Welche rechtlichen Probleme gibt es beim kauf eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, für welche ein lebenslanges Wohnrecht einer fremden Person besteht?

Meine Frau und ich möchten ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung kaufen, bei dem uns alle Eckdaten zusagen (Grundstück, Lage, Größe, Schnitt usw.) Die Sache hat nur den Haken, dass die vorhandene Einliegerwohnung im Kellergeschoss von einer alten Dame (76 Jahre) bewohnt wird, welche ein Lebenslanges Wohnrecht für diese Wohnung hat. Allerdings kein Nießbrauchsrecht! Ist auch alles im Grundbuch eingetragen. Beim Kaufpreis wurde dieses Wohnrecht bereits berücksichtigt. Es wurde ein Wertgutachten erstellt, und vom aktuellen Wert des Hauses wurde der Wert des Wohnrechts abgezogen (Immobilienwert - Wert des Wohnrechts = Kaufpreis). Der so enstandene Kaufpreis ist sehr Attraktiv für uns, deshalb überlegen wir welche Nachteile durch die Situation enstehen.

Meine speziellen Fragen dazu sind:

  1. Kann es probleme mit dem Finanzamt geben (z.B. Schenkungssteuer usw.)?

  2. Kann ich die Kreditkosten usw. der ELW absetzen wenn sie keine Miete zahlt?

  3. Muss die Wohnberechtigte Person normale Nebenkosten (Energiekosten, Versicherung, Müll, Abwasser, Grundsteuer usw.) anteilsmäßig mitzahlen?

  4. Gehen wir automatisch weitere Verpflichtungen ein, falls sie Pflegebedürftig wird o.ä?

  5. Kein Nießbrauch heisst doch, dass ihr Wohnrecht erlischt wenn sie auszieht (z.B. Heim) oder stirbt?!

  6. Kann die Wohnung danach "normal" vermietet werden?

Ich hoffe jemand hat hier Erfahrung mit so einer Situation.

Wohnrecht, Hauskauf, lebenslanges Wohnrecht
Wie, bzw. wann, kann ich ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht löschen lassen, wenn derjenige, der es hat verschwunden ist?

Hallo zusammen. Ich bin Eigentümerin einer Wohnung mit einem im Grundbuch eingetragenen lebenslangen Wohnrecht, das ich damals "mitgekauft" habe. Kein Nießbrauch. Leider ist die Übertragbarkeit nicht ausdrücklich ausgenommen. So weit, so gut, oder auch nicht. Nun habe ich von Nachbarn erfahren, dass die Dame kürzlich in ein Altenheim umgezogen, und dort auch gemeldet, ist. Es gibt keinen von Amtswegen bestellten Betreuer, sondern jemanden aus ihrem Bekanntenkreis mit Generalvollmacht, zu dem ich allerdings keinen Kontakt habe. (Über diese Person habe ich mir im Laufe der letzten Jahre meine ganz persönliche Meinung gebildet, die ich hier zwar durchblicken lassen kann, aber nicht konkret äussern werde.) Das wird sich aufgrund alter zwischenmenschlicher Probleme auch nicht mehr ändern lassen. Ich wurde über die Veränderung (Umzug) nicht informiert. Daher kann ich auch sicher davon ausgehen, dass ich im Todesfalle, die Dame ist bereits über 80, auch nicht informiert werde. Ich habe kein Problem damit die Wohnung, bis es irgendwann so weit ist, leer stehen zu lassen, allerdings: wie erfahre ich dann, wann ich das Wohnrecht austragen lassen kann? Was brauche ich für die Löschung? Eine Kapitalisierung des Wohnrechtes ist meiner Meinung nach eher nicht wahrscheinlich, da bei der Eintragung die Räume ganz genau festgelegt wurden. Damals hat man allerdings vergessen, das Badezimmer mit einzubeziehen. Falls nötig könnte ich das Bad, welches sich nicht in der Wohnung befindet, ohne weiteres abtrennen.
Ich bin für alle konstruktiven Rückmeldungen dankbar.

Wohnrecht, lebenslanges Wohnrecht
Lebenslanges Wohnrecht an andere Wohnung umschreiben?!

Hallo

Habe mir es nicht leicht getan eine passende Überschrift zu finden aber etwas besseres fällt mir nicht ein. Folgende Situation:

Meine Lebenspartner möchte eine 3 Zimmer Wohnung (Mehrgenerationenhauses) innerhalb seiner Familie kaufen. Die Wohnung hat seiner Großmutter gehört, die leider vor kurzem verstarb.

Zu der Wohnung gehören laut Teilungserklärung und Grundbuch zwei Kellerräume die vor einigen Jahren zu einer Wohnung umgebaut wurden für den Sohn "X" der Oma. Dieser lebt auch seit einigen Jahren darin, sowie ist ihm von seiner Mutter ein lebenslanges Wohnrecht auch im Grundbuch eingetragen worden.

Er zahlt, was eigentlich untypisch ist für Wohnrecht, für diese Wohnung € 200,00 Warmmiete, etwa 38m² pro Monat. Dies nur als Zusatzinfo.

