Ab wann spricht man von einem sexuellen Übergriff?

12 Antworten

Das sind Handlungen, die aktiv gegen deinen Willen ausgeführt wurden und jemanden zu etwas überreden, ist auch kein Konsens.

Das ist definitiv sexualisierte Gewalt, die du da erfahren hast, das tut mir unglaublich leid. Dass du im Zusammenhang mit dem Würgen nicht kommunizieren konntest, dass du das nicht möchtest, ist schon rein physisch verständlich, außerdem reagieren viele Menschen bei übergriffigem Verhalten mit einer "freeze-reaction", die es unmöglich macht, sich zu wehren. Da hätte man noch von einem unglücklichen Vorfall sprechen können, der "nur" auf seiner fehlenden Sensibilität beruht. Aber da er auch ganz aktiv gegen deinen Willen handelt, wenn du klar Nein sagst, ist er einfach ein Täter, der deine Grenzen überschritten und dir Gewalt angetan hat.

Es gibt Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt, außerdem kannst du dich auch an das Hilfetelefon o.ä. wenden und dir auch überlegen, ob du vielleicht professionelle Hilfe in Form einer Therapie in Anspruch nehmen magst, um dein Trauma zu bewältigen. Ich wünsche dir alles Gute, du schaffst das und du bist nicht allein, das passiert leider sehr vielen Menschen

Man kann hier sehrwohl von einem Übergriff sprechen. Er hat mehere Grenzen überschritten, da du ihm klar kommuniziert hast, was du möchtes und was nicht. Sowas geht gar nicht

Lass dich niemals zu etwas zwingen/überreden was du nicht möchtest. Nein heißt nein. Punkt!

Wenn du mit den Erlebnissen nicht klar kommst (was verständlich ist) und sogar noch davon träumst, solltest du mit jemandem reden. Am besten mit einem Psychologen, sowas muss man verarbeiten, nicht das es Folgen für dein weitere (Sex)leben hat.

Wenn es ein Trost ist, mir ist mal etwas ähnliches passiert , er hat mich auch gezwungen/überredet obwohl ich nicht wollte. Ich hatte lange Angst vor ihm , bin sogar in eine andere Stadt gefahren zum einkaufen, aus Angst ihn da zu treffen. Heute hab ich das verarbeitet , aber ich habe daraus gelernt, gelernt Nein zu sagen und das durchzusetzen.

Ich wünsche dir alles Gute!

Klar waren das strafrechtlich relevante Übergriffe, soweit es gegen deinen Willen war. Das erste, das du geschildert hast, war eine Körperverletzung, das unter der Dusche eine sexuelle Nötigung 6 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe gibt es bei der sexuellen Nötigung, also nicht gerade eine Bagatelle. Du solltest ihn anzeigen, damit darf er nicht durchkommen, sonst wird er es auch bei anderen Mädchen immer wieder tun. Ich wünsche dir viel Stärke bei der Verarbeitung dieser schlimmen Erfahrungen.

Das letzte würde ich schon als Vergewaltigung betrachten. Ob er dir jetzt seinen Finger oder seinen Penis reinschiebt, ohne das du es willst, ist dabei egal. Du wolltest es nicht und er hat deine Grenzen und deinen Willen nicht respektiert. Das geht gar nicht. Aber auch der Rest von seinem beschriebenen Verhaltens ist hochgradig übergriffig.

Ich würde dir raten, dir professionelle Hilfe zu suchen.

Er hat deine klar definierten Grenzen nicht respektiert und sie gezielt aus eigenem Verlangen übertreten/missachtet.

Deine Erlebnisse sind definitiv sexuelle Übergriffe. Ich finde es sehr stark und positiv, dass du mit deiner Mutter über einen Teil dieses Traumas reden kannst, würde dir aber definitiv professionelle Hilfe nahelegen, damit du das erlebte verarbeiten kannst.

Ich wünsche dir für deine Zukunft nur das beste!