Hallo,
leider verfüge ich beim Thema "Steuer" nur um gefährliches Halbwissen. ;-) Daher eine Frage zu folgendem Szenario:
Angenommen, mann ist nicht zur Abgabe einer Einkommenssteuer-Erklärung verpflichtet und will dies auch nicht machen, weil sich eine geringe Nachzahlung ergeben würde.
Allerdings hat man einen Erstattungsanspruch aus Kapitalerträgen (z. B. weil man bestandsgeschütze Alt-Fonds-Anteile veräußert oder die Einrichtung eines Freistellungsauftrags vergessen hat).
Bei Abgabe einer Einkommenssteuer-Erklärung inkl. Anlage KAP kommt man etwa auf 0. Allerdings separat betrachtet müsste man aus der Anlage KAP eine Erstattung bekommen.
Gibt es hier eine Möglichkeit, die Rückforderung aus Kapitalerträgen separat zu stellen?
Ich befürchte zwar, dass das nicht möglich ist. Allerdings wäre dann z. B. der Bestandsschutz von Fonds-Altbeständen zumindest in einigen Fällen eine Heuchelei.
Vielen Dank für die Hilfe!