Wie lange muss ich das Gerüst des Nachbarn dulden?

Guten Abend,

direkt an der Grundstücksgrenze, also neben meiner Einfahrt/meinem Hof wird aktuell ein Haus gebaut.

Das zuvor abgerissene Haus stand an der gleichen Stelle. Kein Fenster zu unserer Seite.

Als der Rohbau endlich mal 2-geschossig wurde, wurde ein Gerüst in unseren Hof gestellt, auf die volle Länge, ca. 20m, 1m breit.

Die Hofeinfahrt ist ca. 3.30 m breit, mit dem Auto komme ich also nicht mehr hinein.

Das Verhältnis zu den Bauherren ist nicht das beste, gab schon einigen Ärger im Vorhinein.

Seit Monaten rede ich bei Fragen eigentlich nur noch direkt mit dem Ingenieurbüro welches die Bauleitung innehat. Dies auf Wunsch des Bauherren weil er meistens nicht in der Lage war mir meine Fragen direkt zu beantworten.

Über die Gerüststellung wurden wir vom Rohbauer erst nur mündlich informiert. Man brauche jetzt das Gerüst als Absturzsicherung. 2 Tage später stand der Gerüstbauer bei mir vor der Tür, samstags um 7.30 Uhr. Hab ihn wieder weggeschickt und mir vom Bauleiter per Mail ein Aufstelldatum und die voraussichtliche Standzeit nennen lassen. Damals hieß es "2-3 Monate". 3 Monate wären Ende Oktober um gewesen.

Habe mich Mitte Oktober erneut erkundigt, "wir wollen noch vor dem Winter damit fertig sein".

Stand heute ist dass die Arbeiten an der Fassade (mit Wärmedämmung) nicht mal begonnen haben.

Ich bin das Gerüst leid und den knappen halben Meter vom Bagger zerpflücktes Hofpflaster darunter ebenfalls.

Wenn ich jetzt wieder nachfrage oder anfange Stress zu machen wird es heißen dass sicher ganz zeitnah damit begonnen wird und das dann auch ganz schnell fertig wird...

Nun ist der Winter nicht die beste Zeit für Fassadenarbeiten und unter 5 °C darf man meines Wissens die allermeisten Materialien auch eigentlich nicht mehr verarbeiten. Das birgt für mich die Gefahr bis nächstes Frühjahr massive Einschränkungen in der Nutzung meines Grundstücks zu haben.

Was kann ich also tun?

Abbau verlangen und Aufbau einen Tag bevor die Arbeiten losgehen? Das wird mit einigen Kosten verbunden sein, ich schätze das werde ich mir einklagen müssen. Bis das durch ist sind die Arbeiten wahrscheinlich angefangen oder erledigt.

Miete verlangen? Was wäre ein üblicher qm-Preis für sowas? (Hessen, PLZ 652xx). Wie wird sowas geregelt?

Eine Möglichkeit mich noch einmal geduldiger zu zeigen gäbe es noch. Falls ich mal einen Umbau meines Nebengebäudes (steht an der Grundstücksgrenze) oder einen Überbau meiner Einfahrt planen will, bin ich auf die Zustimmung eben jenes Nachbarn angewiesen. Dass diese aus Prinzip verweigert wird ist abzusehen.

Ich stelle mir also vor, dass er mir eine Art Freibrief gibt, also dass er von seinem Recht auf Zustimmung bei Bauvorhaben auf meinem Grundstück absieht, auf Lebenszeit.

Reicht es so etwas in einer Art Vertrag zu regeln und wer könnte so etwas gescheit aufsetzen?

Oder muss/kann ich eine Baulast auf mein Grundstück aufsetzen lassen die so etwas enthält?

Vielen Dank fürs Lesen bis hierhin, noch mehr Dank fürs Antworten.

Gruß

Kuliwa

Recht, Gerüstbau, Nachbarn, Nachbarschaftsrecht, Vertragsrecht, Baulast
Kann mir jemand Helfen,ich und meine nachber wollen Grundstücke teilen.Welche Grundstück ist wertvoller 1 Reihe Grundstück oder 2 Reihe Grundstück (sieheBild2?

