Ab wann genau ist Analsex erlaubt! Gibt es dafür ein bestimmtes Alter wenn ja welches?

4 Antworten

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14, das gilt für alle sexuellen handlungen.

Libertinaer  26.08.2016, 23:15

In JEDEM Alter. Das gilt für alle sexuellen Handlungen: https://www.gutefrage.net/frage/sex-von-kindern-u14---gesetzesgrundlage#answer-162761554

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Libertinaer  30.08.2016, 14:41
@Almalexian

Nein. Sexuelle Handlungen mit Kindern sind illegal.

? Wird durch bloße Wiederholung auch nicht richtiger.

Ich habe auf eine juristisch wasserdichte Erläuterung verlinkt, warum Du irrst. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! 8-)

Merke: Sex mit U14 ist in Deutschland verboten, sofern man Jugendlicher oder Erwachsener ist. (Freiwilliger) Sex mit U14 ist erlaubt, sofern man selber U14 ist. Die Eltern dürfen das sogar fördern (s. § 180 StGB). Das empfehlen auch die Sexualpädagogen - wie man u.a. auch in den Erziehungsratgebern des Bundesgesundheitsministeriums nachlesen kann. Erneut: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! 8-)

Muss dir ja nicht gefallen, aber im Zweifel glaube ich dann doch den juristischen und sexualpädagogischen Fachleuten. Die begründen das auch ausführlicher (und nachvollziehbarer) als mit einem bloßen "Ja" oder "Nein". ^^

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Almalexian  30.08.2016, 14:47
@Libertinaer

Du hast Unrecht. Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind illegal, sie sind nur teilweise nicht strafbewehrt weil das Schutzalter auch mit dem Strafmündigkeitsalter zusammenfällt. Der von dir zitierte 180 behandelt die Strafbarkeit von Förderung sexueller Handlungen mit bzw. an unter 16- bzw. in bestimmten Fällen unter 18-Jährigen, ist also genau das Gegenteil von dem was du behauptest.

Weiterhin sind nur diejenigen Sachen legal bzw. "förderungswürdig" die in den Bereich Doktorspiele fallen. Mit Analsex hat das absolut nichts zu tun. Da hast du was grundlegend missverstanden, was rechtlich sexuelle Handlungen und Erkundung ist.

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Libertinaer  30.08.2016, 15:15
@Almalexian

Du hast Unrecht.

Ich zitiere u.a. DEN Top-Juristen zum Thema, sowie die offiziellen Erziehungsratgeber des Bundesgesundheitsministeriums.

Aber alles klar: die haben alle Unrecht und erfinden dreisterweise auch noch die Begründungen, und DU bist der Fachmann schlechthin, und bestimmst einfach mal so, was Sache ist. LOL! :))

Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind illegal, sie sind nur teilweise nicht strafbewehrt weil das Schutzalter auch mit dem Strafmündigkeitsalter zusammenfällt.

Das ist doch Blödsinn - wie man im verlinkten Thread auch nachlesen kann (oder bei den dort genannten und/oder verlinkten Top-Quellen).

Du verstehst schon nicht, dass es nicht nur ein Strafrecht gibt, sondern auch das Zivilrecht. Und DAS wird bei wirklich illegalen Handlungen auch auf U14 angewendet (und ja: das ist keine Theorie, sondern wird auch tatsächlich gemacht - Beispiele habe ich dort ja ebenfalls genannt - ebenfalls mit Quellenangabe zum Überprüfen meiner Zitate 8-))

Der von dir zitierte 180 behandelt die Strafbarkeit von Förderung sexueller Handlungen mit bzw. an unter 16- bzw. in bestimmten Fällen unter 18-Jährigen, ist also genau das Gegenteil von dem was du behauptest.

Ähm, ja, das ist bei U16 strafbar - und wer ist davon (zumindest bei dem Themenbereich um den es hier geht) laut Gesetzestext ausgenommen? Huch, die Eltern. Sowas aber auch. Und nein: U14 gehören auch zu den U16 (sie sind eine Teilmenge davon). Und nein: Der Paragraph geht über die Förderung der Sexualität Minderjähriger (U18), NICHT über die Förderung der Sexualität Jugendlicher (14-18).

Weiterhin sind nur diejenigen Sachen legal bzw. "förderungswürdig" die in den Bereich Doktorspiele fallen.

Oh je, Du kennst dich mit Sexualpädagogik genauso gut aus, wie mit dem Sexualstrafrecht! ^^

Die "Doktorspiele" umfassen, so die Sexualpädagogen, die "volle Bandbreite des Möglichen". Und ja, auch ...

