Nebenberuflich selbstständig (eigene Bar), während einer Berufsausbildung im 1. Ausbildungsjahr (19 Jahre jung)?

Hallo ich hätte mal eine Frage. Ich bin aktuell 19 Jahre alt und befinde mich in einer Berufsausbildung. Für mich ergibt sich jedoch eventuell die Möglichkeit mich nebenberuflich selbstständig zu machen, inform einer eigenen Bar. Klingt erstmal blöd, ohne Erfahrungen im Gastronomie Bereich bzw als Barkeeper, das überhaupt in Erwägung zu ziehen, ich weiß^^. Jedoch bin ich Jung und Motiviert und ich habe einen Traum und dementsprechend habe mich jetzt eine Zeitlang mit diesem Thema auseinander gesetzt und rechachiert. Über die ganzen Lizensen und Kurse die ich erstmal machen müsste, weiß ich schon alles. Über das Pachten und Co bin ich auch gut informiert.

Mir fehlen nur noch die Steuerlichen Faktoren. Man darf als nebenberuflicher selbstständiger nicht mehr verdienen als in seiner Haupttätigkeit (was bei mir die Berufsausbildung wäre(was dementsprechend nicht sonderlich viel ist)),sonst zählt die ganze Geschichte als -Hauptberuflich selbstständig- und ich müsste selbst Krankenversicherung und Co bezahlen, soweit ich weiß. Bei dieser Bar und mit meinen Konzepten und Ideen und dadurch das ich sehr sehr gut vernetzt bin und nicht wirkliche Konkurrenz vorhanden ist, ist jedoch davon auszugehen, dass das deutlich mehr wird. Da kam mir folgende Frage auf: Ist der Gewinn den diese Bar (also mein Einzelunternehmen) erziehlt, automatisch mein Gehalt? Oder bestimme ich wann und wie viel ich mir auszahle und der Rest landet auf dem Geschäftskonto und gehört quasi dem Einzelunternehmen und nicht mir als Privatperson? Weil wenn das so wäre, könnte ich mir ja dann erstmal immer nur so viel auszahlen, dass das keine Probleme gibt, bzw im Optimalfall 520€, da die ja Steuerfrei sind auf Minijob Basis?

Kann mir da irgendjemand weiterhelfen der sich ein bisschen auskennt?

Bevor ich mich nämlich in dieses Projekt wage, würde ich gern alles geklärt und nochmal 3 mal durchdacht haben. Vielen lieben Dank im Vorraus, falls sich überhaupt einer die Mühe macht und sich das durchliest.

LG

Steuern, Job, Gehalt, nebenberuflich selbstständig
Ist es richtig das bei Einzelunternehmen das Geschäftskonto von Privat Gläubigern gepfändet werden kann das UG Konto aber nicht?

Hallo

ich möchte mich neben meinem Hauptberuf selbständig machen und bin daher am überlegen ob es für mich nicht sinnvoller ist eine Ug direkt zu gründen anstatt ein Einzelunternehmen .

Dadurch würde ich ja nur mit dem Geschäftskapital haften und wenn ich es richtig sehe würden dadurch ja auch die Gelder der Kunden auf dem Geschäftskonto gesichert sein so das deren Bestellungen ohne Verzögerung auch ausgeliefert werden können denn das Geld würde ja der Ug gehören und nicht mir so das gläubiger meiner altschulden darauf gar nicht zugreifen dürfen.

Während wenn ich ein Einzelunternehmen hätte gläubiger wie z.b. Banken meiner Umschulung und Fortbildungen und ich aus nicht vorhersehbaren gründen nicht die Raten pünktlich mehr zahlen könnte sie ja mein Konto pfänden könnten und somit ja auch mein Geschäftskonto und damit ja die Gelder der Kunden weg währen und somit Bestellungen unter umständen nicht mehr ausgeliefert werden könnten. Oder darf ein Gläubiger das Konto einer selbstândigkeit als Einzelunternehmen auch gar nicht pfänden und der Geschäftsbetrieb kann ohne probleme weiter gehen ?

Und muss man eigentlich dem Arbeitgeber direkt vor Gewerbeanmeldung mitteilen das man eine Selbständigkeit plant oder ist es ok dies nach erfolgter Gewerbeanmeldung zu machen ?

Und muss ich bei der Ug mir direkt ein Gehalt bezahlen und was währe das mindeste oder kann ich sie erstmal ohne mir was auszuzahlen in die Gewinnzone bringen was ich cooler fände ?

Sind bei einer Ug eigentlich auch eigenentnahmen möglich wie beim Einzelunternehmen ?

Freue mich auf Deine Antworten und danke Dir für deine Hilfe

Mfg

Trend4

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