Eltern können die Bürgschaft für die Wohnung nicht unterschreiben, was kann ich tun?

Hallo Leute! Ich habe ein ziemliches Problem.

Ich fange bald an zu studieren und suche deswegen zurzeit eine Wohnung oder ein Wg-Zimmer. Es scheitert jedoch immer daran, dass von meinen Eltern eine Bürgschaft zu der Kaution verlangt wird zusätzlich Gehaltsnachweise.

Im Arbeitsvertrag meines Stiefvaters steht, dass eine Bürgschaft für ihn ein Kündigungsgrund sein kann. Bei meiner Mutter ist es so, dass sie von ihrer Arbeitgeberin keinen Vertrag erhalten hat, obwohl sie dort bereits zwei Jahre arbeitet. Selbst wenn sie unterschreibt, das Einkommen für eine Bürgschaft hat nicht.

Bei zwei Wohnungen habe ich den Vermietern den Vorschlag gemacht, ob es auch mit der Bank ginge. Daraufhin wurde ich abgelehnt und sogar blockiert. Freunde und Verwandte habe ich nicht, die das Einkommen hätten, außerdem geht man damit auch ein Risiko ein und das will ich anderen nicht antun…

Während des Studiums besteht mein Einkommen aus Bafög, Kindergeld, Unterhalt und ggf. ein Mini-Job. Das Geld für eine Kaution habe ich auch bereits zur Seite gelegt.

Kann mir da jemand weiterhelfen? Ich bin momentan echt verwirrt, da ich ja zum ersten Mal ausziehe.

-Was kann ich anstelle von meinen Eltern als Bürge eintragen? (Kann ich einen Kredit bei einer Bank aufmachen und die Bank eintragen bzw. Eine Versicherung?

Ich muss mir sowieso einen Studienkredit anlegen. Könnte ich das vielleicht miteinander verbinden?

-Ich habe mich etwas hineingelesen und in beiden Fällen, wenn ich mich nicht täusche, ist es eine Übersicherung, weil ich doch bereits eine Kaution von drei Kaltmieten zahlen muss.

Welche Rechte habe ich als Mieter bei solchen Dingen?

Vielen vielen Dank, wer bis dahin gelesen hat <3

Studium, Umzug, Ausbildung, Mieter, Mietwohnung, Kaution, Vermieter, Mietvertrag, Bankkredit, Bürgschaft, Studienkredit, Wohnungssuche, WG-Zimmer
Mahnbescheid von KFW bekommen? Was passiert?

Habe einen Mahnbescheid von der KFW bekommen. Diese fordern einen bestimmten Betrag inklusive Zinsen, Mahngebühren etc.

Ursache des ganzen waren mehrere Raten eines Studienkredites welchen ich vor sage und schreibe 10/11 Jahren genommen hatte - steht mit dem Datum auch im Mahnbescheid so.

Fast ein Jahrzent war übrigens nix gewesen - keine Schulden keine Briefe, Schufa is sauber etc.

Meine Frage zum ganzen wenn ich im Mahnbescheid ankreuze das ich die Forderung so nicht akzeptiere geht das ganze an ein Gericht?

Der Mahnbescheid ist lediglich dazu da um Ansprüche welche man meint zu haben schnell umzusetzen. Ich persönlich hatte wenn etwas war immer einen Anwalt mit einer Klage beauftragt - so etwas mit Mahnbescheid ist mir zu unsicher

Muss die KFW Ihre Forderung bei Widerspruch glaubhaft vor Gericht belegen mit Beweisen etc. Sind die da gut drin? Wird ein Richter klagen von der KFW per se als "komplett richtig durchwinken"?

Mir scheint dieser Verein wenn ich an die Lehmann-Überweisung o.ä. denke nicht sonderlich gut mit Zahlen umgehen zu können... Bzw. fordern diese für mich viel zu hohe und unplausible Summen....

Musste die KFW bei jemandem schon mal eine Forderung abändern oder gänzlich streichen aufgrund fehlender Beweise, Glaubhaftigkeit oder Rechenfehlern? Müsste ja genug Leute geben die auch zumindest ne Zeit lang den KFW-Studienkredit in Anspruch genommen haben.

KfW, Recht, Mahnbescheid, Privatinsolvenz, Student, Studienkredit, Wirtschaft und Finanzen
Was bedeutet ein Fördersemester bei einem Studienkredit?