Mit Analsex hat das absolut nichts zu tun. Da hast du was grundlegend missverstanden, was rechtlich sexuelle Handlungen und Erkundung ist.

... was das Einführen von Dingen in den Anus angeht. So sind halt Kinder.

Davon abgesehen: Sexuelle Handlung ist sexuelle Handlung. Egal ob man sie "Doktorspiele" nennt oder "Rollenspiele" oder sonstwie.

Die Gesetze unterscheiden da nicht, welche sexuelle Handlung. Sie unterscheiden nur, wer mit wem (und bei wirklichem Missbrauch noch ob es "einfacher" oder "schwerer" Missbrauch ist).

Du musst ja nicht das "Handbuch Sexualstrafrecht " durchackern, wo das juristisch genau erklärt ist.

Empfehlen würde ich es dir natürlich (habe ich ja dort verlinkt, falls dir das Wissen keine 70 EUR wert ist). Für die Normaleltern gibt es ja die (ebenfalls dort genannten) Erziehungsratgeber des Budnesgesundheitsministeriums. Die sagen es halt menschlich/pädagogisch und ohne juristischen Ballast. Und die sind sogar kostenlos. :)

Erneut: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! 8-)

PS: http://www.heise.de/tp/artikel/5/5865/1.html ("Gefährliche Doktorspiele")

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Almalexian  30.08.2016, 15:19
@Libertinaer

Ich lasse mich da nicht weiter auf Diskussionen ein, es ist illegal wenn zwei 10-Jährige Analsex haben und das kann deswegen wenn auch nicht für die Kinder aber für die Eltern Konsequenzen haben. Schutzalter ist 14. Punkt.

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Libertinaer  30.08.2016, 15:27
@Almalexian

Das Schutzalter soll nicht vor Sexualität schützen, sondern die sexuelle Entwicklung (zu der auch sexuelle Handlungen gehören dürfen/sollen/können).

Damit fängt dein Irrglaube schon mal an.

Illegale sexuelle Handlungen können und haben auch für U14 rechtliche Konsequenzen. Beispiele wurden genannt und sind für jeden nachprüfbar.

Aber egal: Der Top-Jurist (der auch im Auftrag des Bundesjustizministeriums arbeitet) und das Bundesgesundheitsministerium irren sich, und Du hast Recht. Du bist halt DER Held! :-)))

Kann jeder nachlesen, aber Du bist halt schlauer.

PS: Da es jeder nachlesen kann, wäre mir dein Stuss ja peinlich, aber na ja: wer gerne mag, dass über ihn gelacht wird, der darf halt die Realität auch gerne ignorieren. An der Realität ändert das allerdings nichts. 8-)

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Libertinaer  30.08.2016, 15:42
@Almalexian

Du bist kein Top-Jurist,

Stimmt.

du eignest dir nur fremde Qualifikationen an.

Ich mache mir nicht ihre Qualifikation, sondern ihre Sichtweise und Begründungen zu eigen. Das schaffst Du leider nicht. Du bist nicht qualifiziert, kannst nur den Gesetzestext zitieren, und laut den Qualifizierten verstehst Du ihn nicht bzw. falsch bzw. unzureichend. DAS ist der Punkt.

Den Gesetzestext kenne ich auch. Aber ich weiß, dass ich kein Top-Jurist bin, und lese deswegen die Erläuterungen der Top-Juristen und -Sexualpädagogen nach.

Die wissen nämlich, dass die wenigsten Menschen so qualifiziert sind wie sie, und DESWEGEN erklären sie die Lage auch den "normalen" Menschen. Genau dafür sind deren Erläuterungen gedacht.

Peinlich wird es nur, wenn man die fachlichen Erläuterungen nicht zur Kenntnis nimmt, und glaubt, man wüsste es besser als die Fachleute - und beweist damit doch nur, wie wenig Ahnung man hat ... 8-)

Aber wie sagte doch mal Bill Gates so treffend: "Inkompetente ziehen nicht nur irrige Schlüsse - ihre Unfähigkeit beraubt sie auch der Möglichkeit, das überhaupt wahrzunehmen."

Und genau in diese Falle bist DU getappt. Denn niemand hindert dich daran, die juristische und die sexualpädagogische Fachliteratur zu lesen. Außer dein Ego, es ohnehin besser zu wissen.

Wie gesagt: Was ich schreibe kann man schwarz auf weiß in offiziellen Quellen nachlesen. Man muss es nur mal versuchen ...

