Wer kennt sich gut mit der Nebenkostenabrechnung aus?

Guten Abend,

unser Vermieter hat uns heute eine Nebenkostenabrechnung von 2018-2019 und von 2019-2020 in den Briefkasten geworfen. Leider so spät abends, dass man sich telefonisch nirgends mehr erkundigen konnte.

In dieser Materie kenne ich mich nicht gut aus. Im Internet findet man ziemlich widersprüchliche Aussagen. Auf einer Seite steht, er darf nur ein Jahr rückwirkend verlangen die Nebenkostenabrechnung zu zahlen, auf anderen Seiten steht, er dürfte es bis zu drei Jahren. Was stimmt denn nun?

Der Vermieter wurde in den letzten Jahren schon von mehreren Parteien des Hauses gefragt, wie es mit der Nebenkostenabrechnung aussieht, da natürlich niemand solche Summen auf einmal zahlen möchte. Es hat ihn einfach nicht interessiert. Nun sollen wir fast 800 Euro nachzahlen für (alte) Abrechnungen. Wie generell diese Summe zu Stande kommen konnte, können wir uns nicht erklären. Ein Jahr waren es nur rund 70 Euro, im nächsten über 700 Euro zum Nachzahlen.

Außerdem haben wir natürlich etwas Bammel, dass er dann dieses Jahr die Abrechnung von 2021, 2022 geltend macht und da die Preise ganz schön in die Höhe gestiegen sind, wären das dann eben nicht mal eben "bloß" 800 Euro. Wenn er allerdings nur ein Jahr rückwirkend in Rechnung stellen darf, dann müssen wir uns wenigstens über 2021 keine Gedanken mehr machen.

Wenn sich jemand in diesem Themengebiet gut auskennt, dann wären wir über Hilfe sehr dankbar. Falls möglich, bitte mit dazugehöriger Quelle, damit wir etwas vorweisen können. Die widersprüchlichen Aussagen in der Suchmaschine bringen uns leider nicht weiter.

Vielen Dank im Voraus und noch einen schönen Abend bzw. eine gute Nacht.

Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Sind unten beschriebene Kosten zulässig?

Hallo zusammen,

ich bin Januar 2023 aus meiner vorherigen Wohnung frühzeitig ausgezogen. Die Dame, die für das Gebäude als 'Hausmeisterin' zuständig war, habe ich meinen geplanten Auszug frühzeitig mitgeteilt. Darauf meinte sie, dass sie bereits jemanden hätte, der Interesse an der Wohnung hat. Der Herr hat sich die Wohnung angeschaut und wollte diese auch gerne haben. Der Vermieter hat den potenziellen Nachmieter akzeptiert und alles weitere in die Wege geleitet. Das hat auch alles geklappt und wir sind im guten auseinander gegangen. Er meinte noch, dass er einen Teil der Kaution für eventuelle Nachzahlungen einbehält, was ich auch nachvollziehen konnte.

Vor 2 Tagen habe ich eine Abrechnung meines vorherigen Vermieters bekommen, in der einige Kostenstellen aufgelistet wurden, von denen ich nicht weiß, ob diese zulässig sind.

1. 15€ für das Kautionsbuch. Darüber stand nichts im Mietvertrag.

2. 20€ Verwaltungskosten für den frühzeitigen Auszug. Dies war so im Mietvertrag vereinbart, wäre für mich also in Ordnung.

3. 40€, da ich keinen Nachmieter gestellt habe, da die Hausmeisterin bereits jemanden hatte. Stand so auch nicht um Mietvertrag.

Außerdem stelle ich mir die Frage, ob der Vermieter die Kaution auf ein Kautionskonto angelegt hat, so wie es im Mietvertrag vereinbart war und was aus den Zinsen geworden ist. Das sind zwar keine Summen, aber interessieren würde es mich trotzdem.

75€ mag für einige nichts zu sein, aber für mich ist das aktuell viel Geld und ich würde gerne wissen, ob ich diese Kosten umgehen kann.

