Macht sich ein Arbeitnehmer durch das Arbeiten ohne „Gesundheitszeugnis“ strafbar?

7 Antworten

Der AG ist verpflichtet:

"Bei diesen handelt es sich um Belehrungen (welche nicht durchgeführt
wurden). Darunter die Belehrung durch das Gesundheitsamt nach dem
Infektionsschutzgesetz."

Sollte der AG nicht durch Deine Unterschrift belegen können, dass diese Unterweisungen (ggf. durch andere) erfogt sind, hat er Pech, und Du bist in der, rechtlich, besseren Position.

Wir sind hier nicht auf dem Sklavenmarkt, sondern in einer Demokratie.

Frag Deine Mitschüler und Azubinen, was denen passiert ist.

Ruf die IHK an und berichte, reiche Beschwerde ein!

Notfalls kriegen die echt Feuer unter ihre Vorstandsstühle!

Der Arbeitgeber macht sich strafbar - nicht du! Wenn er dich weiterarbeiten lässt, ohne das Gesundheitszeugnis, obwohl er weiß, du hast noch keins, und es kommt eine Kontrolle, dann hat ER Schwierigkeiten. Nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb musst du nix nachreichen. Aber so lange du noch da bist, musst du dich drum kümmern.

Da das "Gesundheitszeugnis / Hygienebelehrung" spätestens am ersten Arbeitstag beinm AG vorliegen muss und sich der AG davon überzeugen muss, dass es gültig ist, ist er in der Verantwortung. Er darf den Mitarbeiter nicht im Bereich offener Lebensmittelbeireich, ohne diesen Nachweis nicht beschäftigen.

Nein, darum muss sich der Arbeitgeber kümmern. Das ist ne ganz billige Masche, um offensichtlich die Löhne zu drücken oder um die Lohnzahlungen ganz herumzukommen.

Wenn der Arbeitgeber Dir einen Arbeitsvertrag vorlegt, dann muss er dafür sorgen, dass Du in dem Betrieb auch arbeiten kannst. Hinterher zu kommen und von Dir zu erwarten, dass Du diese ganzen Regelungen und Formalitäten kennst, ist in meinen Augen eine Frechheit - aber wohl mit Plan. (meine Meinung)

§ 43 IFSG mußten wir damals als Leiharbeiter auch selbst bezahlen.

 Dann Anordnung vom Personaldisponenten, nach Spätschicht am nächsten Morgen um 8 h zum Gesundheitsamt zu gehen. 11 h Freizeit hatten wir auch nicht, wie vorgeschrieben

Kontrolleure können kommen, bei uns wäre die Zeitarbeitsfa. verantwortlich - aber auch der sog. Entleihbetrieb.

Normalerweise muß das der Arbeitgeber zahlen.

Sonst wende Dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, was Lohnzahlungen anbelangt. Gewerkschaft oder Betriebsrat