... denn: Wer lesen kann, ... ^^

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Libertinaer  30.08.2016, 15:47
@Libertinaer

Nachtrag: Oh, und für die Menschen mit einer Leseschwäche, verweise ich auf die im verlinkten "Gesetzliche Grundlagen"-Thread erwähnte Dokumentation des Hessischen Rundfunks, die auf YouTube abrufbar ist. Wie dort gesagt: "Kein Delikt" und voll okay.

Man muss also noch nicht mal lesen können ...

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Das ist dann erlaubt, wenn man es möchte und einen passenden Partner gefunden hat.

Eine Altersbegrenzung gibt es, wie generell beim Sex, keine.

Nur wer mit wem darf ist gesetzlich begrenzt. In Deutschland dürfen Ü14 nicht mit U14, in Österreich und Schweiz ist es etwas weniger streng.

Sieh auch https://www.gutefrage.net/frage/ist-homosexueller-gv-unter-14-erlaubt#answer-219133110

LordPhantom  26.08.2016, 23:49

Nein. Nur weil 2 u14 nicht bestraft werden können, wenn sie miteinander schlafen, heißt es nicht, dass es legal ist.

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Libertinaer  30.08.2016, 14:56
@LordPhantom
Nur weil 2 u14 nicht bestraft werden können, wenn sie miteinander schlafen, heißt es nicht, dass es legal ist.

Korrekt. Aber die fehlende Strafmündigkeit ist ja auch nicht der Grund. Der Grund ist, dass es ihnen eben erlaubt ist (und von den Eltern sogar gefördert werden darf - s. § 180 StGB).

Wenn dir die Bedeutung von Strafrecht vs. Zivilrecht (das auch auf die Strafunmündigen anwendbar ist - und auch praktisch auf sie angewendet wird!) nicht so ganz klar ist, dann kannst Du das hier genauer nachlesen: https://www.gutefrage.net/frage/ist-es-schlimm-wenn-cousenk-und-cousine-was-hatten-s#comment-103897715

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Ab 14 Jahren darf man auch Analsex praktizieren. Jedoch ist es wichtig, sich vorher etwas zu informieren. Gerade bei Analsex kam es schon mehrfach zu "unangenehmen Situationen" und auch stellenweise Verletzungen - so unbedarft wie beim Vaginalsex sollte man nicht herangehen.

Es ist also Vorsicht geboten und eine gute Kommunikation zwischen Mann und Frau respektive Mann und Mann. 

Ansonsten steht dem nichts im Wege.

Liebe Grüße.

Libertinaer  26.08.2016, 23:13

Ab 14 Jahren darf man auch Analsex praktizieren.

Ebenso wie vor 14: https://www.gutefrage.net/frage/sex-von-kindern-u14---gesetzesgrundlage#answer-162761554

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EinNarr  26.08.2016, 23:45
@Libertinaer

Gut, meine Ausführung kann ich mir an der Stelle sparen. Die dir verlinkten Antwort spricht bereits für sich respektive für dich - das kann man kaum besser schreiben. Ich halte es jedoch, in meinem mangelhaften juristischen Wissen, für eine Grauzone und bin deswegen bei der Grenze von 14 Jahren geblieben respektive bleibe es auch.

Danke für die Ergänzung und für die sehr informative Antwort, die du dort verfasst hast.

Liebe Grüße.

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Libertinaer  30.08.2016, 14:47
@EinNarr

Danke! :-)

Aber:

Ich halte es jedoch, in meinem mangelhaften juristischen Wissen, für eine Grauzone

Eine "Grauzone" ist es nicht. Die Eltern dürfen das verbieten oder fördern (s. § 180 StGB) - ist vor der Sexualmündigkeit halt IHRE Angelegenheit.

Sie SOLLTEN es fördern, bzw. zumindest nicht verbieten, wie man sogar in den offiziellen Erziehungsratgebern des Bundesgesundheitsministeriums nachlesen kann.

OK, bei "Analsex" würde ich auch mal "schlucken", aber die Gesetze unterscheiden da nicht. Und wie sagen die Sexualpädagogen: Kinder sind neugierig und experimentierfreudig. Die stecken alles was geht in alle Öffnungen wo gibt. ;-))

So sind sie halt ...

... und die Eltern sollten, so sie es merken, einschreiten, wenn es dabei gefährlich wird (als z.B. wenn spitze/scharfe Dinge eingeführt werden, wo sie nicht unbedingt hingehören ;-)).

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Da gelten die gleichen Bestimmungen wie bei "normalem" Sex. Und sowieso gilt immer: Wo kein Kläger, da kein Richter!