Hallo, kann mir bitte jemand Helfen.

Ich Bild 1 Rote Grundstück und mein Nachbar Gelbe Grundstück.

Da wir beide Gleich grosse Grundstück besitzen aber sehr lang aber schmal ist haben wir uns entschlossen die Grundstücke zu teilen (siehe Bild 2).

Da mein Nachbar unbedingt den Vorder Grundstück an der Straße haben möchte bleibt mir nichts anderes übrig den Hinteren Grundstück zu nehmen.

Er möchte so wie auf dem Bild 2 einfach gerne teilen. Meiner meinung nach ist das nicht gerecht, er nimmt den vordern Grundstück und will einfach genau von der hälfte teilen. Ich habe den 2 Reihe Grundstück was Weniger Wert ist und habe mehr kosten bei Erchließung wegen Kanal und Stromleitung.

Er ist zwar mit Wegerecht einverstanden.

Aber ich habe ihm gesat wenn er den Vodere Grundstück möchte soll er mir entweder

1. Den weg von sein Grundstück der 3m breit und 20 m lang ist mir schenken oder

2. Den Differenz auszahlen so das vordere und hintere Grundstück gleich Wert ist.

3. Ich bin für alle wege offen, er soll den Hinteren nehmen und ich bin bereit den weg oder den Betrag aus zu zahlen, aber das will er nett.

Weiss jemand prozentual gesehen Der Hintere Grundstück von den vorderen weniger wert ist, falls wir teilen würden?

Ich bin verzweifelt und weiss nett was ich machen soll, was sagt ihr den dazu?

Wie würdet ihr auf meine stelle Reagieren? Da ich und meine Frau unbedingt Bauen möchten steh wir da und wissen nett was wir machen sollen!

Bild 1 Bestand jetzt ist das so

Bild 2 So wollen wir teilen


Bild zu Frage
Recht, Immobilien, Grundstück, Baulast
Drohen Straßenbau- und Erschließungskosten durch fehlendes Wegerecht?

Hallo in die Runde,

meine Schwiegermutter bzw. auch wir sind in einer verzwickten Lage.

Sie wohnt in einer ehemaligen Hofstelle, inmitten einer zentrumsnahen Siedlung mit Bebauungsplan in NRW. Die Siedlung wurde vor ca. 20 Jahren um die Hofstelle herum erweitert, nachdem damals die Landwirtschaft aufgegeben wurde.

Das Haus liegt 40 Meter von der Straße weg. Die große Hofeinfahrt (900m2) sieht aus, als wäre sie die Hofeinfahrt zum Bauernhaus, ist aber ein separates Grundstück und gehört dem Bruder, seitdem vor ca. 20 Jahren das Große Grundstück geteilt wurde. Sein eigentliches Grundstück mit Wohnhaus hat der Bruder nebenan.

Das Grundstück der Schwiegermutter hat also rechtlich gesehen keine Verbindung zur Straße, ein schriftliches Wegerecht gibt es nicht, nur eine Duldung der Überfahrt. Alle Versorgungsleitungen verlaufen auch durch den Hof zur Straße.

Der Bruder verweigert ein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht, vermutlich, damit seine Kinder dort später uneingeschränkt bauen können.

Neben dem Bauernhaus hat die Mutter noch eine Wiese, in der 3 Roh-Baugrundstücke liegen sowie mittendurch eine noch nicht existierende Planstraße.

"Offiziell" laut Lageplan der Gemeinde liegt die Hofeinfahrt des Bauernhauses zur Seite über einen 3 Meter breiten "Hammerstiel" durch oben genannte Wiese zur noch nicht existierenden Planstraße.

Jetzt haben die Schwiegermutter und wir Bammel davor, dass aufgrund des nicht vorhandenen Wege- und Leitungsrechts und der dadurch nicht sichergestellten Erschließung jederzeit die Planstraße tatsächlich gebaut werden könnte, die Schwiegermutter die Versorgungsleitungen zur neuen Straße umlegen lassen muss und eine neue Hofeinfahrt schottern oder pflastern lassen muss, sobald die Gemeinde Wind von dieser Situation bekommt.
Wodurch Kosten von knapp 6-stellig entstehen würden.