Der Sohn "X" der in den Kellerräumen wohnt ist in einer Privatinsolvenz was in den nächsten Monaten endet und zusätzlich noch arbeitsunfähig (Bandscheibe, etc.). Was er für ein Einkommen hat Hartz IV, etc. ist nicht bekannt. Sowie kam in den letzten Jahren immer wieder Spannungen innerhalb der Familie auf.

Das Dachgeschoss wird von einem weiteren Sohn "Y" der Grossmutter bewohnt und ist auch von diesem Sohn "Y" Eigentum.

Da mein Lebenspartner mögliche ausstehende Mietzahlungen von Sohn "X" und Streitereien umgehen möchte für die nächste Jahre im Falle eines Kaufes. Kam die Frage auf, dass die Kellerräume alias Wohnung von Sohn "X" auf die Wohnung von Sohn "Y" übertragen wird im Grundbuch/Teilungserklärung. Sohn "Y" wäre damit einverstanden, da es sein Bruder ist.

Und damit wäre die Wohnung und weitere "Last" für den Erwerb frei für meinen Lebenspartner.

Wir haben uns bereits von einem Anwalt beraten lassen, der muss aber erstmal recherieren ausserdem wollte ich weitere Meinungen einholen.

1.) Ist es einfach die Kellerräume auf eine andere Wohnung innerhalb des Hauses zu übertragen?

Kann man dies gleichzeitig mit Kauf der Wohnung beim Notar veranlassen ohne dass es weitere Änderung wie z.B. in der Teilungserklärung bedarf? Ist hierfür ein Architekt notwendig?

2.) Nehmen wir mal an die Kellerräume bleiben an der WOhnung und der Sohn "X" stellt plötzlich die Mietzahlungen ein, kann man dagegen rechtlich vorgehen. Allerdings kann man ja nichts erwarten, wenn schon Privatinsolvenz und keine Möglichkeit einer Tätigkeit nachzugehen (Eigentlich schade - 50 Jahre alt der Mann seit über 10 Jahren arbeitslos-auch aufgrund Lustlosigkeit)

Alle weiteren Miteigentümer des Hause 4 Parteien wären mit der Änderung einverstanden. Das Haus steht auch einem Grundstück mit Erbpacht.

3.) Ist hier die Stadt als Eigentümer des Grundstückes zu fragen, wenn die Teilungserklärung geändert werden sollte?

Hoffe könnt mir helfen falls etwas fehlt bitte fragen an weiteren Infos.

Danke sehr Grüsse

Wohnrecht, Miete, Eigentumswohnung, erbpacht, Grundbuch, lebenslanges Wohnrecht, Notar, Teilungserklärung, Lebenslang
eigensinnige alte Dame verwahrlost zunehmend - wo kriege ich Hilfe her.

Ich habe ein Haus von meinen Eltern vor 20 Jahren geerbt. Meine Tante hat darin für 2/3 des Hauses lebenslanges Wohnrecht, so das wir nicht mit drin wohnen können (es stehen nur 2 Zimmer frei. Jahrelang ging alles gut, obwohl meine Tante schon immer herrschsüchtig und starrsinnig war. In den letzten Jahren wird das immer schlimmer, und ich weiß mir keinen Rat mehr. Mittagessen kommt ins Haus. Für den Rest bin ich zuständig, ohne das ich ihrgendwelche Wünsche kenne, es ist sowieso immer falsch was ich einkaufe. Aber nun kommt es: der Wasserveerbrauch liegt bei unter 6 l pro Tag - für Waschen, Kaffee kochen, Wohnung reinigen. Dementsprechend stinkt es im ganzen Haus nach Fäkalien. Wäsche ist seit Monaten nicht gewaschen, die Waschmaschine steht unbenutzt in der Ecke. Anscheinend gehen wir ohne Unterwäsche - denn sonst würde Wäsche anfallen. Geschlafen wird in voller Bekleidung auf dem Sofa, spart auch Wäsche. Von mir und meinem Mann lässt sie sich absolut nichts sagen. Ich habe schon versucht über Hausärztin und Krankenkasse Hilfe zu bekommen. Aber der Kommentar der Ärztin war:"So verwahrlost ist sie noch nicht, das ich was unternehmen müsste." und die Krankenkasse meint"Wenn sie sich noch drum kümmern, brauchen wir uns ja nicht kümmern." Klar die Wohnung sieht oberflächlich ok aus, aber dem Gestank kann man sich eigentlich nicht entziehen. Vor 2 Jahren war sie weil sie gestürzt war 3 Monate im pflegeheim, dort ist sie dem MDK so dumm gekommen, das Pflegstufe 3x abgelehnt wurde. Und jetzt steht sie auf dem Standpunkt "Es ist alles in Ordnung - mir kommt kein Fremder ins Haus."

Nur wo bekomme ich Hilfe: wir gehen beide Arbeiten, mein Mann oftmals auf Montage und haben noch schulpflichtige Kinder. Ich gehe langsam aber sicher an der Situation kaputt. Habe ich gar keine rechte, nur Pflichten und muss mir alles gefallen lassen.? Wer weiß Rat?

alte Menschen, lebenslanges Wohnrecht, Verwahrlosung

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