Also darf ich den wirklich mit 16 zusammen sein, und Sex haben mit wem ich will?
dachte erst ab 18...
10 Antworten
Aus dem Internet :
Bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 geht der Gesetzgeber dagegen grundsätzlich davon aus, dass sie eigenverantwortlich über sexuelle Kontakte entscheiden können. Deshalb sind sexuelle Handlungen nur strafbar, wenn der Täter sie "unter Ausnutzung einer Zwangslage" verübt. Dies kann dem Standardkommentar zum Strafgesetzbuch zufolge etwa die Notsituation einer Drogenabhängigen sein.
Ab 18 kann dir da keiner mehr reinreden (wenn die Person mit der du da zusammen bist oder mit der du Sex hast auch volljährig ist). Da gilt dann kein "Ich bin deine Mutter/ dein Vater und verbiete es dir" oder ähnliches.
Vorher, mit 16, liegt es im Bereich der eigenen Entscheidung und solange dein Sexualpartner nicht unter einer bestimmten Altersgrenze ist, ist alles in Ordnung. Hier und da gewisse Einschränkungen, die aber eher dem Schutz des noch Minderjährigen dienen sollen
Sogar schon ab 14, zumindest solange gewisse Regeln eingehalten werden.
*zumindest in Deutschland.
Kommt darauf an wo du lebst. In Deutschland und Österreich darfst du das sobald du 14 bist und in der Schweiz ab 16, soweit ich weiß.
Am Besten googelst du nach den entsprechenden Gesetzen des Landes in dem du lebst.
was Deutschland angeht darf man auch mit 99+ als 14 jähriger verkehren, solange keine Abhängigkeit ausgenutzt wird oder Geld dafür geboten wird
Doch, darf man....ich wiederhole mich gerne: Siehe §§ 176, 182 StGB
Kommt auf das Land an für das du fragst. In Deutschland und Österreich ist das meines Wissens nach völlig legal.
Ich glaube das ist nicht mal in der Schweiz so. Ich bin der Meinung, dass in der Schweiz gilt, dass du bis 16 nur mit jemandem der höchstens drei Jahre Jünger ist sexuellen Kontakt haben darfst. Bei welchem Alter der komplette Schlussstrich gezogen wird weiss ich nicht.
Aber eine 15 Jährige dürfte jetzt zum Beispiel mit einem 18 Jährigen verkehren.
Ab 16 ist es dann soweit ich weiss wie in Deutschland ab 14
In Deutschland darfst du das ab 14. Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.
wenn du Pädophilie gut heißt dann tu das, meines Wissens nach ist das moralisch mehr als nur verwerflich. Du kennst die Bedeutung von dem Wort „soll“ nicht wenn du mir sagst dass ich das nicht zu bestimmen hätte oder?
und seit wann dürfen sie das? Meines Wissens nach ist das Illegal, erst ab 16 darf man einen Volljährigen sexualpartner haben. Ich frag mal google
die Frage kannst u zwar an google richten aber wird dir nicht viel helfen. es stimmt soweit ab14 in D Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und damit Verkehr auch mit Erwachsenen Personen die weit älter als 18 sind legal.
Was deine Aussage mit der Pädophilie angeht, glaub mir ich kann deinen Gedankengang absolut nachvollziehen aber rein diagnostisch ist das keine Pädophilie. Wichtigstes Merkmal einer Pädophilie ist, dass das entsprechende Objekt der Begierde noch nicht in der Pubertät sein darf. Es wäre fachlich gesehen maximal eine Hebephilie - meines Erachtens genauso verwerflich aber solange der Jugendliche ü14 ist in D legal.
danke für die Erklärung.
Hab aber über google rausgefunden weshalb ich dachte es wäre nicht erlaubt.
Es gibt ja extrem viele Faktoren die das ganze illegal machen, wenn zum Beispiel die Unerfahrenheit von Kindern in dem Alter zum eigenen Vergnügen ausgenutzt wird, würde vor Gericht entschieden werden dass das ganze Widerrechtlich war. Da aber davon auszugehen ist, dass jedes Kind bzw. jugendlicher in dem Alter beeinflussbar ist, könnte theoretisch auch jeder Erwachsene dafür belangt werden.
Oder hab ich das missverstanden?
Ich glaube ganz so ist das nicht. Solange das Kind aus freien Stücken handelt, keine Zwangslage oder Position ausgenutzt wird und kein Geld im Spiel ist, ist es völlig legal. Wenn das Kind zu wenig aufgeklärt ist, dann ist das nicht die Schuld des Sexpartners.
Ich hab mich doch schon bei @yamata501 für die Erklärung bedankt und damit eingestanden dass ich im Unrecht bin, ich stell dir die gleiche Frage wie @Luna0610 wieso so unnötig herablassend das gleiche schreiben wie die Person vor dir? Ist das um sich besser zu fühlen?
Ich habe die Antwort von yamata noch nicht gelesen. Aber ich fand die Aussage von dir war zuerst herablassend. Also ist es meiner Meinung nach auch verständlich, dass ich auf deinen herablassenden Kommentar genauso herablassend antworten darf.
Es freut mich, dass du einsichtig bist und dein Unrecht erkannt hast, also alles gut.
Ich meinte im Falle einer Gerichtsverhandlung. Damit es dazu kommt braucht es ja auch erstmal Kläger. Und wenn es erst soweit ist ist es glaube ich mehr oder weniger unmöglich zu beweisen dass das Kind nicht manipuliert und ausgenutzt worden ist.
sorry war ne Weile afk - Ausnutzung der Unerfahrenheit könnte nur unter 2 Bedingungen geltend gemacht werden - also vereinfacht ausgedrückt. 1. Option wäre der betreffende Jugendliche ist geistig zurückgeblieben und 2. Option der Jugendliche wuchs streng behütet in irgendeiner Glaubensgemeinschaft auf aber das wäre sehr wackelig
Man darf aber nicht als 16 Jährige mit einem 30 Jährigen Sex haben.