Aktuell steht der Bruder noch mit im Besitz des Bauernhauses. Aber ist zu erwarten, dass er nächstes Jahr seinen Anteil am Bauernhaus abtritt.

Wird dieser Vorgang die Gemeinde auf den Plan rufen, für wie wahrscheinlich haltet ihr es, dass dadurch die Gemeinde auf die Situation aufmerksam wird?

Wenn das Bauernhaus dann der Schwiegermutter ganz gehört, gibt es den Gedanken, dass wir das Haus dann übernehmen, sanieren und ausbauen könnten.

Aber spätenstens mit der Baugenehmigung würden wir dann doch scheitern, weil doch Voraussetzung für eine Baugenehmigung die dauerhaft gesicherte Erschließung ist, oder?
Und die läge nur vor durch ein offiziell gesichertes Wege-/Leitungsrecht oder durch den Bau der Planstraße über die dann die Erschließung läuft?

Wir würden uns und die Schwiegermutter dann doch selber "ans Messer" liefern mit Beantragen einer Baugenehmigung, oder?

Sehe ich das als absoluter Laie zu schwarz, oder sind die Ängste berechtigt? Wie seht ihr das? Gibt es einen Ausweg aus dieser misslichen Lage?

Grüße Thorsten

Recht, Grundstück, Wegerecht, Erschließung, Baulast
Kann man eine Baulast vom Nachbarn bei geringen Überbau erzwingen?

Vor 3 Jahren haben wir ein Flachdachbungalow gekauft Bj.76 .Im Frühjahr haben wir den Entschluss gefast aufzustocken. Jetzt haben wir herausbekommen das das Haus Überbaut ist zur Grenze des Nachbargrundstück (Bei Wohnhausern 3 Meter Abstandsfläche zum Nachbarn einzuhalten)auf der einen Ecke sind 2,74 und auf der anderen Ecke des Hauses 2,96 meter demnach linke Ecke 26 cm und rechte Ecke 4 cm überbaut auf einer Länge des Hauses von 14,50 Meter. Zum einem stellt sich jetzt die Frage der Verkäufer auf arglistiger Täuschung ,denn wie uns jetzt durch das Katasteramt mitgeteilt ist das Grundstück 2010 neu vermessen worden .In der Bauakte die wir zum einen beim Bauamt eingesehen haben ist die alte Baugenemigung mit 3 Metern eingezeichnet,ebendso den Ordner den uns der Verkäufer gegeben hat. Jetzt haben wir gedacht wir lassen einfach eine Baulast über den Nachbarn deren Grundstück das nicht bebaut ist eintragen bzw. der Nachbar (Grundstück ist Bauland). Er stellt sich quer nichts... keine Unterschrift , habe sogar eine hohe Summe in Ausicht gestellt ,den Kauf von einem Streifen inkl. aller Kosten nichts. Das Bauamt sagt wir können leider ohne Zustimmung des Nachbarn in Form einer Unterschrift Baulast keine Baugenemigung der Aufstockung erteilen ,wir dürfen nicht mal die Dachform des Hauses ändern derzeit ein 0 % Gefälle Dach lediglich sanieren ...wie auch immer rein Bauphysikalisch aus heutiger Sicht mit u.a. der Wärmedämmung nicht umsetzbar. Jetzt meine Frage kann man die Baulast des Nachbarn erzwingen ,das Finanzielle übernehmen wir ja ohne hin.

Ihre Anfrage wurde noch nicht beantwortet. Details anzeigen

Baurecht, Baulast
Muss ich den Anbau an mein Reihenhaus in NRW mit 1 Meter Vorsprung über Baulinie direkt an der Südseite meines Hauses mit erheblicher Verschattung dulden?

