Hallo,
ich bräuchte euren fachmännischen Rat zu 'ner Angelegenheit bezüglich Fahren unter Btm. Zunächst ein kurzer Überblick:
Ausweislich eines rechtsmedizinischen Gutachtens habe ich Ende letzten Jahren unter Betäubungsmitteln ein Fahrzeug geführt . Ich bin in eine Verkehrskontrolle geraten - laut anwesendem Polizeioberwachtmeister nicht aufgrund von Fahrauffälligkeiten, sondern rein auf willkürlicher Basis - im Laufe der Kontroller spezialisierten sich die beiden Polizisten jedoch rein auf Drogenfahndung. Lange Rede, kurzer Sinn: Zwar bestand ich alle Tests in Bezug auf die relative Fahrtüchtigkeit ohne Probleme, in meiner Venenblutprobe wurden jedoch leider Spuren illegaler Substanzen festgestellt, weswegen die Führerscheinstelle von meiner Nichteignung ein Fahrzeug zu führen restlos überzeugt ist. Ich bekam also vor einigen Tagen Post vom Landratsamt. Eine Zustellungsurkunde vom Landratsamt in der bereits Genanntes - nur etwas komplizierter,geschrieben stand plus eine Verzichtserklärung, durch deren Unterzeichnung ich auf meine Fahrerlaubnis kostenlos, freiwillig und unwiderruflich verzichte.
Im letzten Absatz dieser Verzichtserklärung heißt es wie folgt:
"Meinen Führerschein aller Klassen,
ausgestellt am 12.01.2009 durch die Behörde Führerscheinnummer
gebe ich heute beim Landratsamt ***, etc.pp, ab."
Das Ausstellungsdatum auf meiner Fahrerlaubnis stimmt nicht der dem, in der Verzichtserklärung angegebenem Datum überein. Auf meinem Führerschein steht unter 4b., also dem Ausstellungsdatum, der 31.01.2007 und nicht der 12.01.2009.
Tut das irgendwas zur Sache? Ist der Führerscheinstelle hier vielleicht ein Fehler unterlaufen, an den man bezüglich einer Gegenklage anknüpfen könnte?
Ich danke euch allein schonmal recht herzlich für euer Bemühen und eure Antworten und bin echt schonmal mächtig gespannt auf Beiträge eurerseits:
Liebe Grüße,
Steffi (25)