Kann das Veterinäramt mich zwingen, Tiere zu BEHALTEN, die ich nicht mehr haben will?

Der umgekehrte Fall ist bekannt, dass das Veterinäramt Leuten Tiere wegnimmt oder ein Haltungsverbot erteilt, aber in meinem Fall will mir das Veterinäramt die Auflage erteilen, dass ich meine Skinny Pigs (fast haarlose Meerschweinchen) NICHT WEITERGEBEN, also nicht verkaufen und nicht einmal verschenken darf! Stattdessen soll ich sie bis zu ihrem Tod in der Wohnung behalten und füttern und pflegen müssen!

Eigentlich hatte ich vor, meine Herde, die aus kastrierten Männchen und unkastrierten Weibchen besteht, demnächst zu verkaufen. Die obige Auflage wurde anlässlich einer regulären Inspektion bei mir zu Hause zunächst nur mündlich, allerdings vor zwei amtlichen Zeugen, geäußert und die Inspektorin meinte, ich sei von dem Moment an daran gebunden. Das hat mich völlig perplex gemacht. Darf das Veterinäramt denn so etwas verlangen?

Die Beamte begründete das mit damit, dass "der Handel mit Qualzuchten deutschlandweit verboten" sei. Für den Fall, dass meine Skinny Pigs "irgendwie verschwinden" und bei der nächsten Inspektion nicht bei mir vorgefunden werden sollten und ich keinen tierärztlichen Nachweis über ihren Tod vorlegen könne, drohte sie mir eine Geldstrafe von 500 Euro pro Stück an!

Aber erstens ist nirgends festgelegt, dass Skinny Pigs (im Gegensatz zu den Baldwins) wirklich zu den Qualzuchten gehören, und zweitens sind Kleinanzeigenplattformen im Internet wie quoka und auch viele Facebookgruppen voller Angebote, wo diese Tierart angeboten, gekauft und verkauft wird. Wollen die Amtsveterinäre an mir einen Präzedenzfall setzen oder haben sie sich in etwas völlig Illegales verrannt?

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Tiere, Meerschweinchen, Recht, Gesetz, Tierschutz, Nagetiere

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