Verwalterwahl mit Zweitbeschluss VOR Beginn des Bestellungszeitraumes aufheben

Konkreter Fall:

Eine kleine WEG ist ziemlich genau zu 50:50, insbesondere bzgl. des Verwalters zerstritten. Einige ET suchen Ihren neuen (Traum-)Verwalter. In der Einladung gibt es die TOPs: "Wiederbestellung des amtierenden Verwalters" und "Verwalterneuwahl" (mit Verweis auf nur einen Kandidaten).

Der neue Bewerber wurde lediglich mit der Mehrheit von einer Stimme gewählt.

Gemäß BGH vom 01.04.2011, V ZR 96/10 - ist dies nicht zulässig und wurde angefochten. An einem Erfolg der Klage besteht kein Zweifel.

Eine Mehrheit würde nun doch den amtierenden Verwalter wieder bestellen damit sich das Verfahren in der Hauptsache erledigt und Kosten gespart werden.

Dieser schlägt nun vor, noch vor dem Beginn des Bestellungszeitraums des neuen Verwalters, die Beschlüsse zu den TOPs "Verwalterwahl" und "Unterzeichnung des Verwaltervertrages" (dieser ist nicht unterschrieben und wird von einem Beiratsmitglied auch nicht unterschrieben) in einer außerordentlichen ETV aufzuheben und via Beschluß den amtierenden Verwalter wieder zuwählen.

Dagegen erhebt ein Eigentümer Einspruch, dies käme einer Abwahl des zukünftigen Verwalters gleich und dies ist nur aus einem wichtigen Grund möglich - der nicht gegeben ist. Der amtierende Verwalter vertritt die Auffassung, solange der Beschluss VOR dem Beginn des Bestellungszeitraums liegt, kann von keiner Abwahl die Rede sein, sondern ist gleichzusetzen mit der Aufhebung anderer Beschlüsse.

Ist der Einwand berechtigt - dass dies einer Abwahl gleich käme?

Betriebskosten, Eigentumswohnung, Hausverwaltung, Nebenkostenabrechnung, Verwalter, Weg
WEG-Verwalter möchte seinen eigenen Nachfolger bestimmen

Hallo zusammen, der Vertrag unseres Hausverwalters für ein Objekt mit ca. 30 Wohnungen, die zum größten Teil vermietet sind und zum kleineren Teil von den ET´s selbst bewohnt werden, läuft gegen Ende des Jahres 2014 aus. Bei der nächsten ETV möchte der WEG-Verwalter gern einen Nachfolger wählen lassen, der dann ab 01.01.2015 das Amt übernimmt. Das ist so weit wahrscheinlich vernünftig. Der jetzige Verwalter hat m.E. die Gemeinschaft über Jahre belogen und betrogen; u.a. hat er die Rücklagen der Gemeinschaft lange Jahre auf seinem Privatkonto laufen lassen und stand zeitweilig vor einer Privatinsolvenz. Dieser Vorfall wäre alleine schon ein Grund gewesen ihm ausserordentlich zu kündigen. Jetzt hat er durchblicken lassen, dass er bereits selbst einen potentiellen Nachfolger gefunden hat. Da die Eigentümer meist weit weg vom Objekt wohnen und so gut wie kaum einer zur ETV kommt wird der Verwalter wie jedes Jahr sich Vollmachten geben lassen und ich befürchte nun dass er sich Kraft seiner Vollmachten seinen eigenen Nachfolger wählt. Mir liegen inzwischen selbst verschiedene Angebote von Verwaltern vor, die an dem Objekt Interesse haben und denen ich alle zutraue, dass sie es besser als der jetzige Verwalter machen. Ich habe aber Angst, dass der Verwalter bei der ETV mit seinen Vollmachten seinen Kandidaten "durchdrückt". Ich habe ferner gehört dass WEG-Verwaltungen buchstäblich verkauft werden und ihm würde ich das jederzeit zutrauen. Frage: Ist es zulässig dass der jetzige Verwalter bei der ETV mittels Vollmachten seinen eigenen Nachfolger bestimmt? Danke für eure Hinweise.