Freue mich über nette und konstruktive Antworten :)

LG

Kündigung, Mietwohnung, Kaution, Vermieter
WG Mitbewohnerin lässt ohne mein Einverständis Schlüssel machen und übergibt sie an Personen ohne meine Anwesehnheit und Einverständis kommen?

Hallo, ich lebe in einer zwei Personen WG. Beide sind Hauptmieter.

Meine Mitbewohnerin hat jetzt ohne mein Einverständis einen Schlüssel machen lassen und diesen an ihre Schwester gegeben.

Diese hat für knapp drei Monate auch ohne mein Einverständis bei uns in der Wohnung in ihrem Zimmer gelebt.

Des Weiteren überschreitet die Zeit in der ihre Schwester in der Wohnung lebte die unserer Vorlesungszeit, weshalb wir beide nicht in der Wohnung waren und die Schwester alleine in der Wohnung war.

Auf meine Bitte hin, dass sie in den Semesterferien dann auch in der Wohnung bleiben soll, da ich nicht möchte, dass die Schwester alleine dort ist hat sie abgelehnt. Als ich in den Ferien zu einem Termin in die Wohnung musste, war die Schwester dort alleine.

Nun möchte sie den Schlüssel ihrem Freund geben, der auch regelmäßig ohne mein Einverständis für mehrere Tage in der WG lebt und auch alle Räume mitbenutzt.

Er ist auch in der Wohnung, wenn wir beide nicht da sind.

Kann mir der Vermieter in diesem Fall helfen?

Grundsätzlich hätte ich gerne, dass meine Mitbewohnerin die Wohnung ohnehin verlässt, da sie Entscheidungen über gemeinsam genutzte Räume ohne mein Einverständnis trifft und es bereits mehrere Konflikte auch bezüglich anderer Dinge gab. Mit der Aktion ihrer Schwester, dem Schlüssel und dem ständigen Besuchs ihres Freundes ist meiner Meinung nach ein Zusammenleben leider nicht mehr möglich.

Es wäre sehr nett, wenn mir jemand Tipps an die Hand geben könnte, wie ich mich verhalten kann, um ein solches Verhalten in Zukunft zu unterbinden bzw. ob es möglich ist, dass sie den Schlüssel abgeben muss. Ich fühle mich nicht wohl, wenn immer wieder fremde Menschen über mehrere Nächte in der Wohnung sind.

mit freundlichen Grüßen

Vermieter, WG
Küchenkauf / Wohnung nicht fertig?

Hallo,

da ich keine passende Antwort auf dieses Thema im gesamten Internet finde, muss ich selbst eine Frage stellen.

Unsere Situation: Mein Verlobter und ich beziehen zum 01.04.2023 eine Neubauwohnung. Diese haben wir monatelang mit viel Freude geplant und eingerichtet. Für die Küche sind wir in ein kleines Küchenstudio gegangen auf Empfehlung von Verwandten und Freunden. Dort haben wir alles geplant und waren sehr zufrieden. Da dies unsere erste geplante Küche ist und auch meine erste Wohnung haben wir uns auf die Erfahrung anderer verlassen. Das Küchenstudio schlug uns den Liefertermin am 29.03 und den Montagetermin am 30.03 vor, wir spekulierten alle dass die Wohnung bis dahin bestimmt fertig sei.

Mein Verlobter rief bei der Hausverwaltung an und fragt ob dies in Ordnung wäre. Dort versicherte uns eine Dame (leider nur mündlich) zu dass, es kein Problem wäre.

Als wir heute nochmal bei der Hausverwaltung nachfragen wollten (weil wir bisher keinen Schlüssel bekommen haben) ob das klappt mit dem Liefer- und Montagetermin, meinten sie plötzlich das dass überhaupt nicht in Frage kommen würde das die Wohnung noch nicht fertig ist und die Übergabe erst am 1.4 erfolgt. Dass wir eine Fehlinformation bekommen haben und es unmöglich ist….

