Macht sich ein Arbeitnehmer durch das Arbeiten ohne „Gesundheitszeugnis“ strafbar?

Guten Tag,

Ich habe folgendes Problem und hoffe, dass ihr so nett wärt, mir dabei zu helfen:

Ich arbeite seit August letzten Jahres als Aushilfskraft in einem Schnellrestaurant. Ende letzten Jahres habe ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, was aufgrund der Mindestlohnerhöhung notwendig war.

Anfang diesen Jahres wurden die Löhne der Arbeitnehmer aus dem Betrieb verzögert (mittlerweile gar nicht mehr) ausgezahlt, was damit begründet wird, dass die Unterlagen mehrerer Mitarbeiter nicht vollständig seien.

Zunächst hieß es, dass nur die Unterlagen der Festangestellten nicht vollständig seien. Dann hieß es, dass nun die Unterlagen aller Arbeitnehmer nicht vollständig vorliegen würden. Der Vorgesetzte würde sich an jeden Einzelnen wenden, um ihm mitzuteilen, welche Unterlagen fehlen.

Am 1. März (also weit nachdem ich den Arbeitsvertrag unterschrieben hatte) wandte sich mein Vorgesetzter an mich und teilte mir mit, dass nun wohl doch einige Unterlagen fehlen würden. Bei diesen handelt es sich um Belehrungen (welche nicht durchgeführt wurden). Darunter die Belehrung durch das Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz.

Irrationalerweise wurde mir die Schuld für das Nichtauszahlen der Löhne zugewiesen (da angeblich meine Unterlagen als letztes fehlen würden, wobei anscheinend nicht bedacht wurde, dass ich erst letzte Woche aufgrund dieser Angelegenheit kontaktiert wurde; andere Mitarbeiter wurden noch gar nicht kontaktiert, obwohl es ja hieß, dass von niemandem vollständige Unterlagen vorliegen würden). Das ist einer von mehreren Gründen, weshalb ich mit dem Gedanken spiele, zu kündigen.

Ich habe nach einiger Recherche herausgefunden, dass sich ein Arbeitgeber dadurch strafbar macht, dass er Angestellte ohne die besagte Belehrung, arbeiten lässt.

Nun stellt sich mir die Frage, ob ich mich durch das Arbeiten ohne Belehrung über das Infektionsschutzgesetz strafbar gemacht habe (obwohl ich schon länger in dem Betrieb arbeite, wurde ich nicht auf die Notwendigkeit einer Belehrung hingewiesen)?

Des Weiteren frage ich mich, ob die Nichtauszahlung der Löhne eine rechtlich legitime Sanktion für das Fehlen von Unterlagen ist.

Würde ich mich also dadurch strafbar machen, wenn ich zur Arbeit erscheine, obwohl mir eine Belehrung fehlt (mein nächster Arbeitstag wäre morgen; die Belehrung kann aufgrund von Blockseminaren, welche ich besuchen muss, erst frühestens übernächste Woche stattfinden)?

Ist es notwendig, einen Nachweis über die Belehrung nachzureichen, nachdem ich gekündigt habe (die Kosten für die Belehrung müssten von mir getragen werden) ?

Ist es demnach sinnvoll, gegen ein mögliches beharrendes Nichtauszahlen meines Lohnes (nach meiner baldigen Kündigung) rechtlich anzugehen?

Ich bedanke mich schon im Voraus für eure Antworten und bin für jede Hilfe sehr dankbar!

Gesundheit, Job, Recht, Gastronomie, Jura, Justiz, Belehrung, Gesundheitsamt, Infektionsschutz

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