Wohnung, Mietrecht, Verwalter
Wer kann uns helfen -Wasserzähler

Hallo lieber User, ich bin am verzweifeln, wir wohnen in einem 2-Familienhaus und merken das wir seit unserem Einzug gelinkt werden. Wir haben (2Parten) Gemeinschaftsräume, z .Bsp. Heizungsraum-Dort befinden sich alle Zähler, wie Wasser Uhren, Heizungsuhren und Stromzahler. Wir haben beide unsere eigen Zähler. Trotzdem vermuten wir, dass unsere Zähler manipuliert werden. Unser Mitbewohner benötigen z.Bsp. am Wasserverbrauch tagsüber 2 Ltr. Wasser. Die Heizung in unseren Gemeinschaftsräumen hat einen höheren Verbrauch als unser Mitbewohner. Das schlimmste ist aber, dass wir einen gemeinsamen Wasserhahn in unserem Heizungskeller haben. Dort kann man ebenfalls Wasser entnehmen, was, so vermuten wir unsere Miteigentümer auch tun. Um bessere Kontrolle zu haben, wurde auf unseren Wunsch eine Wasseruhr dort angebracht. Heute stellten wir fest, dass unser Miteigentümer diese Uhr wieder entfernt hat. Wir haben einen Wasserschwund pro Jahr von 38 %, der dann durch uns beide Eigentümer hälftig übernommen und bezahlt werden muss. Meine Frage ist, welche Möglichkeiten haben wir, um den Wasserschwund zu bezahlen, zu verweigern. Wo kann ich rechtliche Schritte einleiten. Die Uhr wurde fachmännisch von einen Klempnermeister angebracht. Für hilfreiche Antworten bedanke ich mich im voraus. Ganz liebe Grüße von bienemaus63

Haus, Wasser, Eigentum, Verwalter, Wasserzähler, Weg, Zählerstand, Wasseruhr
Wohnanlage - Hausverwaltungsbeirat - Ist es nicht besser ohne?

Ich habe eine Eigentumswohnung, die ich selbst bewohne.

Wir haben einen Verwaltungsbeirat, wie das im WEG als Möglichkeit vorgesehen ist. Wenn ein Verwaltungsbeirtat gewählt wird, was keineswegs zwingend vorgeschrieben ist, dann ist es die Aufgabe des Verwaltungsbeirats, die Hausverwaltung in ihrer Arbeit zu unterstützen (was immer das heißen soll) und die korrekte Arbeit der Hausverwaltung zu überprüfen. Und damit Punkt.

Die Mitglieder des Verwaltungsbeirats hier verhalten sich aber nicht so, wie im WEG vorgesehen, sondern maßen sich an, "uneingeschränkte Chefs des Hauses" zu sein, sowohl Mietern als auch Eigentümern gegenüber. Man kommt sich vor, als würde nicht in einer Wohnanlage wohnen, sondern in einem Gefängnis oder KZ. Die Mitglieder des Verwaltungsbeirats, auch der Hausmeister, verhalten sich so, als seien sie Gefängniswärter oder KZ-Aufseher, das ist der beste Vergleich - Unvorstellbar bis ungeheuerlich.

  • Man wird von den Verwaltungsbeiräten in rohestem Dominanzgebahren behandelt, befehligt, angeschrien und beleidigt.

  • Der Hausmeister ist der "Boss" im Revier, darf Hausbewohner nach Belieben duzen, auslachen, abschätzig anquatschen.

  • Die Hausverwaltung selbst ist gleichzeitig eine Anwaltskanzlei. D. h.: Man ruft dort am besten nicht an, da sich der Hausverwalter (Anwalt) nicht verhält, wie ein Hausverwalter, sondern wie ein gegnerischer Anwalt, aber nicht auf Juristenniveau sondern auf Gosseniveau: Wenn er überhaupt ans Telefon geht, dann gibt er keine Antwort auf Fragen, spricht überhaupt nicht mit einem über das Aliegen, anstatt dessen wird man in gröbster, herabwürdigenster Art behandelt, wie ein Untertan und zudem hämisch ausgelacht.. Aber der Hausverwalter lässt einen bei einem Anruf reden, um dann "Material" zu haben, das er nach Belieben gegen den Anrufer verwenden kann, indem er ihm einfach das Wort im Mund umdreht bzw. behauptet, man habe Dinge gesagt, die man nie gesagt hat. Zugesagte Rückrufe erfolgen nicht, kein AB, keine Antwort auf E-Mails.

Kurz: Hausverwaltung, Verwaltungsbeirat und Hausmeister sind eine einzige Mafia, die diese Wohnanlage in Gefängnis umgewandelt haben. Die tun so, als würde die Wohnanlage ihnen gehören (was nicht der Fall ist), und als sei man als Eigentümer deren Untertan.

Das bedeutet: Am besten wäre es sowieso, eine andere Hausverwaltung zu bekommen. Aber mir würde es zunächst schon reichen, wenn wenigstens der Verwaltungsbeirat abgeschafft würde.

M. E. ist es besser, keinen Verwaltungsbeirat zu haben: - Die "Arbeit der Hausverwaltung überprüfen" kann schließlich jeder selbst. - Niemand muss die "Arbeit der Hausverwaltung unterstützen". Die Hausverwaltung soll ordenliche Arbeit machen, dafür bekommt sie bei ganz Weitem mehr als genügend Geld. Und ein kriminell agierender Verwaltungsbeirat schadet ganz massiv, und nützt nicht.

Deshalb: Braucht man wirklich einen Verwaltungsbeirat? Oder ist es nicht besser ohne?

War hat hierzu Kenntnisse bzw. Erfahrungen?

Wohnung, Eigentumswohnung, Hausverwaltung, Verwalter, Wohnanlage

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