Als wir im Küchenstudio nachgefragt haben was wir jetzt machen sollen, waren die natürlich auch sehr verärgert über die Hausverwaltung aber sie könnten da nichts mehr machen außer den Termin verschieben. Damit fallen aber Kosten für uns um rund 600€ an zuzüglich Lagerkosten pro 20€ am Tag. Dies bedeutet dass wir insgesamt 1000€ bezahlen müssten?!

Wir fühlen uns von jeder Seite im Stich gelassen, weil wir uns auf Worte anderer Leute verlassen haben.

Wer hat denn da nun Mist gebaut ? Wer hat Schuld ? Im Grunde hat die Dame von der Hausverwaltung alles vermasselt, hätten die uns gesagt vor dem 1.4 kommt niemand rein hätten wir keinen früheren Liefertermin zugesagt.

Hat jemand etwas Ähnliches erlebt und kann einen guten Rat geben ? Gibt es da irgendwelche Rechtsgrundlagen ?

Wir sind echt traurig und verzweifelt da wir sowieso schon so viel Geld ausgegeben haben und wir diese 1000€ definitiv nicht so schnell bezahlen können.

LG

Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Mietvertrag, Hausverwaltung, Einzug, Neubauwohnung
Untermietvertrag kündigen (WG- Zimmer)?

Hey, ich will meinen Untermietvertrag kündigen. Ich hab mein Kündigungsschreiben fertig bearbeitet. Es ist meine erste Mietkündigung, deshalb ist es mir sehr wichtig, dass ich es rechtlich und gültig formuliert habe. Wenn ihr schon Erfahrungen gemacht habt, würde ich mich über eine Beurteilung freuen. Vielen, vielen Dank schon mal im voraus:)

So ist mein Schreiben strukturiert (das Schreiben hab ich vom Internet):

Sabine Jahn

Musterstraße 40

 01234 Köln

 Telefon: 01234/56789

 E-Mail: sabine.jahn@muster.de

 

Eva Witte

Musterstrasse 1

01234 Musterstadt

 

Musterstadt, 15.06.2020

Kündigung der Wohnung unter o.g. Anschrift

 

Sehr geehrte Frau und Herr ...,

hiermit kündige ich den bestehenden Untermietvertrag für die Wohnung XYZ (genauere Angaben, wie Etage) vom 01.02.2023 (Datum) ordentlich und fristgerecht zum 01. Juni 2023.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Aufhebungsdatum des Mietvertrages schriftlich.

 Darüber hinaus teile ich Ihnen mit, dass die von mir erhaltene Einzugsermächtigung zum Einzug der Miete ab diesem Zeitpunkt widerrufen wird.

(Den Teil check ich nicht, kann ich den Teil weg lassen. Was ist eine Einzugsermächtigung?) 

Informieren Sie mich bitte im Vorfeld, wenn Besichtigungstermine mit neuen Interessenten vereinbart werden, damit wir uns diesbezüglich abstimmen können.

Im Rahmen meiner Kündigung möchte ich Sie um einen Termin für die Schlüsselübergabe bitten. 

An diese Anschrift bitte ich Sie, mir die Nebenkostenabrechnung zu senden.

Die aus dem beendeten Mietverhältnis entstehende Rückzahlung der Mietkaution, sowie eventueller Nebenkostenguthaben bitte ich an folgende Bankverbindung zu überweisen:

 Kontoinhaber: ....

 IBAN: ...

 Mit freundlichen Grüßen,

 Unterschrift

Kündigung, Wohnrecht, Mieter, Vermieter, Rechte, Vertrag, Kündigungsfrist, Kündigungsrecht, Vertragsrecht, WG, WG-Zimmer
Bauordnung / Bauaufsicht?

Guten Tag.