Das bisher unbebaute große Nachbargrundstück soll jetzt durch den Erben des früheren Eigentümers mit einer Zeile von 3 luxuriösen Reihenhäusern bebaut werden. Da an meinem Reihenhaus eine Baulast besteht, wurde ihm der direkte Anbau genehmigt. Jetzt hat sich herausgestellt, dass seine Häuserzeile im Erdgeschoss auf der Gartenseite einen Vorsprung von einem kompletten Meter aufweist.

Sein Anbau erfolgt direkt an die südwestliche Seite meines Hauses. Dadurch entsteht eine erhebliche Verschattung in meinem Wohnzimmer, so dass hier kaum mehr normales Tageslicht besteht. Diese Beeinträchtigung ist bekanntlich gesundheitsschädlich und zudem ökologisch nachteilig, weil die Energiekosten dadurch erheblich ansteigen, und zwar dauerhaft.

Praktisch wird bei mir die gesamte Gartenfront verschattet, da das Reihenhaus nur knapp 6m breit ist und das Wohnzimmer sich über die gesamte Breite des Hauses im Erdgeschoß erstreckt. Es ist das einzige ZImmer im gesamten Erdgeschoss, das bisher normales Tageslicht aufweist.

Durch den Vorsprung wird die Baulinie der bisherigen Reihenhäuser im Erdgeschoss um einen Meter überschritten, und zwar an der südlichen Seite meines Hauses, wo die Sonne einfällt.

Meines Erachtens wurde die Baugenehmigung hierfür rechtswidrig erteilt. Das Bauamt hat mir trotz mehrmaliger persönlicher Vorsprachen und mehrerer Schreiben keine Auskunft erteilt, ohne plausible Begründung. Der hierfür zuständige Sachbearbeiter sei gerade nicht im Amt und es gebe keine Termine, nur für Bauherren! Da der Nachbar sehr vermögend ist, riecht das ganze stark nach Korruption.

Selbst der von mir beauftragte Anwalt erhielt bisher keine Akteneinsicht (seit über 3 Monaten!) und keine Mitteilung über Hindernisgründe des Bauamtes.

Welche Möglichkeiten habe ich jetzt noch, ohne ein zu hohes Kostenrisiko über Klage?

Haus, bauen, Bau, Recht, Anbau, Baurecht, Baulast
Baulast wurde verschwiegen- was kann ich jetzt tun?

Hallo, wir haben ein altes Haus gekauft. Bevor wir den Kaufvetrag unterschierben haben, haben wir nach Möglichkeiten des Anbaus gefragt. ich war in Bauamt in der Gemeinde mit den Plänen, der Vorbesizer auch hat sich informiert und es hieß kein Pronbelm wenn ich die Abstände von 2,5 m von den Nachbarn anhalten. Das war für uns Ok also haben wir uns für den Kauf entschieden. Damals hat niemand mir von Baulastenverzeichnis Bescheid gesagt,aber ich war sicher, dass der beamte, der sich die Pläne angeschaut hat und mir versichert hat dass es kein Problem ist, das auch geprüft hat, er sitzt bei uns in derGemiende seit 30 Jahren!! Jetzt kurz bevor wir den Antrag auf Baigenehmigung abgeben wollten, erfuhren wir dass auf unserem Grundstück eine Baullast (im Baulastenbuch) eingetragen ist, d.h wir müssen einen Abstand von 5m!! anahlaten Das macht natürlich unser Bauvorhaben einfach unmöglich. Angeblich diese Baulaast kann nicht gelöscht werden solande das Nachbarnhaus dasteht, 1. Was kann ich jetzt machen? Gegen dem Vorbesítzer rechtlich vorgehen? der Verkäfer müsste mit theoretisch Bescheid geben, da er wusste was wir vorhaben, aber ich vermute er hat keine Ahnung davon 2. Kann mich über den Beamten bewschweren? Wir sind verzweifelt, wir würden das haus nie kaufen wenn wir das vorher gewusst hätten. Kennt sich jemand vieleicht damit aus? Ich würde dankbar für Hilfe. Anetta

Baurecht, Baulast

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