Wie soll daraus eine Juristische Hausarbeit werden?

Liebe Gemeinde,
ich bin noch recht frisch im LL.B. Studium und habe bisher ein paar wenige Subsumtionen geschrieben. Aber ich verstehe nicht wie aus diesem Sachverhalt eine Hausarbeit werden soll. :-( Handelt es sich dabei einfach um ein Gutachten? Aber wie verarbeite ich dann Quellen?
Ich bedanke mich für jede Hilfe.

Student S ist ein großer Fan der Filmtrilogie „Star Wars“. Im Internet findet er den Online-Shop O, der sich auf den Verkauf von Fanartikeln dieser Trilogie fokussiert hat. Auf der Homepage sind alle Fanartikel aufgelistet, die der O zur Auswahl hat. Darunter auch T-Shirts, Bücher, Figuren, Videospiele, Hörspiele usw. Da S demnächst die Ausstellung „Stars of the Galaxy“ in Frankfurt am Main besuchen möchte, ist er auf der Suche nach einem passenden T-Shirt dafür. Auf der Internetseite des O wird er fündig. S entscheidet sich für ein schwarzes T-Shirt mit dem berühmten Logo der „Star Wars“ Filmtrilogie. Er ist jedoch nicht sicher, welche Größe er benötigt, deshalb bestellt er dieses T-Shirt einmal in der Größe „L“ und einmal in „XL“ jeweils zum Preis von 35 EUR. Die Gesamtsumme i. H. v. 70 EUR bezahlt er per Vorkasse, d. h. S überweist den Rechnungsbetrag an O, bevor er die Ware erhalten hat. Einen Tag später erfährt S von seinem Freund F, dass der O ganz neue „Star Wars“ Figuren in sein Repertoire aufgenommen hat. Deshalb besucht er die Internetseite des O erneut und entdeckt die neuen Figuren von „Yoda“ und „Chewbacca“. Er bestellt diese sofort zum Preis von jeweils 30 EUR auf Rechnung. Dazu entdeckt er noch eine aktuelle Ausgabe der „LEGO Star Wars“-Zeitschrift, die er für 4,50 EUR erwirbt. Als die Bestellung des S zwei Tage später versandkostenfrei ankommt, packt S diese aus und sieht, dass die Figuren beschädigt sind. Sie sind in der Mitte durchgebrochen. Zudem probiert S die T-Shirts an und stellt fest, dass die Größe „L“ zu klein ist. Deshalb sendet er dieses T-Shirt unverzüglich zurück und zahlt 3 EUR für die Rücksendung. Dazu schreibt er auch sofort eine E-Mail an O und teilt ihm mit, dass er das T-Shirt in der Größe „L“ nicht mehr behalten möchte. Er verlangt von O die Rückerstattung der 35 EUR sowie die Zahlung der Rücksendekosten i. H. v. 3 EUR. Zudem verweist S auf die beschädigten Figuren und verlangt von O die Lieferung neuer Figuren. Zu Recht? Welche Ansprüche hat S gegen O? 

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Wenn im Strafantrag ein Formfehler drin ist kann man den wegen fehlender Anhörung zurückweisen?

Ich bin zwar angehört werden am 14.8.19 aber die Uhrzeit stimmt nicht.

Im Strafantrag steht 11:55Uhr und in der Anhörung 11:49Uhr.

Das ist nämlich wichtig weil wegen Beleidigung am Telefon angezeigt wird. D.h. es wurde zuerst was gesprochen ganz normal und dann später steht im text Beleidigung aufgrund von irgend etwas.

Das stimmt so nicht weil ich mich verabschiedet habe und dann mein Handy weglegte und dann habe ich laut vor mich hingesprochen und dachte dass ich das Handy abgelegt habe und dann sehe ich dass der Monitor noch an ist und habe schnell aufgelegt. Klar, die andere Seite hat das gehört.

Ich habe nur laut gedacht, bzw. führe immer Selbstgespräche und wollte fragen ob das dann auch Beleidigung ist.

Ich habe nämlich soeben die Polizei angerufen und die meint, wenn man nur ein Selbstgespräch geführt hat, dass es dann keine Beleidigung sein könnte.

Mir gehts jetzt aber darum, ob es fehlende Anhörung sein könnte. Wenn ich nämlich jetzt Stellung nehme auf das Ganze und bemängle, dass ich nicht angehört wurde, dann wird der Staatsanwalt sagen, dass das geheilt ist, weil ich das ja erkannt habe.

Deshalb könnte es besser sein, wenn ich den Strafbefehl wegen fehlender Anhörung zurückweise. Außerdem steht im Strafbefehl nicht nur Beleidigung, sondern auch üble Nachrede.

Würde es genügen wenn ich schreibe:

Ich habe einen Strafbefehl erhalten und wurde wegen Beleidigung und übler Nachrede aufgrund eines Tatvorwurfes vom 14.08.2019 gegen 11:55 Uhr nicht ordnungsgemäß angehört.

Müsste ich noch dazu schreiben, dass ich wegen Beleidigung am 14.8.19 gegen 11:49Uhr angehört wurde oder soll ich das weglassen?

Vielleicht gibt es hier ein paar Jurastudenten wo mir da was sagen können. Es kann ja nicht sein, dass man den Strafbefehl plötzlich erweitert und verändert.

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