AfD Verbot im Arbeitsvertrag?

Ich bin Geschäftsführer eines Unternehmens mit knapp 20 Mitarbeitenden. Nach den schockierenden Nazi Skandalen von Sylt habe ich gestern eine Dringlichkeitssitzung einberufen und meinen Mitarbeitern in einem Vortrag über die Gefahr von Rassismus und Rechtsextremismus gehalten. Dabei habe ich auch über meine persönliche Migrations Geschichte und die meiner Mitarbeiter gesprochen.
Ich sehe mich in der Verantwortung etwas gegen den immer größeren Rechtsruck in der Gesellschaft zu tun und würde daher unseren Arbeitsvertrag aktualisieren wollen.

Zum einen möchte ich meinen Mitarbeitern schriftlich verbieten die AfD zu wählen, hier berufe ich mich auf Aussagen des Verfassungsschutzes und Gerichte welche die AfD als antidemokratisch und rechtsextremistisch bezeichnen. Mündlich habe ich bereits allen Arbeitern vor Jahren verboten die AfD zu wählen.
Hinzu verpflichte ich meine Arbeiter jegliches Rassistisches Verhalten in ihrem Umfeld an eine zentrale amtliche Stellenoder mir persönlich zu melden.
Auf Verdacht ein Mitarbeiter könnte rechte Tendenzen haben behalte ich mir das Recht vor eine Kündigung wegen Gefährdung des betrieblichen Zusammenlebens zu stellen, sollte der Mitarbeiter diesen Verdacht nicht ausräumen können.

Wahrscheinlich werde ich dieses Verhalten ohnehin mit meinem Anwalt besprechen dennoch frage ich mich ob es legitim ist genannte Punkte in den Arbeitsvertrag zu schreiben. Als Kleinunternehmer müsste es ja einfacher sein Kündigungen wegen antidemokratischen und rassistischen Verhaltens zu stellen?

Datenschutz, Arbeitsrecht, Geschäftsführer, Arbeitsvertrag, Sylt, Faschismus, GmbH, Mitarbeiter, Nazi, Rassismus, Rechtsextremismus, Unternehmertum, AfD, Recht und Justiz

Meistgelesene Fragen zum Thema Datenschutz