Ich habe verwandte die in einem Haus eingezogen sind kennen den Vermieter gut etc. und der Fehler war das alles mündlich abgesprochen war.

und zwar die außen Treppe die hoch in die Wohnung führt hat mindestens 40cm Abstand von der Hauswand auf dieser Seite gibt es kein Geländer , die andere Seite besitzt eins.
die Seite mit dem Abstand ist total gefährlich und man kann als schlanke Person durchrutschen , die Treppe geht ungefähr 2,50 in die Höhe.

in der Wohnung ist Baustrom , über der dunstabzugshaube ist ein panzerkasten der mit bauschaum festgemacht wurde und der um die 20 Jahre alt ist. Dort müssen jeweils 3x50ap Sicherungen rein ,
Dort waren 3 verschiedene drin die mit Klebeband gefixt wurden damit sie reinpassen.
sie sind sehr naiv in diese Wohnung gegangen. Es wurde dem Vermieter mehrmals mitgeteilt aber er kümmert sich nicht drum.ein Elektriker war vor Ort und sagte das es lebengefährlich sei & das falls es mal aus einem Grund brennen sollte die Sicherungen sich nicht von selbst abschalten ,er sagte das so wie das gehandhabt wurde alles schwarz gemacht wurde und sowas niemals abgenommen wird. Was auch nachvollziehbar ist auch die kabelverlegung sei unzulässig.

wer kümmert sich um solche Angelegenheiten? , der Elektriker ist ein Freund der Familie und sagte das es sofort gemeldet werden muss und wenn das bis heute nicht passiert ist muss er es melden.

Haus, Strom, Mieter, Mietwohnung, Vermieter
Wer zahlt bei defekte Elektro Installation in der Küche?

Hallo,

Ich bin in eine Mietwohnung eingezogen bin nun fast 1 Jahr dort und wohne in der obersten Etage (wieso ich das erzähle versteht man später)

Es ist so das bei der Küche die ganze Wand abgebaut Wurde und dort halt alles neu gemacht wurde mit den Elektro Anschlüssen. Nach dem Einzug hab ich den Backofen von meinen Eltern angeschlossen mit Stecker und naja ab und zu flog die Sicherung raus. Dann ging dabei auch das untere Heiz Element kaputt. Ich dachte das hätte dafür gesorgt das die Sicherung raus fliegt. Dann hab ich ein neues Heiz Ellement gekauft und eingebaut. Nach einiger Zeit passierte es wieder und wieder ging das Untere Heizellement Kaputt. Dann dacht ich weg mit dem Backofen.

Ich Bestelle einen neuen Schließe den an und nach einer bestimmten Zeit fliegt die Sicherung wieder raus... Da wusste ich das kann jetzt doch nur an der Steckdose liegen...

Mittlerweile ging auch meine Induktions Platte kaputt. Hab nun beides Neu gekauft. Dem Hausmeister bescheid gegeben der meinte es kommt irgendwann jemand und prüft die Steckdose bzw. die Elektrik.

Ich hab auch andere Probleme wie zumbeispiel das es im Kinder Zimmer relativ Kalt ist bei Heizungstufe 3 erreicht man Maximal 17-18 Grad. Man meinte zu mir ja sie müssen halt Heizen sie wohnnen ganz Oben.

Während meine Schwester in der mittleren Etage die Heizung bis jetz nicht 1x mal angemacht hat weil es halt Warm ist und bezahlt halt noch weniger als Ich mit 1 nem Zimmer mehr.

Ich wollte eigentlich wissen wie es aussieht wer das Bezahlen soll wenn da wirklich was nicht stimmt mit den Anschlüssen in der Küche.

Was kann ich gegen die Kälte machen ? Es soll ein Dachdecker schon nachgeschaut haben da soll natürlich seit 1989 Die Sanierung gemacht worden sein und die soll Bomben Fest Perfekt sein.

Wenn das so ist und im Kinderzimmer dennoch es Kalt bleibt was kann man dann machen Ich bin finde ich bisher zu Nett gewesen... Es gibt noch viele andere dinge... wie Stromzähler wurde Falsch mitgeteilt, Klo Schüssel die eingebaut wurde tropfte... und und und.... Ich bin dennoch Entspannt geblieben aber langsam reichts mir. Die Heizung hat 2 Wochen übrigens in 2 Zimmern nicht mal funktioniert. Ich hab dann auch NUR 20% Mietminderung verlangen für den einen Monat.

