Sollten Energydrinks erst ab 18 gekauft werden dürfen?

Energydrinks enthalten vor allem Zucker und Koffein, aber können auch Taurin, Glucuronolacton und Inosit enthalten, die ebenfalls als Wachmacher gelten. Vor allem Kinder und jugendliche konsumieren gerne süße Lebensmittel und fühlen sich zudem vom coolen Image der Energydrinks angesprochen.

Gerade für Kinder und Jugendliche ist Koffein in Energydrinks nicht unproblematisch:

Bei Kindern wirken wegen des niedrigeren Körpergewichts als bei Erwachsenen bereits deutlich niedrigere Koffeinmengen spürbar anregend. Eine zu hohe Koffeindosis kann dann umgekehrt zu Konzentrationsschwierigkeiten und Verhaltensstörungen wie Nervosität, Gereiztheit oder gar Angstzuständen führen.

Vorsicht bei Koffein für Kinder und Jugendliche - DLR-RLP

Auch Koffein, das in Kaffee, Tee, Energy-Drinks und Schokolade enthalten ist, kann Herzrasen verursachen. Es wirkt als Stimulans auf das Nervensystem und kann die Herzfrequenz vorübergehend erhöhen.

Angst, Stress, Koffein: Wenn Herzrasen zur Gefahr wird! - SAT.1

Insgesamt führt der Konsum zur körperlichen und aber auch zur psychischen Abhängigkeit zum Koffein. Wird der Koffeinkonsum unterbunden, so treten gewisse Entzugserscheinungen auf. Die Dauer dieser Erscheinungen ist oftmals sehr kurz. In der Regel wirken sie sich zwei bis neun Tage auf den Menschen aus.

Sucht/Entzug - Universitätsklinikum des Saarlandes

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Wie geht man mit ständig flüchtenden Jugendlichen um?

Eine Frage an Sozialarbeiter, Polizei, Psychologen, Erzieher, und alles, was in dem Bereich vllt eine Idee dazu hat.

Ich beziehe mich auf eine Situation, die ich aktuell mit anschaue.

Ein junges Mädchen, 16 Jahre, lebt in einem Heim. Vater ist schwerer Alkoholiker, war schon mehrere Jahre immer wieder im Gefängnis und ist aktuell obdachlos auf der Straße, Mutter überfordert, hat allerdings noch das Sorgerecht. Kind weiß allerdings erst seit 2 Jahren, wer ihr Vater ist. Mädchen ist noch schulpflichtig, ist allerdings schon seit längerer Zeit aufgrund der Psyche krank geschrieben, hat allerdings auch gar keinen Bock auf Schule. Abschluss hat sie dennoch (mit Ach und Krach einen sehr schlechten Hauptschulabschluss)

Nun büchst sie seit Monaten immer wieder aus dem Heim aus und rennt zu ihrem Vater, der sie unter immensen Alkoholeinfluss sexuell missbraucht (durchs permanente Einreden und überreden, es wurde dann wohl mitgemacht, obwohl man es eigentlich nicht wollte) und geschlagen hat. (Die schlagen sich aber gegenseitig oft genug, oft genug aber auch einfach nur aus Spaß - Wurde aber auch schon von Dritten alles angezeigt, das läuft alles) Außerdem streiten die sich sehr stark, es fallen oft genug Beleidigungen und Sätze wie "Verpiss dich, du bist nicht mehr meine Tochter" wenn irgendwas nicht passt, aber es wird sich auch extrem schnell wieder vertragen.

Zusammen pennen die in einem alten Abbruchhaus, sie klaut, sie darf bei und mit ihm Alkohol trinken und kiffen, aber werden auch von Freunden vom Vater mit Lebensmitteln versorgt. Dessen Freunde haben auch Kontakt zur Mutter, die auch ganz genau weiß, dass sie bei ihm ist. Die Freunde berichten ihr immer wieder wie es ihr geht.

Die Polizei weiß auch, dass sie bei ihm ist, hat sie schon mehrmals eingesammelt und ins Heim gebracht. Allerdings ist auch schon oft genug ein Streifenwagen an denen vorbei gefahren und die Polizei hat den beiden keinerlei Beachtung geschenkt. Zuletzt erfolgte eine Einweisung in die geschlossene Psychiatrie, da erzählt wurde, sie sei Eigen- und Fremdgefährdend. Aus dieser wurde sie nach 2 Tagen entlassen, und zurück ins Heim gefahren.

