Kleingewerbe anmelden für Filmproduktion als Nebentätigkeit. Was muss ich beachten?

Hallo zusammen,

eine Sache vorab: ich habe für die Branche nichts studiert oder dergleichen. Ich mache seit einiger Zeit hobbymäßig Musikvideos und und kleine Reisefilme die laut Feedback meiner bisherigen Betrachter so ziemlich professionell aussehen und sich sehen lassen können. Es macht mir unheimlich viel Spaß und ich wurde auch schon gefragt ob ich das ganze professionell und hauptberuflich mache. Ich weiß nicht ob Filmemacher unter sich sind die das hier lesen, aber sowas spricht sich ziemlich schnell rum und das Interesse an Musikvideos, Image- und Hochzeitsfilmen ist sehr groß und ich würde auch schon für diverse Arten von Videos angefragt.

Ich gehe momentan einen Hauptberuf nach und würde sehr gerne nebenher als Nebentätigkeit etwas dazu verdienen. Ich sehe da für mich nur die Option ein Kleingewerbe anzumelden. Ich weiß, dass man das mit seinem Hauptarbeitgeber abklären muss ob das für die in Ordnung geht.

Nur stellt sich die Frage, was genau schon beim anmelden eines Kleingewerbes passiert. Was werde ich denn beim Rathaus gefragt und welche Angaben muss ich machen? Ich weiß das man angeben muss ob man denkt, dass der jährliche Umsatz mehr als 17.500€ Euro betragen wird. Das ist eine hohe Summe. Ein Freund, der Videos als Freiberufler macht hat mir geraten anzugeben, dass der Umsatz drüber liegt, sodass ich bei jeder Rechnung bei jedem Kunden die Umsatzsteuer angeben kann. Darauf meinte er, dass ich mir am besten von Anfang an, auch wenn mir nicht gleich die Leute die Tür einrennen, einen Steuerberater besorgen sollte, damit ich gleich von Anfang an gut beraten bin und alles richtig mache.

Dann stellt sich noch die Frage, welchen Namen ich für meine Dienstleistung nehme? Kann ich denn einen erfundenen Namen dafür nehmen? Sowas wie "Muster Films" oder "Muster Videos"? Ich habe gelesen das empfohlen wird seinen bürgerlichen Namen zu nehmen, warum wurde aber nicht konkret dargelegt.

Ich habe natürlich schon nach meinem Anliegen gesucht, bin aber leider nicht auf konkrete Antworten auf meine Fragen gestoßen.

Sind denn Filmemacher oder Dienstleister unter euch die mir weiterhelfen können? Eventuell auch Leute, die ihre Dienstleistungen unter einem Künstlernamen anbieten?

Über Eure Antworten würde ich mich sehr freuen.

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Freiberufler oder Gewerbeanmeldung?

Hallo!

Ich bin Student und möchte neben dem Studium als Texter/Redakteur, Übersetzer und Korrektor/Lektor arbeiten, bzw. tue es schon. Alles sog. "Freie Berufe", so viel weiß ich. Das Thema Scheinselbstständigkeit habe ich schon ausgeschlossen. Ich habe mich bereits beim Finanzamt als freiberuflich gemeldet und habe eine Steuernummer erhalten. Zwei Auftraggebern habe ich schon Rechnungen geschrieben (in denen die Übersetzungs- und Texttätigkeit hervorgehen) und Honorare bekommen.

Ich habe am Beginn meiner Tätigkeit einen Antrag bei der Künstlersozialkasse gestellt wg. Rentenversicherung. Krankenversichert bin ich gesetzlich als Student. Die KSK hat meinen Antrag jetzt geprüft und will zig Dinge als Nachweis jetzt von mir haben, unter anderem meinen Schriftwechsel mit Auftraggebern und wie ich Kunden akquiriere, was ich sehr seltsam finde.

Dazu kommt, dass ein Auftraggeber, dem ich etwas übersetzt habe, sich weigert, mit der KSK zu kooperieren, weil die angeblich so viel Dinge wissen wollen vom Auftraggeber, was Geld (Steuerberater) und Zeit kostet. Er hat mir empfohlen, vom Antrag zurückzutreten und mir eine Gewerbeanmeldung als "Werbeagentur" zu besorgen.

Meine Fragen zu der Angelegenheit:

1.) Sind die beschriebenen Tätigkeiten mit einer Anmeldung als Werbeagentur abgedeckt oder bekomme ich da Probleme, weil ich die sog. "Katalogberufe" der Freien Berufe ausführe? Soll ich evtl. andere Tätigkeiten angeben, damit ich eine "Werbeagentur" sein kann?

2.) Geht die KSK solche Dinge an wie Schriftwechsel und Kunden-Akquise? Muss ich darauf eingehen?

3.) Habe ich steuerliche / finanzielle Vor- oder Nachteile als Gewerbetreibender? Muss ich in die IHK?

4.) Falls ich doch in die KSK muss bzw. darf: Muss ich alle Nachweise, die die KSK haben will und die sie in dem Schreiben aufführen, erbringen, oder reichen ein/zwei Nachweise?

5.) Gibt es für mich als Student in solchen Fragen eine weitere (kostenlose) Beratungsmöglichkeit? (Evtl. Rechtsberatung, meine Eltern haben eine Rechtschutzversicherung? An der Uni habe ich jetzt nichts gefunden...)

Noch als Background: Ich möchte auch nach meinem Sprach- und Literaturwissenschaftsstudium in einem der Freien Berufe arbeiten (Texter, Lektor), vielleicht auch freiberuflich. Soll ich das mit in die Entscheidung einbeziehen und gleich in der KSK bleiben? Hat das Vorteile für mich?

Für Antworten wäre ich sehr, sehr dankbar! Vielen Dank im Voraus!

Christoph

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