Wohnung, Rechtsanwalt, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Sanierung
mietvertrag kündigen gemeinsame WG wohnung?

Ich wohne mit 4 anderen in einer WG, und der Mietvertrag ist ein Solidarvertrag/Gemeinschaftsvertrag, daher haften wir jeweils gegenüber dem Vermieter. Ich habe den Vertrag unterschrieben, aber der Vermieter hat meine Unterschrift nie erhalten, aber ich zahle Miete und er weiß, dass ich in der Wohnung bin.

Ich habe jetzt seit 3 oder 4 Monaten eine neue Wohnung gefunden und wohne in der neuen Wohnung, versuche aber immer noch, meine alte Wohnung loszuwerden. Ich habe mit einem Anwalt gesprochen, der sagte, ich solle einen Brief an den Vermieter schicken, in dem ich ihn darüber informiere, dass ich ausziehe und ihn mit einer Frist von 3 Monaten kündige und dass ich einen neuen Mieter suche, der meinen Platz einnimmt.

Ich habe einen Brief vom Vermieter bekommen, dass ich den Vertrag nicht kündigen kann und nur ausziehen kann, wenn ich einen passenden Nachmieter finde (daher gehe ich davon aus, dass ich weiter Miete zahlen muss).

Mein Anwalt sagt, dass ich keine weitere Miete zahlen muss, weil ich die Kündigung mit der Kündigungsfrist gesendet habe und die Kündigungsfrist abgelaufen ist, aber ich bin mir nicht sicher, ob das stimmt, weil ich es verstehe, dass ich den Vertrag nicht kündigen kann, wenn nicht alle Mieter kündigen zusammen, was natürlich nicht passieren würde.

Der Vermieter stimmt dem Einzug der neuen Person möglicherweise nicht zu und lässt mich in einer Wohnung sitzen, in der ich nicht wohne. Die Frage ist also, hat mein Anwalt recht? und wie kann ich meine wohnung verlassen, wenn der vermieter einer neuen person nicht zustimmt?

Danke!

Kündigung, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Mietvertrag, Kündigungsfrist, WG
Fernablesbare Heizkostenverteiler?

Hallo Zusammen,

im März 2022 wurden hier fernablesbare Heizkostenverteiler installiert.

Durch Zufall - nicht etwa, weil mein Vermieter mich informierte, bekam ich Kenntnis das nun ab diesem Zeitpunkt der Vermieter dem Mieter „unterjährige Verbrauchsinformation“ (UVI) neben den aktuellen Verbrauchswerten von Heizung und Warmwasser zur Verfügung stellen muss. Sowie auch die folgende Angaben: den Vergleich des eigenen Verbrauchs zum vergangenen Monat und zum Vorjahresmonat sowie einen Vergleich mit dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Haushalte. Verpflichtend sind außerdem unter anderem Angaben über den Brennstoffmix und über die erhobenen Steuern und Abgaben.

Seit November 2022 frage ich beim Vermieter nach, wann und welcher Form diese Informationen den Mietern zugänglich gemacht werden.Ich werde von Monat zu Monat vertröstet oder ver "arscht". Wie man will.

Das Gesetz sieht vor, das bei nicht Erfüllung der o.g. Dinge der Mieter eine Kürzungsrecht hat. Für Verbraucher*innen sieht die neue Heizkostenverordnung eine neue Sanktionsmöglichkeit vor: Wenn Gebäudeeigentümer*innen entgegen § 5 Absatz 2 oder 3 keine fernablesbare Ausstattung zur Verbrauchserfassung installiert haben oder ihrer Informationspflicht gemäß § 6a nicht oder nicht vollständig nachkommen, können sie ihren Abrechnungsanteil um drei Prozent kürzen (§ 12).

Ab wann greift nun diese Sanktionsmöglichkeit?
Das wäre meine Frage. :-)

Besten Dank und Grüße

ikopi

Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Nebenkosten
Vermietung entfacht Streit zwischen Mieter und der Reinigungsfirma?

