Liebe Community,
ich arbeite als Betreuungskraft in einem Altenheim. Die Kollegin, mit der ich zusammen im Wohnbereich tätig bin, hat sich in der Vergangenheit ein paar Dinge zuschulden kommen lassen.
Sie war bis Mai in einem anderen Wohnbereich und ist dort negativ aufgefallen, weil sie zu manchen Bewohnern keine angemessene Distanz einhielt (duzte sie und telefonierte mit ihnen privat). Außerdem führte sie keine Gedenkminute für verstorbene Bewohner durch und dokumentierte, als wenn sie es doch gemacht hätte. Es war auch verschiedenen Kolleginnen aufgefallen, dass sie oft eine halbe bis eine Stunde vor Ende der Dienstzeit nicht mehr angetroffen wurde und wohl schon nach Hause war. Man konnte ihr das aber nicht nachweisen, weil sie dabei nicht erwischt worden war. Jedenfalls hat sie im Mai eine Abmahnung bekommen.
Ich komme mit ihr gut zurecht, die Zusammenarbeit mit ihr funktioniert. Deshalb fand ich es schade, als sie letzte Woche bekannt gab, dass sie zum 31.12. gekündigt hat. Mir gegenüber begründete sie das damit, dass es aufgrund der Abmahnung zu einem Bruch zwischen der Heimleitung und ihr gekommen sei.
Vorgestern sagte sie nun, dass ihr die Kündigung leid tue und sie gern weiterhin bei uns arbeiten möchte. Sie werde am Montag mit der Heimleitung sprechen und darum bitten, die Kündigung zurückziehen zu können.
Man ist dort froh um jeden Arbeitnehmer, der bleibt und ist auch bei Neueinstellungen nicht gerade wählerisch.
Welche Chance hat meine Kollegin wohl, trotz Abmahnung ihre Kündigung rückgängig machen zu können?
Liebe Grüße