Krankengeldaufstockung(TVÖD)verrechenbar?

Ich bin seit einigen Monaten krankgeschrieben. Da ich im öffentlichen Dienst arbeite erhalte ich vom Arbeitgeber zusätzlich zum Krankengeld eine Aufstockung. Im 1 Monat erhielt ich noch eine Überzahlung an Gehalt, da sich die Zahlung mit dem Krankengeld überschnitten hatte. Aufgrund dessen erhielt ich einen Brief das die Rückzahlung dieser zuviel gezahlten Summe ratenweise von meinem Lohn einbehalten wird , wenn ich wieder arbeiten gehen kann. Dies ist völlig ok. Nun wurde aber nach 3 Monaten die Aufstockung berechnet und gleich von der noch offenen Rückzahlungssumme, die eigentlich erst nach meiner Krankheit einbehalten werden sollte, verrechnet. Somit habe ich die Aufstockung nicht ausbezahlt bekommen und es wurde dafür genommen einen Teil der Überzahlung abzuzahlen.
Da das Krankengeld aber um einiges weniger ist als mein Lohn bin ich eigentlich auf die Aufstockung jeden Monat angewiesen. (Zwar hätte ich versucht einen Teil für später gleich wegzulegen, aber trotzdem reicht mir das Krankengeld ohne Aufstockung nicht für Miete, Fixkosten usw) Und nach dem Schreiben das die Einbehaltung der Raten erst nach meinem Wiedereintritt nach der Krankheit erfolgt bin ich eigentlich davon ausgegangen das dies so auch gehandhabt wird und mir keine Gedanken gemacht.

Weiss jemand wie das normal gehandhabt wird bzw wie die Rechtslage dazu ist ?

Vielen lieben Dank im Voraus für euere Antworten

Gehalt, Krankengeld, TVöD, Aufstockung

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