Hallo zusammen,

ich finde im Internet nichts passendes zu meiner Thematik.

Wir ( im Mehrfamilien Haus ) haben eine von unserer Vermietung eingestellte Reinigungsfirma für das Treppenhaus.

Seit Jahre liegen dutzende Beschwerden fast aller Mieter im Bezug der Reinigung in aller Wohnhäuser vor. Bis heute hat sich nichts gebessert.

Nun hatte ich letzte Woche eine weitere vernünftige Beschwerde dort eingereicht gehabt bei meiner Vermieterin und prompt einige Stunden später am frühen Morgen, stand einer dieser Leute der Reinigungsfirma vor meiner Tür, klingelte gezielt bei mir und Griff mich Gottseidank nur Verbal an. Aber äußerst aggressiv. Mit pech, hätte er mir sogar eine gefeuert. Er rückte mir bis auf ca 10 cm auf die Pelle.

Meine Frage:

Darf meine Vermieterin angestelltes Personal gezielt auf meine Wohnung los schicken indem sie die Daten meiner Beschwerde Preis gibt?

Wohlwissend das diese Aktion wahrscheinlich nach hinten los gehen kann.

Ich habe sowas noch nie erlebt. Andere im Haus auch noch nicht obwohl diese auch immer Beschwerde eingelegt hatten. Meine Vermieterin muss ja meine Daten gezielt offen gelegt haben. Besteht unter gewissen Umständen nicht eine Fürsorgepflicht dem Mietern gegenüber im Raum seitens der Vermietung? Sie hat dadurch mein Vertrauen zu Ihr zerrüttet und gleichzeitig muss ich jetzt permanent aufpassen, das das Reinigungspersonal im Haus mich nicht doch noch an packt sobald diese im Wohnhaus sind

Danke im Vorfeld

Mietwohnung, Vermieter
Wann sollte man sich beim Vermieter melden?

Gestern hatten mein Freund und ich einen Besichtigungstermin bei einer Wohnung und sie hat uns unglaublich gut gefallen. Da uns die Mieterin selbst gestern herumgeführt hat konnten wir den Vermieter so nicht kennenlernen, daher haben wir nun versucht mithilfe eines netten Vorstellungstextes den Vermieter von uns zu überzeugen.

Allerdings wurde uns nur die Email der Mieterin gegeben, die es dann an den Vermieter entsprechend weiterleitet.

Das Problem an der Sache ist, dass ich an gar nichts anderes mehr denken kann, weil die Wohnung ein Traum für uns wäre. Natürlich weiß ich, dass ich so früh definitiv noch keine Rückfragen stellen sollte, vor allem da die Mieterin gestern 15 weitere Besichtigungstermine hatte.

Ich habe auch schon ein bisschen nachgesehen ab wann man sich ca. melden sollte und bin auf ganz unterschiedliche Meinungen gestoßen. Wäre es denn gut ca. eine Woche zu warten, falls man bis dahin noch nichts hören sollte?

Die Wohnung ist halt erst in ca. 4 Monaten bezugsfrei. Daher weiß ich nicht ob eine Woche nicht schon zu früh ist. Andererseits möchte ich auch mein ernsthaftes Interesse an der Wohnung zeigen.

Was denkt ihr darüber bzw. wann würdet ihr euch melden? Und kann man auch ca. einschätzen, wann sich der Vermieter selbst meldet?

Natürlich weiß ich, dass es von Vermieter zu Vermieter unterschiedlich ist. Aber ich muss einfach über diese Sache schreiben und nachfragen, sonst platze ich vor Aufregung und Anspannung :D.

Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Rückmeldung
Wie lange soll ich auf eine Zu-oder Absage einer Wohnung abwarten?

