Ausversehen fast einen runtergeholt, haram?
Salamuyalaykum, seit kurzem wasche ich mir mein Geschlechtsteil oft, um ihn nicht stinken zu lassen und ihn sauber zu halten. Dabei ist mir vor einigen Tagen das Gefühl des kommens gekommen, glücklicherweise war es bei dem Fall nur das Gefühl und es ist nichts passiert bzw gespritzt. Nun habe ich auch Angst ihn wieder zu waschen, aus dem Grund dass es vielleicht wieder passieren könnte. Ich weiß, beim runterholen und selbstbefriedegen gibt es Unterschiede der Gelehrten, und ist ist sich nicht sicher ob es haram ist weshalb es makruh ist. Heißt es ist nicht haram, man kriegt jedoch Belohnung es zu unterlassen. Jedoch habe ich mir vorgenommen es niemals zu machen und zu begehen. Jedoch weiß ich nicht ob ich nun einen Fehler begangen habe und der Teufel mich ins irre geführt hat. Hättet ihr meine Islamischen Brüder und Schwestern vielleicht Hilfe? Ich bin gerade etwas am verzweifeln.
8 Antworten
Wa ʿalaykum salām wa-raḥmatu -llāhi wa-barakātuh.
Bei einem nicht absichtlichen Samenerguss, wie bei einem feuchten Traum (mit Bedingung, dass du es nicht dazu herbeiführt hast) wird dir keine Sünde zugeschrieben. Anschließend brauchst du eine Ganzkörperwaschung (Ghusl). Bei Lusttropfen brauchst du keine Ganzkörperwaschung (Ghusl), lediglich brauchst du nur dein Glied zu waschen; und die befleckten Stellen an deiner Unterhose.
Die hanafitischen Rechtsgelehrten haben die Selbstbefriedigung für verboten erklärt. Was die technische Einstufung angeht, haben einige sie als ungesetzlich (haram) und andere als verboten (makruh tahrimi) bezeichnet. Dieser Grad der Abneigung ist sehr nah an haram und deshalb ist es immer noch notwendig, darauf zu verzichten.
Masturbation ist nur in einem ganz bestimmten Fall erlaubt, nämlich dann, wenn eine Person nicht in der Lage ist, ihr sexuelles Verlangen zu stillen, indem sie heiratet oder sich mit ihrer Frau trifft, und sie sicher ist, dass sie Unzucht (zina) begehen würde, wenn sie ihr Verlangen nicht einschränkt. In diesem Fall ist die Selbstbefriedigung entschuldigt, solange die Absicht darin besteht, das Verlangen zu verringern und sich vor einer größeren Sünde zu bewahren, und nicht in der Absicht, das Verlangen zu befriedigen. In einem solchen Fall ist es immer noch nicht erlaubt, sich unanständige Inhalte anzusehen. Es bleibt ungesetzlich. Wenn eine Person verheiratet ist, ist es erlaubt, dass ihre Frau mit ihr masturbiert.
Dies ist ein Überblick über die Hanafi-Position zur Selbstbefriedigung. Was die anderen Rechtsschulen angeht, so hält die große Mehrheit von ihnen Masturbation ebenfalls für unzulässig, auch wenn es innerhalb der Schulen vielleicht einige Einzelmeinungen gibt, die sie für zulässig halten. Die Zitate, die du angeführt hast, deuten auf Ablehnung hin, und viele von denen, die auf Zulässigkeit hinweisen, tun dies mit der Begründung, dass sie einen von der Unzucht abhalten. Das ist der Hanafi-Position sehr ähnlich.
Wā Allāhu a'lam - und Allah weiß es besser
mit Bedingung, dass du es nicht dazu herbeiführt hast
Damit meine ich, alles, was dich erregen kann, wie etwa Reibung am Glied, ansehen von halb - und nackte Frauen. Hören anstößige Musik, Stimmen etc. Falls es trotzdem ein Samenerguss gekommen ist, obwohl du alles vermieden hast, dann bereue trotzdem bei Allah (Subhānahū wa-taʿālā).
Der Gesandte Allahs Muhammed ﷺ sagte:
"Die Augen begehen Zina, ihre Zina ist es, zu schauen. Die Lippen begehen Zina, ihre Unzucht ist, zu küssen. Die Hände begehen Zina, ihre Zina ist es, zu berühren. Die Füße begehen Zina, ihre Zina ist es, zu gehen. Das Organ bestätigt oder verneint dies.“ (Muslim, Kadar, 33, Hadith Nr. 2658/1)
Diesen Hadith sollten wir immer im Kopf haben.
- Wenn es uns zum Haram führt:
- Schau nicht hin!
- Wenn es uns zum Haram führt:
- Berühre es nicht!
- Wenn es uns zum Haram führt:
- Geh nicht hin!
Sakallahul khair
Allah möge dich für deine Bemühungen und Zeitinvestierung zur Beantwortung von Muslimen inshallah Belohnen.
Amin
Es ist fast schon ein Konsens, dass die Selbstbefriedigung Haram ist. Folge lieber der Ansicht der Großgelehrten und keinen Randmeinungen.
Es gibt unterschiedliche Meinungen der Rechtsschulen (Maddhab), was die Lusttropfen angehen. Was aber das Sperma angeht, so muss man sein Ghusl machen.
Es gibt hier ebenfalls verschiedene Ansichten. Manche sagen, dass es eine Sünde sei, weil man sich dem Trick und dem Befehl des Scheytan gebeugt hat. Andere aber sagen, dass es keine Sünde ist, weil das Sperma nicht beabsichtigt war. Schau im Fiqh Buch von den Rechtsgelehrten rein und such dir aus, welchem du folgst.
Hallo Abdudi,
es steht kein Verbot der Selbstbefriedigung im Koran. Das Zina in Sure 17:32, dem man sich „nicht nahen“ soll, heißt Ehebruch. Und das ist ja wohl so ziemlich das Gegenteil von Ehebruch. https://de.wikipedia.org/wiki/Zina
Lass dir da auch nichts von „Experten“ oder „Gelehrten der Sunnah“ erzählen. Auch diese finden kein Verbot im Koran. Der Koran ist aber vollständig. Niemand hat ihm etwas hinzuzufügen. Auch der Prophet nicht.
Warum soll dir Allah überhaupt eine Fähigkeit und auch Drang danach gegeben haben, um dir das gleich wieder zu verbieten? Was wäre das für eine blöde Prüfung? Und im Paradies darf man es dann plötzlich als Belohnung?
Du kannst also masturbieren, wann immer du Lust hast.
Beim Waschen können einem immer mal Gefühle kommen, deshalb hört man nicht auf, sich zu waschen. Normales Waschen ist auch keine SB. Erst, wenn du dich mit der Absicht wäscht, dass dir davon Gefühle kommen, dann ist das problematisch.
Ja das kann schon mal passieren, dass du dir aus Versehen einen runterholst, aber dann macht nichts, außer du merkst es nicht.
Ich danke dir aus tiefstem Herzen.