Monate noch nicht im Hodensack angekommen sind ein Zuchtfehler wofür er gerade stehen muss. Vorausgesetzt es ist ein FCI anerkannter Züchter.

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dsupper  20.09.2017, 10:01
@Goodnight

Vorausgesetzt es ist ein FCI anerkannter Züchter.

Dafür muss auch jeder andere "Züchter" gradestehen - denn er hat eine Sache verkauft (in bezug auf das Kaufrecht gilt der Hund als Sache) und diese Sache hat einen Sachmangel. Für die Beseitigung des Sachmangels ist der Verkäufer zuständig lt. BGB

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Goodnight  20.09.2017, 11:37
@dsupper

Ja da hast du natürlich recht, nur wird man bei einem Hundevermehrer  kaum zu seinem Geld kommen oder wesentlich mehr für  Anwalts- /Gerichtskosten ausgeben müssen als für die Operation.

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Nightlover70  20.09.2017, 09:25

Gut das Du das Hündchen behalten hast.
Ich hätte es auch niemals zurück gegeben.

Allerdings würde ich auch keinen Hund beim Züchter kaufen. Für mich sind Rassestandards u. ä. unwichtig. Ich nehm lieber einen Hund der ein zu Hause sucht.

Jedoch verurteile ich auch niemanden der andere Präferenzen setzt.

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dsupper  20.09.2017, 10:07

Daher bist Du für die Kosten alleine verantwortlich. 

@Blackforrestlady - das ist absolut unrichtig. Beim Verkauf gilt auch ein Hund als "Sache" - und unterliegt entsprechend dem Recht des BGB. Danach ist ein Verkäufer für einen Sachmangel verantwortlich und muss für die Behebung aufkommen.

Da ein Hodenhochstand ein solcher Sachmangel ist, trägt auch der Züchter als Verkäufer dafür die Verantwortung und muss die OP zahlen.

Viele Menschen wissen das gar nicht, dass z.B. auch jeder Vermehrer und "Hobbyzüchter" und jeder Privatmensch, der Welpen in die Welt setzt, in den ersten zwei Jahren für ALLE durch Erbfehler, Zuchtfehler und Aufzuchtfehler entstandenen Krankheiten der Welpen haftbar gemacht werden kann.

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