Hallo zusammen, es könnte ein etwas längerer Text folgen.. Entschuldigt mich dafür

Ich suche schon seit mehreren Monaten nach einer eigenen Wohnung. Vor ungefähr 3-4 Wochen bin ich auf meine „Traumwohnung“ gestoßen (für mich weil diese eine schöne Einbauküche enthält, diese zentral und in der Nähe meiner Freunde liegt :)). Die durfte ich auch besichtigen, habe alle angeforderten Unterlagen per E-Mail versendet. Die Vermieterin oder Vermittlerin (ich hatte die Besichtigung mit dem Hausmeister der Wohnung) hatte mir nach der Frage, wann ich eine Antwort erhalte, geschrieben, dass sie noch die Unterlagen aller Bewerber durchgucken muss und es dauert. Also keine genaue Zeitangabe. Dann hatte ich nochmal 2 Wochen später angerufen, weil die Anzeigen gelöscht wurden und es ja sein kann, dass die vergeben worden ist. Sie war sehr freundlich und meinte, dass sie sich an mich erinnert und ich mich noch etwas geduldigen müsste. Sie würde sich auch bei einer Absage zurückmelden.

Jetzt kommt das Ding: Meine Schwester hat da auf Undercover bei der Vermieterin angerufen und nach der selben Mietwohnung nachgefragt. Daraufhin wollte sie ihr eine Besichtigung anbieten, was ich irgendwie sehr komisch finde. Die Anzeigen wurden wieder reingestellt.

Die Frage ist jetzt was ich genau tun soll oder was ihr tun würdet? Ich würde gerne nochmal nachfragen, da das Telefonat schon 2 Wochen her ist aber ich möchte nicht aufdringlich wirken.. Es wäre ärgerlich, wenn ich eine andere Wohnung erhalte und genau danach ich eine Zusage von meiner Traumwohnung bekomme..

Danke fürs Lesen & ggf. Antworten ☺️

Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Wohnungssuche, Wohnungsbesichtigung
Was würdet Ihr tun - Umziehen oder hierbleiben?

Hallo.

Ich lebe seit ungefähr fast 2 Jahren in der Stadt, wo ich studiere. Ich fühl mich hier nicht wohl und gehe wirklich nur raus fürs Studium und zum Einkaufen. Freunde habe ich nur in der Uni. Wir treffen uns aber nicht außerhalb der Uni, da ich auch kein Interesse dran habe. Ich lebe in einer schönen Wohnung mit 2 Zimmer und habe viel Platz hier. Die Miete ist auch sehr billig und ich kann es mir leisten nebenbei zu sparen etc ohne ein Minijob auszuüben.

Wie gesagt fühle ich mich in der Stadt nicht wohl (außer in meiner Wohnung). Die Stadt hat einen schlechten Ruf und hier wohnen kaum noch deutschsprachige Bürger (Ich bin nicht rassistisch und habe nichts gegen Menschen mit Migrationshintergrund oder Ausländer/Flüchtlinge. Ich habe selber ein Migrationshintergrund). Die Stadt hat auch kaum noch schöne Ecken und die Arbeitslosenquote ist hoch.

Ich möchte wieder in die Stadt ziehen wo ich aufgewachsen bin und meine Familie lebt. Aber die Miete ist da sehr hoch und ich könnte dort nicht leben ohne ein Minijob oder eine Arbeit nebenbei auszuüben. Ich weiss nicht ob ich dafür bereit wäre. Vorallem da ich auch noch ein Prakikum in meinem Studium absolvieren muss und wenn ich keinen bezahltes Praktikum finden würde müsste ich die Monate mit nur knapp 300€ leben (Lebensmittel, Klamotten, Busticket etc).

Was würdet ihr tun? Soll ich hier bleiben und warten bis das Studium fertig ist (Mitte nächstes Jahr) und dann umziehen, wenn ich eine Arbeitsstelle in der Stadt meiner Familie gefunden habe oder soll ich es wagen und jetzt umziehen und mir ein Minijob suchen ?

Zudem kommt noch dass ich alles finanzieren müsste d.h. Ich habe keine Helfer aus meiner Familie die mir helfen könnten und müsste ein Umzugsunternehmen beauftragen und die Kaution müsste ich auch wieder bezahlen. Ich müsste somit an mein Erspartes dran.