2 Tage später büchst sie wieder aus, ist wieder bei ihrem Vater. Und sie hatte auch gesagt, dass sie das immer und immer wieder machen würde, also abhaut zu ihm.

So meine Fragen dahingehend sind folgende:

  1. Warum lässt man es zu, dass das Mädchen immer und immer wieder ausbüchst?
  2. Als Erwachsener lässt man in der sozialen Arbeit ja das Gegenüber bestimmen, was es will. Wenn man also freiwillig auf der Straße leben möchte oder nicht mit einer Sucht aufhören möchte, lässt man ihn machen - wie aber ist das bei Kindern wie in dem oben genannten Fall? Da gibt es ja Gesetze ...
  3. Was könnte oder sollte man in dem oben genannten Fall tun? Die Polizei etc. weiß ja ganz genau wo sie ist und das wird immer und immer wieder so weiter gehen. Kann man überhaupt etwas tun?
  4. Warum rennt sie überhaupt zu ihrem Vater zurück, obwohl sie sexuell missbraucht und geschlagen wurde/wird?
  5. Handelt es sich da noch um sexuellen Missbrauch von Kindern in ihrem Fall? Sie hat es ja nachdem sie lange dazu überredet worden ist freiwillig mitgemacht.
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Sollen „Selbstbehauptungskurse“ für Kinder verboten werden?

„Selbstbehauptungskurse“ für Kinder stehen hoch im Kurs. Dabei sind sie seit Jahren heftiger Kritik ausgesetzt. Ein Vorschlag lautet, Kampfsport, wie bereits jetzt bspw. Schusswaffen, grundsätzlich nur für Volljährige anzubieten.

Einige Kritikpunkte sind etwa:

1. Bis zu einem gewissen Alter können Kinder i.d.R. die explizit eingeübte Gewaltanwendung nicht auf Situationen der Selbstverteidigung bezogen einordnen.

2. Gewalt wird als eine zentrale mögliche Problemlösung erlernt.

3. Kinder werden zu angstgestörtem Verhalten und der Suggestion, überall lauere der „böse schwarze Mann“ erzogen.

4. Außerdem werden hier Schutzbefohlene in falscher Sicherheit gewiegt, ein solcher Kurs schütze per se davor, Opfer zu werden. Statt zu flüchten, wenn es brenzlig wird, spielt das kampfgeübte Kind den Helden und bringt sich damit in Gefahr.

5. Gleichaltrigen bzw. Schwächeren gegenüber kann solches Verhalten von Seiten mobbender Kinder erst recht angewendet werden. Das schützt keine Opfer, sondern gefährdet sie.

6. Erwachsenen gegenüber wird gelernt, sich unangemessen und gewalttätig zu verhalten.

7. Bei Strafunmündigen schafft die Nahkampfbereitschaft in Verbindung mit der nicht zu tragenden juristischen Verantwortung eine Situation potentiell mit Freibrief tretender und schlagender Gefährder und Krimineller.

8. Historische Beispiele für das gezielte Anerziehen von Gewalttätigkeit gibt es bei Kindern nicht, wodurch Kinder früher nicht mehr gefährdet waren als heute. Beispiele der systematischen Gewalterziehung Erwachsener, in zwei Weltkriegen etwa, zeigen das Ausmaß der Persönlichkeitsveränderung der Betroffenen später sehr deutlich.

9. Es wird von der Verantwortung abgelenkt, die nicht Kinder, sondern vielmehr Erwachsene für den Schutz von Kindern haben.

10. Die Ursachen von Straftaten gegen Leib und Leben und der drastischen Zunahme der Gewaltkriminalität auch gegen Kinder werden gezielt ausgeblendet, indem möglichen Opfern eine Pflicht zum Selbstverteidigungs-Aktionismus vorgegaukelt wird.

Nein. Diese Kurse sind hilfreich. 81%
Ja. Das ist nichts für Kinder. 19%
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