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Hausverbot in Geschäft - ist cdieser "Grund" rechtens?

Guten Tag,

vor wenigen Tagen hat sich folgende Situation ereignet:

Ich ging wie so oft in mein (sehr kleines Stamm) - Lebensmittelgeschäft, bestellte etwas an der Theke und wartete, bis es verpackt würde. Währenddessen kam ein anderer Kunde herein und schmiss der Verkäuferin plump ein "Na meine Kleine" als Begrüßung hin.

Ich fragte darauf, ob es für Ihn üblich sei, Jemanden so zu begrüßen.

Er reagierte darauf sichtlich gereizt, spielte kurz mit seinen Muskeln und fragte mehrfach provokant, "ob ich Ihn denn von der Seite anmachen würde" ?!

Ich erwiderte "nein" und das ich lediglich eine Frage gestellt habe. Ohne diese zu beantworten, aber mit der Bemerkung: "Das wird noch Ärger geben", verließ er wütend das Geschäft.

Heute erfuhr ich, das sich der Herr an oberster Stelle über mich beschwerte und mir darum ein Hausverbot ausgesprochen wurde.

Ich bin mir weder einer Schuld bewusst, noch möchte ich das so hinnehmen, da ich häufig und auch gerne in diesem Geschäft bin.

Da ich den Geschäftsführer nicht persönlich kenne, überlege ich noch, wie genau ich am Besten einen Widerspruch verfasse.

Meines Erachtens habe ich weder gegen das Hausrecht verstoßen, noch Jemanden belästigt, beleidigt, verletzt oder Sonstiges.

Im Gegenteil, seine Reaktion auf meine Frage hat mich in dem Moment doch recht verstört.

Vielleicht eine dumme Frage, da es ja der Geschäftsführer ist: Aber ist es Rechtens, aus derart belanglosen "Gründen" ein Hausverbot zu erteilen?

Wie sollte ich im Widerspruch reagieren/ argumentieren?

Vielleicht kann sich ja Jemand dazu äußern, ich bin grade recht aufgebracht und mir nicht ganz im Klaren, welche Herangehensweise die Beste/Richtige wäre.

*Noch eine kurze Anmerkung zu dem anderen Herrn: Offenbar ist auch er seit längerer Zeit ein Stammkunde des Geschäftes. (Ich hoffe und glaube nicht, das das eine große Rolle spielt?!)

Ich bedanke mich bei allen, die diesen langen Text zur Gänze gelesen haben und eine (hoffentlich hilfreiche;) ) Antwort haben.

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Lärmbelästigung durch uneinsichtigen Nachbarn

Hallo,

ich habe seit über einem Jahr ein großes Problem mit meinem Nachbarn, der über mir wohnt. Wir haben einen Mietvertrag, so dass  ab 20 Uhr nicht mehr gebort gehämmert u.ä. gemacht werden darf, ab 21 Uhr sind dann jegliche Störungen zu unterlassen.  Das Schöne bei meinem Nachbarn ist, dass er zu Hausordnung gesagt hat, "Die gilt sowieso nicht!" Und ich habe einfach die Arschkarte und kann ja ausziehen. Bei ihm ist es so, dass genau dann, wenn die Hausordnung die Geräusche einschränkt ( ab 20 Uhr s.o.) der Lärm durch ihn beginnt. z.B. Rumgetrampel, Möbelrücken, laute Musik oder PC, lautes Reden. Die Maxima der Lautstärke liegen dann im Bereich nach 22 Uhr bis 2 Uhr. Wenn er dann von einer Party kommt, das letzte Mal um 04:55, dann  läßt er das ganze Haus an seinem Telefongespräch teilnehmen, trotz dass ich schon sicher 7x mit ihm darüber gesprochen habe. Das zeigt ja seine Einsicht und Rücksichtsnahme, die = Null ist.  Ich muss zwischen 4 Uhr bis 5 Uhr täglich aufstehen.    Ich konnte viele seiner Aktivitäten mit einem billigen K800i aufnehmen ( die Geräusche ) und führe nun auch schon seit längeren ein Protokol. Wäre all dies & ein geeichter Schalldruckmesser ein Beweis vor Gericht? Man muß dazu sagen, dass mein Unternachbar nichts von mir hört, außer ich lasse etwas fallen, das gilt für das ganze Haus. Ausziehen kann ich frühestens im Dezember.

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