Kindergeld bei schulischer Ausbildung mit 21 Jahre?

Hallo,

ich habe Fragen zu folgendem Sachverhalt. Meine Nichte wurde mit ihrem Bruder von meinen Eltern groß gezogen. Der Kontakt zu der Mutter besteht und zu dem Vater gibt es kein Kontakt. Nun ist meine Nichte vor einem Jahr ausgezogen und macht eine schulische Ausbildung als Kinderpflegerin. Sie wird in paar Tagen 21. Sie erhält Bafög und es müsste ihr noch Kindergeld zustehen, da sie ja in einer Ausbildung ist und es bis 25 Jahren zustehen würde, in ihrer Situation. Das Kindergeld hat sie über die Mutter beantragen lassen, da sie nach Auszug dafür zuständig ist und über ihr läuft. Und sie hatte auch ein Abzweigungsantrag gestellt, dass das Geld auf ihr Konto geht und nicht auf ihrer Mutter ihr Konto. Das hatte ihr eine Mitarbeiterin von der Kindergeldstelle gesagt. Die Mutter erhält selbst Kindergeld, da sie eine geistige Behinderung hat ( Lernschwierigkeiten aufgrund vom IQ). Jetzt bekam meine Nichte Rückmeldung von der Kindergeldstelle und es wurde abgelehnt. Ein Foto mit der Begründung, hänge ich hier mit an. Ich werde nicht so richtig daraus schlau, was es mit dem Paragraphen auf sich hat. 

Nebenbei arbeitet meine Nichte für paar Std. im Einzelhandel, damit sie paar Euro mehr hat, weil es knapp wird mit dem Geld.

Mein Neffe wohnt noch bei meinen Eltern und bekommt KG, dies läuft über meine Eltern. Er ist 20 und befindet sich ebenfalls in einer Ausbildung. 

Meine Fragen sind:

Ist dies rechtens ist, weil ja in einer Ausbildung KG bis 25 Jahre zustehen würde.

Oder hat es damit zu tun, dass die Mutter Kindergeld bezieht. Was ich mir aber nicht vorstellen kann.

Oder kann nur 1 Kind Kindergeld bekommen? Wenn es über 18 Jahre ist und eine Ausbildung absolviert.

Oder weil sie einen Minijob hat?

Sie hat vor der Ablehnung mit der Kindergeldstelle telefoniert und da wurde nix erwähnt, dass sie es nicht erhalten würde.

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Liebe Grüße 

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Familienkasse
Unrechtige bezug von kindergeld und Bürgergeld. Wird Selbstanzeige helfen geringere Konsequenzen bekommen?

Also seit August 2022 bis Oktober 2023 habe ich Geld vom Jobcenter bekommen. Harz4 dann Bürgergeld. Da ich noch zur Schule ging, habe ich Kindergeld beantragt, wie sie mich auch gefragt haben, aber die Familienkasse hat lange gedauert und im November habe ich das Jobcenter darüber informiert, dass sie nicht klar antworten, wann ich es bekommen werde, also sagten sie, sie würden sich mit ihnen in Verbindung setzen und bis Februar Ich hatte das ganze Geld für all die versäumten Monate zurück. Aber aus gesundheitlichen Gründen habe ich im März die Schule abgebrochen und sie nicht darüber informiert.  Ich habe das Geld bis Juli von ihnen bekommen und dann haben sie aufgehört, es zu senden. weil ich dem kindergeld telefonisch mitgeteilt habe, dass ich nicht mehr zur schule gehe. Der Jobcenter-Vertrag endete gerade im Oktober 23. Vor ein paar Tagen hat meine Mutter Unterlagen bekommen, dass mir der abgelehnte Vertrag vom August 2023 zurückgezahlt werden kann, wenn ich die Unterlagen ausfülle. Ich wusste, dass das früher oder später passieren würde und jetzt muss ich es klären und das Geld zurückzahlen.  aber ich wollte wissen, welche Konsequenzen das hat? Werde ich strafrechtlich verfolgt oder kann ich es einfach zurückzahlen? Vom Jobcenter erhielt ich rund 5.000 Euro und vom Kindergeld 1.250 Euro, da ich die Schule verlassen und sie nicht informiert habe.

Agentur für Arbeit, Familienkasse, Hartz IV, Jobcenter, Kindergeld, Steuerhinterziehung
Familienkasse lehnt Ratenzahlung / Stundung ab - Vollstreckung?

Hallo,

es handelt sich um folgende Problematik:

Mein Vater hat damals für 6 Monate zu viel Kindergeld bekommen. Nun möchte die Familienkasse berechtigt das Geld zurückhaben.

Das Problem ist, dass mein Vater Leistungen vom Jobcenter bezieht und er deshalb den fälligen Betrag von knapp 1500€ nicht auf einen Schlag bezahlen kann. Selbst wenn er von seiner monatlich erhaltenen Leistung nichts ausgeben würde (auch für Miete und Essen etc. nicht), könnte er den Betrag nicht begleichen.

Er hat bereits einen Stundungs- bzw. Ratenzahlungsantrag gestellt, dieser wurde jedoch abgelehnt, da eine "Verbesserung der finanziellen Situation nicht realistisch ist"; mehr oder weniger wollen die ihm mitteilen, dass er schon länger arbeitslos ist und die deswegen nicht davon ausgehen, dass er kurzfristig eine Tätigkeit aufnehmen kann.

Jetzt haben wir das Problem, dass wir von der Familienkasse eine Vollstreckungsandrohung bekommen haben mit der letzten Aufforderung, den fälligen Betrag zu begleichen. Dies geht allein aus finanziellen Gründen nicht. Auf Schreiben von meinem Vater reagieren die auch nicht mehr.

Jetzt sind wir in der Situation überfragt und wissen nicht mehr weiter, was zu tun ist. Mein Vater hat bereits alle Belege eingereicht, die beweisen, dass er sich gerade so am Ball halten kann. Trotzdem hat mein Vater die Bemühung, den Betrag in Raten zu begleichen. Wir haben auch eine Ratenzahlung vorgeschlagen, doch diese wurde auch abgelehnt.

Was ist zu tun? Wie geht man am Besten vor, um größere Problematiken zu vermeiden?

Kinder, Studium, Familie, Anwalt, Agentur für Arbeit, ALG II, Arbeitsamt, Familienkasse, Hartz IV, Jobcenter, Kindergeld, Sozialhilfe

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