Leben, Familie, Wohnung, Miete, Umzug, Mieter, Hilfestellung, Kaution, Vermieter, umzugsfirma, Umzugskosten, Kaltmiete, Lebensqualitat
Kein Strom seit Samstag, kein Sicherungskasten, was tun?

Seit Sa Abend habe ich keinen Strom. Da ich das Haus mit Internet versorge (ich übernehme die Kosten), haben Nachbar:innen mir solidarischerweise angeboten, ü. Verlängerungskabel und Mehrfachsteckdosen Strom mitnutzen zu dürfen.

Seit meinem Einzug habe ich nichts mit einem Vermieter zu tun, noch nie einen getroffen. Es handelt sich um Wohnungen für Sozialleistungsempfangende ohne WBS. Zu meinem Einzug gab es kein Übergabeprotokoll und verbal wurde mir beteuert dass bereits bestehende Mängel innerhalb der nächsten Wochen repariert werden würden. Diese Versprechung ist nun 1 Jahr alt. Gekündigt habe ich schon.

Wohnungsvermittlung und Schlüsselübergabe fand über einen Typen Namens Klaus statt. Klaus ist anonym da es ein allerweltsname ist. Klaus hat mir von Anfang an das Du angeboten, sich mir als Ansprechperson für Wohnungsangelegenheiten vorgestellt und hat eine Art Hausmeister und Mann für alles Stellung.

Ich habe Samstag per Whatsapp (die Plattform über die wir seit Tag 1 kommunizieren) mitgeteilt, dass ich seit Samstag Abend keinen Strom habe. Nachrichten wurden übers Wochenende alle gesehen. Dieses mal erhielt ich nach mehreren Nachrichten und Anrufen gegen Montag Nachmittag die Antwort, dass meine Anfrage weitergeleitet worden sei. Nach weiteren Nachfragen meinerseits, unter anderem zum Stromkasten, wo diese sich befindet, und wieso ich nicht einfach Zugang dazu bekomme damit ich nicht tagelang ohne Strom ausharren muss, wurden meine Fragen alle ignoriert und ich wurde mit der Aussage, dass Dienstag Vormittag, also heute, Handwerker:innen kommen und sich um den Strom kümmern würden. Heute Nachmittag gegen 15Uhr habe ich, nachdem Klaus

weiterhin telefonisch nicht erreichbar ist, per Nachricht gefragt, was konkret denn mit Vormittag gemeint sei. Inzwischen ist es 17.30 Dienstag, und ich habe seit Sa 18Uhr keinen eigenen Strom.

Über die Mehrfachsteckdose kann ich schwer Kühlschrank und Herd anstecken und nutzen, da diese in der vormöblierten Wohnung ihren festen Platz haben und ich mir schwer die Eingangstür mit Herd und Kühlschrank zustellen kann. Zumal das über mehrere Verlängerungskabel und Mehrfachsteckdosen sicher nicht ganz unbedenklich wäre.

Davon dass die Wohnung seit meinem Einzug schimmelt, der Laminatboden sich wellt, die Heizung erst gar nicht, dann nach ewigem hinterhergerenne dürftig funktioniert, aus der Dusche kein warmesWasser kommt, es regelmäßig rohrbrüche und auch Einbrüche! gibt. ich in meiner Wohnung Rauchwolken durch atmen erzeuge weil es Schweinekalt ist und Post selten im Gemeinschaftsbriefkasten ungeöffnet bleibt oder überhaupt ankommt möchte ich gar nicht reden. alles in allem ist meine aktuelle Wohnsituation weder förderlich bezüglich meiner körperlichen und psychischen Gesundheit und der Wiederaufnahme einer Arbeitsfähigkeit, die Situation ist alles in allem einfach menschenunwürdig.

vermietern Terra4Gmbh habe ich berei

ts geschrieben und werde ignoriert, Telefonnummer nicht vergeben

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Strom, Recht, Vermieter, Armut, Mieterrecht, Sozialleistungen, Stromkasten

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