Hallo Community,

etwas zu mir:

  • Ich habe 1 Semester Ägyptologie studiert ( wollte es mir nur anschauen )
  • Habe dann aber gewechselt zu Mono VWL und habe es 3 Semester studiert.
  • Weil mir Mono VWL zu wenig war habe ich dann im WiSe 2016/17 zu 2-Fächer - B.A. VWL und Politik gewechselt - ließ mich aber in beiden Fächern auf das 1. FS einstufen obwohl ich vorher schon paar Semester VWL Mono studiert habe. Ich befinde mich dann im SoSe 2017 im 2. FS VWL und Politik.

Zählt man alle Semester zusammen wären das zum SoSe 2017 also 6 Semester.

Meine Frage:

Mithilfe eines Minijobs habe ich die 6 Semester finanziert. Ich habe nie Bafög o.Ä. Kredite/ Darlehen bekommen.

Ich mache jetzt ernst und möchte meinen Minijob kündigen. Mein Stundenplan für das nächste Semester erlaubt es eh nicht mehr irgendeinen Job zu machen.

Bafög wurde ich abgelehnt. Ich möchte den KFW Kredit beantragen.

Aber es steht drauf, dass man zum 5. Fördersemester einen Leistungsnachweis abgeben soll.

So: Ich bin offiziell ab April im 2. FS aber insgesamt habe ich 6 Semester studiert. 

1. ) Was meinen die denn dann mit dem Fördersemester ? Zählt dann die Gesamtanzahl der Semester ( 6 Semester - wobei ich dann das 5. Fördersemester längst überschritten habe ) oder mein 2. FS ?  

2. ) Beim Online Antrag steht :

,,Zusätzlich sind dem Vertriebspartner eventuell noch folgende Unterlagen (vollständig ausgefüllt) vorzulegen:

im fortgeschrittenen Erst- oder Zweitstudium das Formular "Leistungsnachweis" , ... "

Was ist ein fortgeschrittenes Erststudium ? Ich bin im 2. FS welchen Leistungsnachweis wollen die ? Wollen die den überhaupt oder versteh ich da was falsch ?

Danke im Voraus!

KfW, Studium, Antrag, Studienkredit, Leistungsnachweis
Von zuhause ausziehen wegen Studium

Hallo Leute,

kurz die Lage: Ich habe eine Zusage für ein Studium an einer Hochschule, die allerdings 2 Autostunden von zuhause entfernt ist. Deshalb hab ich mir überlegt, von zuhause auszuziehen und in der Nähe der Hochschule irgendwo eine Wohnung zu suchen. Das Problem ist, dass mein Vater nicht will, dass ich wegziehe fürs Studium. Er sagt, ich solle ein Jahr bleiben und mich nächstes Jahr in der Nähe für ein Studium bewerben. Das hatte ich dieses Jahr schon gemacht und bekam eine Absage. Hinzu kommt, dass der Studiengang, wofür ich die Zusage erhalten hab, nur einmalig in Deutschland in genau dieser Stadt ist, die 2 Stunden entfernt liegt.

Nun meine Fragen:

  1. Darf ich gegen den Willen meiner Eltern von zuhause wegziehen, um dieses Studium aufnehmen zu können? Also ist es überhaupt legal? Bin übrigens volljährig, aber es kommt mir irgendwie untypisch fürs deutsche Gesetz vor, wenn es zulässt, dass ein volljähriges "Kind" ohne Weiteres ausziehen darf, u.U. ohne dass die Eltern davon wissen.

  2. Haben meine Eltern eine Chance, mich "zurückzuholen"? Also haben sie juristisch die Möglichkeit, mich wegen irgendeines Gesetzes dazu zu zwingen, dass ich nach Hause muss?

  3. Eine etwas andere Frage: Hat jemand von euch schon so eine (ähnliche) Erfahrung gemacht, und wenn ja, wie habt ihr das alles auf die Reihe bekommen, vorallem was das Geld angeht. Um Bafög zu bekommen, müssten meine Eltern erstmal ihr Einkommen offenlegen. Weil mein Vater aber garnicht will, dass ich da studiere, fällt diese Option doch weg(?) Über einen Studienkredit von der kfw und einen Nebenjob während des Studiums habe ich auch schon nachgedacht. Und was, wenn ich bis Studienbeginn keine Wohnung gefunden habe? Gibt es Möglichkeiten, irgendwie doch wenigstens ein Dach plus Dusche und Klo zu bekommen? Vllt. Obdachlosenheime, ginge das?

Bin für jede Antwort dankbar..

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